Hallo allerseits. Ich finde hier leider kein entsprechendes Thema bzgl. des Findens eines Mopeds und der Vorgehensweise, daran evtl. Eigentum zu erwerben oder den Halter zu ermitteln.
Zur Situation: Hier in Hamburg ist mir erstmalig vor ca. 5 Wochen im Vorbeifahren eine grüne KR 51/2 auf dem Bürgersteig an einem Geländer aufgefallen. Sie machte einen armseligen Eindruck und wirkte verwittert, verlassen und vermodert. Ich bin mittlerweile einige Male vorbeigefahren und heute habe ich bei ihr halt gemacht. Die Schwalbe scheint nicht bewegt worden zu sein. Sitzbank verwittert, Gras ragt durch die Speichen, Dreck, Rost an vielen Teilen (Felgen, Chromteile...), etc. Ein Bügelschloss ziert das Vorderrad. Kurzum: Das Ding scheint niemanden zu interessieren. Siehe Fotos.
Ich habe im Schwalbennest den etwas älteren Beitrag gefunden, der besagt, dass man die Fundsache entweder bei der Polizei oder beim Fundbüro anzeigen kann - in Vebindung mit dem Hinweis, Eigentum an der Sache erwerben zu wollen. Ich zitiere den Tipp:
Zitatanfang:
1. Du zeigst der Polizei (oder dem Fund/-Bürgerbüro) deinen Fund gemäß § 965 II BGB an.
2. Du bietest an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB in Verwahrung zu nehmen. (Beachte die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f.)
3. Jetzt kommt der beste Teil: Du weißt die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der du den Fund anzeigst drauf hin, dass du gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchtest.
4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell deine und der frühere Eigentümer kann dir nix mehr.
5. Denk dran, dir von der Behörde deinen Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.
6. Meld dich in 6 Monaten hier nochmal und schreib uns, was draus geworden ist
Zitatende.
Ich habe aber auch gelesen, dass dieses nicht (mehr) gilt oder nicht für Fahrzeuge gilt.
Kann mich jemand auf den neuesten Stand bringen und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen, um die Schwalbe entweder dem Halter zuzuführen oder Eigentum daran zu erwerben?
Danke und Gruß.
auskas