Herrenlose KR 51/2 in HH

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  • Hallo allerseits. Ich finde hier leider kein entsprechendes Thema bzgl. des Findens eines Mopeds und der Vorgehensweise, daran evtl. Eigentum zu erwerben oder den Halter zu ermitteln.


    Zur Situation: Hier in Hamburg ist mir erstmalig vor ca. 5 Wochen im Vorbeifahren eine grüne KR 51/2 auf dem Bürgersteig an einem Geländer aufgefallen. Sie machte einen armseligen Eindruck und wirkte verwittert, verlassen und vermodert. Ich bin mittlerweile einige Male vorbeigefahren und heute habe ich bei ihr halt gemacht. Die Schwalbe scheint nicht bewegt worden zu sein. Sitzbank verwittert, Gras ragt durch die Speichen, Dreck, Rost an vielen Teilen (Felgen, Chromteile...), etc. Ein Bügelschloss ziert das Vorderrad. Kurzum: Das Ding scheint niemanden zu interessieren. Siehe Fotos.


    Ich habe im Schwalbennest den etwas älteren Beitrag gefunden, der besagt, dass man die Fundsache entweder bei der Polizei oder beim Fundbüro anzeigen kann - in Vebindung mit dem Hinweis, Eigentum an der Sache erwerben zu wollen. Ich zitiere den Tipp:


    Zitatanfang:
    1. Du zeigst der Polizei (oder dem Fund/-Bürgerbüro) deinen Fund gemäß § 965 II BGB an.
    2. Du bietest an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB in Verwahrung zu nehmen. (Beachte die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f.)
    3. Jetzt kommt der beste Teil: Du weißt die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der du den Fund anzeigst drauf hin, dass du gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchtest.
    4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell deine und der frühere Eigentümer kann dir nix mehr.
    5. Denk dran, dir von der Behörde deinen Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.
    6. Meld dich in 6 Monaten hier nochmal und schreib uns, was draus geworden ist
    Zitatende.

    Ich habe aber auch gelesen, dass dieses nicht (mehr) gilt oder nicht für Fahrzeuge gilt.


    Kann mich jemand auf den neuesten Stand bringen und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen, um die Schwalbe entweder dem Halter zuzuführen oder Eigentum daran zu erwerben?
    Danke und Gruß.
    auskas


    Hier ein paar Impressionen:



    Einmal editiert, zuletzt von auskas ()

  • Moinsen.


    Eigenartig - ich habe nach Fundstück, gefunden, Fundbüro, etc. gesucht, aber diesen Beitrag nicht gefunden. Habe ich wohl irgendwas falsch gemacht. Aber das ist jetzt auch egal, danke für den Hinweis. Hat denn jemand aktuellere Erfahrungen mit der Prozedur? Nein, die Schwalbe hat kein Kennzeichen. Zudem ist mir noch nicht ganz klar, wie das mit dem "in Verwahrung nehmen" funktionieren soll. Darf ich z. B. das Schloss aufknacken, um die Schwalbe zu schieben, wenn man mir erlaubt, diese in Verwahrung zu nehmen? Muss die Schwalbe "überdacht" verwahrt werden?
    Ich werde mich wohl mal daran machen, das Thema wie vorgeschlagen anzugehen. Also ab zum Fundbüro.
    Gruß.
    auskas


  • wo steht der haufen denn überhaupt?? ach und falls das schloss nicht aufgeht....einfach vorderrad auswechseln....ich weiß nicht warum die schwalbe fahrer manchmal so blöd sein können und sich dann wundern das ihr hobel geklaut wird.....

  • Habe selbst keine genaue ahnung, aber hier in der Nähe stand auch mal ne blaue verlassene Schwalbe Monatelang rum. Genauso verwittert wie Deine. Irgendwann klebte der Zettel von der Stadt dran (machen die bei Autos ja auch) und und dann nicht mehr lang dann war se weg. Solche Teile kann man dann soweit ich weiss auch ersteigern. Ruf doch mal die Stadtverwaltung an und frag da nach wohin Du Dich wenden musst...

  • wo steht der haufen denn überhaupt?? ach und falls das schloss nicht aufgeht....einfach vorderrad auswechseln....ich weiß nicht warum die schwalbe fahrer manchmal so blöd sein können und sich dann wundern das ihr hobel geklaut wird.....


    Die Schwalbe steht auf öffentlichem Grund. Oder willste ne Adresse, um sie abzuholen? ;) Danke für den Tip hinsichtlich des Vorderrades.
    Gruß.
    auskas

  • Die Adresse würde ich auch nicht reinschreiben, ging mir auch mal so als ich den Standort öffentlich geschrieben hab.
    Nach einer weile war sie dann komischerweise weg. Probiere einfach legal an das teil zu kommen, ist der beste weg.
    Hat sie den ein Kennzeichen dran?


    Gruß
    René
    :b_wink:


    Nein, kein Kennzeichen. Ja, das werde ich machen. Zu viel Energie und Zeit werde ich daran aber auch nicht verschwenden. Ich versuche es einfach "auf dem Amt" und schaue, was dabei herauskommt.
    Bis dann.
    auskas

  • Ich kenne da in meiner Gegend auch eine.
    Ich werde morgen mal ein Foto machen.
    an "meiner" ist noch ein Kennzeichen von 2009, und ein Blinker der nur noch am Kabel hängt beweist das Interesse des Eigentümers am Fahrzeug.
    Da ich selbst keine Möglichkeiten für Aufbewahrung, Aufarbeitung etc habe, bin ich dann auch gerne bereit einem interessierten die genaue Adresse mit zu teilen. Bei Erfolg hoffe ich auch nicht zu kurz zu kommen :whistling:


    btw. Da steht auch 20 m weiter noch ein Motorrad mit großem Nummernschild, nicht heimisch, und defektem Schalthebel und Kickstarter. Falls da jemand mehr wissen will mache ich davon auch gerne mal ein Foto.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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