Erweitertes Rechtsfahrgebot für Zweiräder

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  • In der Stadt ist das ja ok, mich ärgert das nur auf der Landstrasse, wenn Gegenverkehr kommt ist das nicht nur für die Radfahrer gefährlich sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer verdammt nervig. Ich verstehe das auch überhaupt nicht, ich bin mit dem Fahrrad und Mofa früher immer freiwillig und umgehend von der Strasse runter weil ich mich einfach nur unwohl gefühlt habe :S

  • Ansonsten fahren Fahrradfahrer (ich gehöre auch dazu) selbstverständlich neben diesem "Fahrrradweg"-Streifen auf der Straße (außer ängstlichen alten Omas; denn man darf diesen Streifen - so er nicht kenntlich z.B. wegen Schäden abgesperrt ist - trotzdem benutzen, obwohl kein Benutzungszwang besteht).



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    Hm, komisch... ich fahr nicht wie selbstverständlich neben dem Fahrradweg, ich weiß auch überhaupt nicht warum ich die Straße nutzen sollte wenn ich auch den Fahrradweg nehmen kann - klär mich doch bitte auf.


    Und wenn es nur aus reiner Freundlichkeit ist würd' ich immer den Fahrradweg benutzen, denn wenn ich mal als Autofahrer unterwegs bin freu ich mich auch über jeden Fahrradfahrer weniger der den Verkehr ausbremst.


    Aber so wie ich dich einschätze machst du das ganze nur weil du es kannst, richtig?

  • Nein. Und ich hatte das auch schon ausführlich erklärt gehabt, d.h. den Text bereits geschrieben. Doch leider in einem anderen Browser, der mit dem Java dieses Forums nicht klarkommt. Als ich abschicken wollte, war er weg ...
    In den letzten Stunden habe ich versucht, dem Rechner diese Marotte abzugewöhnen, aber leider vergeblich.
    Nun also auf ein neues:


    Wenn ein Fahrradweg schön glatt und ohne Absätze ist, fährt man selbstverständlich (um der eigenen Sicherheit willen) nicht auf der Straße.
    Zumindest hier in Berlin aber hatten fahrradfremde Straßenplaner einfach mittels roter Betonpflaster oder Betonplatten oder roter Farbe darauf, eingerahmt mit weißen Strichen und manchmal ein weißes Fahrradsymbol, Streifen auf den breiten Gehwegen als "Fahrradwege" installiert.
    Diese Dinger sind für Fahrradfahrer eine Zumutung, weil man auf einem ungedämpften Fahrrad mit den dünnen Reifchen jeden Pflasterstein, jede Plattenkante spürt, zumal das auch mehr Kraft kostet (man hat ja keinen Verbrennungsmotor als Antrieb, sondern nur die eigenen Beine); dazu kommen dann mehrere Zentimeter hohe Absätze an den Ab- und Zufahrten bei den Einmündungen.
    Da nimmt man lieber das höhere Risiko in Kauf und "kämpft" auf schön glattem, geradem und absatzlosem Asphalt mit den LKW ...


    Bei den meisten dieser ehemals benutzungspflichtigen Fahrradstreifen auf den Gehwegen mußte inzwischen das blaue Schild entfernt werden, weil Fahrradfahrer erfolgreich dagegen geklagt hatten. Die Dinger sind also nur noch Zierde oder für ängstliche alte Omas, die sich lieber auf diesen unzumutbaren Pflastern und Platten und über die Absätze an den Ab- und Zufahrten quälen als Auge in Auge mit einem großen LKW-Rad seinen legalen Platz auf der Straße zu behaupten. Leider haben die Richter die Entfernung der Schilder zumeist nur wegen zu geringer Breite der Fahrradstreifen angeordnet, sodaß neuen Schweinereien Tür und Tore geöffnet wurde (s.u.).
    Sofern sie nicht wegen Schäden gesperrt sind, sind die Streifen noch "Fahrradwege", d.h. man darf sie benutzen, wenn man will. Aber es sind ohne die blauen Schilder keine benutzungspflichtigen Fahrradwege mehr, sondern nur noch freiwillige.
    Von daher kann man sie völlig legal "rechts liegen lassen" und statt dessen die Straße benutzen, - auch wenn das gesetzesunkundigen Auto-, LKW- und Busfahrern (die in der Fahrschule nicht aufgepaßt haben; § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO) nicht in den Kram paßt, weil sie an engen Stellen hinter einem langsamen Fahrrad heruzuckeln müssen, während direkt daneben auf dem Gehweg ein Fahrradstreifen völlig leer ist.


    Inzwischen haben schlauere Straßenplaner in Berlin auf vielen Straßen Streifen für Fahrradfahrer markiert, sodaß man auf schön glattem und absatzlosem Asphalt mit dem Fahrrad auf seiner eigenen Spur fahren kann. - Leider wird diese von gesetzesbrecherischen Autofahrern oft als zweite Parkspur mißbraucht, sodaß die Leute mit dem Fahrrad genötigt sind, trotzdem auf der Autofahrspur zu fahren, weil ihre Fahrspur illegal zugeparkt ist ...


    Bei mir um die Ecke wurde jetzt ein kurzes Stück Fahrradstreifen auf dem Gehweg fertig, das vorbildlich ist und sehr gerne benutzt wird:
    kein rotes Betonpflaster, keine roten Betonplatten, keine rot angemalten Platten, keine zentimeterhohen Absätze an Auf- und Abfahrt, sondern schön glatter grauer Asphalt und und perfekt absatzlose Auf- und Abfahrt.


    Leider aber gibt es auch das gegenteile Beispiel:
    So wurde vor ca. zwei Jahren eine Stück nagelneuer Straße gebaut (auf einem ehemaligen Bahngrundstück, wo es vorher keine Straße gab).
    Irgendwelche hirnlosen, fahrradfremden Straßenplaner haben da wieder einen widerlichen Betonpflasterstreifen auf einem breiten Gehweg gebaut, mit fetten Absätzen bei Auf- und Abfahrt! - Und diese Drecksäcke haben diese Streifen so breit gemacht, daß man nicht dagegen klagen kann!!!
    Es bleibt einem als Fahrradfahrer also nur die Wahl zwischen gesetzeskonformer Quälerei bei Auf- und Abfahrt und auf dem Streifen (je älter er wird, desto unebener wird es auf den Pflastern) und dem Risiko eines Strafzettels durch illegales Fahren auf dem schönen, neuen, glatten Asphalt der Straße daneben.


    Es geht also nicht darum, daß man auf der Straße fährt, weil man auf der Straße fahren KANN (wenn kein blaues Schild, dann sogar legal), sondern weil das Fahren auf diesen unsäglichen Streifen auf den Gehwegen eine Zumutung ist und man lieber einen Strafzettel riskiert als sich darauf abzuquälen.


    Im übrigen ist man nicht grundsätzlich gezwungen sich an die gesetzliche Pflicht eines mit blauem Schild gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweges zu halten. In Ausnahmefällen, nämlich wenn der benutzungspflichtige Radweg z. B. durch Schäden oder im Winter durch ungeräumten Schnee oder Eis oder im Herbst durch herabgefallenes Laub oder Äste gefährlich ist, darf man legal gegen das Gesetz verstoßen und trotz der Benutzungspflicht stattdessen auf der Straße fahren, ohne daß man dafür einen Strafzettel bekommen darf.


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    2 Mal editiert, zuletzt von Schwabe ()

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