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Nicht "Irrtum". Genau darum geht's. Ein Betriebsverbot für KFZ entspricht faktisch einer Enteignung.
Wenn man an die KFZ-Enteignung rangehen würde, müssten zwei Dinge passieren:
Erstens müssten die Umweltzonen-Betreiber das "Wohl der Allgemeinheit" faktisch nachweisen. Nach der Messwertlage vor und nach der Einführung dieser Zonen würde das schon voll nach hinten losgehen - die Feinstaubwerte haben sich nämlich nicht bewegt. Null. (Die Daten der Messstationen sind übrigens im Internet verfügbar.)
Zweitens müsste man entschädigen - dergestalt, dass den Leuten erstens ein im Gebrauchswert gleichwertiges Fahrzeug hingestellt wird (bzw. das Geld dafür), zweitens auch eine Entschädigung für den ideellen Wert.
Und deswegen wird die Idee ,schön im Sande verlaufen. Weil dann wieder keiner den Arsch in der Hose hat, mit der Faust auf den Tisch zu kloppen, um zu sagen " 2Takt ist ab jetzt verboten".