Erweitertes Rechtsfahrgebot für Zweiräder

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  • Leute, die sich mit zuwenig Seitenabstand vorbeidrücken, kriegen von mir grundsätzlich den Spiegel per Faustschlag weggeklappt ... nur zu meiner eigenen Sicherheit, bevor er mir damit an den Lenker kommt.

  • Und da sollte noch stehen: In Linkskurven liegt die sichere Fahrlinie rechts der angenommenen Richtungspfeile. :D


    Das schlimme ist: sowas steht ja sogar da.. sinngemäß in Linkskurven muss weiter rechts gefahren werden, weil durch Schräglage der genutzte Raum vergrößert wird. Und dann is da noch so nen Trickbild, wo der Motorradfahrer zuweit links ist und der Oberkörper gegen das entgegenkommende Fahrzeug prallt ;)


    Viele Grüße
    huj


  • ich hoffe du schreibst das nur weils schon verjährt ist ;)


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • Interessantes Thema, das habe ich allerdings auch so gelernt das man als "Roller" Fahrer ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer ist und einem somit eine komplette Spur zusteht (genauso wie einem Zweirad ein Parkplatz zusteht). Zusätzlich sollten wir links von den Richtungspfeilen fahren, um für uns gefährliche Überholmanöver zu unterbinden.


    Setze ich in der Praxis auch fast immer um. Mir ist es aber dennoch oft passiert das einigen Personen das angegebene Tempolimit nicht hoch genug war, vor allem das 30-er Schild ist verhasst.
    Wurde ich auch schon ziemlich dreist und vor allem gefährlich überholt.
    Was ich auch amüsant fand, in einer 50-er Zone musste ich einen Berg hoch, also im zweiten mit 45 da hoch gejuckelt. Rechts parkende Fahrzeuge und der Rest der Fahrbahn auch grad mal 3 Meter breit also grade mal für ein Auto. Kommt von hinten ein Macker mit seiner Tusse im Cabrio und hupt mich an (öhm ja 5 km/h da muss man ja gleich tröten) wo soll ich denn dann hin 8|
    Bin dann selbst als die Strasse breiter wurde genau in der Mitte gefahren damit dieses Verachtenswürdige Geschöpf nicht vorbeikommt :P und ist vom Gesetz auch genauso gewollt :)

  • Auch wenn´s hier nicht so ganz ´reinpaßt:
    Ja, bei Fahrrädern herrscht wohl Rechtsfahrgebot. - Aaaber viele Leute sind fälschlicherweise der Meinung (obwohl sie in der Fahrschule waren!), daß Fahrräder auf einem "Fahrradweg" fahren müßten, wenn ein solcher irgendwie auf dem Gehweg "erkenntlich" sei (z.B. durch rotes Betonpflaster oder -platten, weiße Einrahmung oder weißes Fahrradsymbol darauf). In § 2 StVO steht aber ganz klar, daß nur Wege, die mit einem blauen runden Schild nach einer Straßeneinmündung gekennzeichnet sind, benutzungspflichtige Radwege sind. Nur Omas und andere ängstliche Zeitgenossen benutzen diese "erkennbaren", aber nicht benutzungspflichtigen Streifen auf dem Gehweg, was sie auch dürfen, solange diese nicht ausdrücklich (z.B. wegen Schäden) gesperrt sind. Alle anderen fahren legal neben diesen Streifen auf der Straße (auch wenn die LKW- und Busfahrer noch so kotzen, weil sie nicht vorbeikönnen; als Berufskraftfahrer müssen sie den § 2 kennen, ansonsten sollte man ihnen die Pappe und damit den Beruf wegnehmen!).


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  • Habichtfreak war so freundlich mich auf diesen Thread hin zu weisen.
    Da der Paragraphendschungel mein täglich 2-Takt-Gemisch finanziert, will ich mal versuchen ein wenig fundierte juristische Kenntnisse zu der Diskussion bei zu tragen:


    Was die Fahrspurwahl INNERORTS betrifft, sagt der schon angesprochene § 7 Absatz 3 StVO eigentlich alles = Frei Fahrspurwahl für freie Simsonisten!


    Bezüglich des Fahrens in der Mitte der (einzigen) rechten Spur AUßERORTS ist die Gesetzeslage leider nicht so eindeutig. Daher muss ich dafür ein wenig weiter ausholen:


    § 2 StVO sagt in Absatz zwei:
    "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, ...."


    Das bezieht sich auf das Rechtsfahrgebot aus Absatz 1. Du musst also nicht nur (im Normalfall) immer die rechte Spur einer Straße nehmen, sondern auch auf dieser immer möglichst weit rechts fahren.


    Allerdings darf dieses Gebot nicht so weit führen, dass du dich selbst in Gefahr begibst bzw. dich Andere gefährden.
    § 1 StVO Absatz zwei sagt: " Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."


    Die Leute dürfen einen Krad-Fahrer also nicht so überholen, dass er gefährdet wird (Gegenverkehr, zu geringer Seitenabstand, etc.).
    Das sie das trotzdem immer wieder machen, ist natürlich jedem von uns bewusst.


    Dagegen kannst du aber nix machen (außer natürlich alle anzeigen...).


    Scheint also auf den ersten Blick aussichtslos mit in der Mitte fahren.



    Allerdings gibt § 2 Absatz zwei StVO dir mit dem Wort "möglichst" einen sehr weiten Spielraum...
    Wenn es dir nicht möglich ist, weiter rechts als in der Mitte einer Fahrbahn zu fahren, ohne dass du dich selbst (durch die Überholvorgänge anderer) gefährdest, kann dir keiner ans Zeug flicken.
    Darüber hinaus hast du auch noch selbst §1 StVO auf deiner Seite. Der gilt ja auch für uns Moppedfahrer....
    Dadurch, dass wir ganz rechts außen fahren, ermutigen wir den hinter uns fahrenden zu einem (auch für ihn) gefährlichen Überholmanöver....
    Das ist also auch nicht erlaubt und spricht also weiterhin für ein Fahren in der Mitte.
    Normales (gesetzeskonformes) Überholen ist dem nachfolgenden Verkehr bei freier Gegenspur ja immer noch möglich (er wird also nicht von dir [mehr also von einem normalen PKW] behindert).


    Es ist also trotz § 2 StVO zulässig mit seinem Krad dauerhaft in der Mitte der rechten Fahrspur zu fahren! Ein Bußgeld dürfte es dafür nicht geben.


    Sollten Fahrschullehrer/Ordnungshüter/andere Kraftfahrer anderer Ansicht sein, so bin ich auf ihre Argumente gespannt. Ich lasse mich da gerne überzeugen.


    Was allerdings verboten ist, ist das fahren ganz links in der rechten Spur. Da kann man sich mit "möglichst" nicht mehr raus reden.


    Nachtrag: (Einfache) Körperverletzung verjährt gemäß § 78 StGB nach fünf Jahren.



    P.S.: Das obige stellt nur meine persönliche Meinung dar und ist kein verbindlicher Rechtsrat!

  • vieles wurde ja schon angesprochen, dennoch fehlen einige teile.


    in der stadt gibt es ja oftmals 1-3 fahrspuren. (geschwindigkeitsbegrenzung meistens 50km/h) heißt auch für Mofa-Fahrer auf der rechten fahrspur fahren zu sollen aber nicht zu müssen. (ausnahme Pfeilregelung, da gibt es wieder spezielle fälle, da ist auf den jeweiligen pfeil zu achten wo man langfahren möchte)
    selbst wenn du als mofafahrer (geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h) links fährst und dich autofahrer dazu auffordern deine spur zu wechseln durch lichthupe, hupe blinkersetzung, kurz gesagt gehört zur kategorie nötigung, darfst du auf der linken fahrspur fahren, ist es allerdings als mofa fahrer in einer 50er begrenzung (ohne "Mofa frei" Schild) sollte man zur eigenen sicherheit rechts fahren, da viele autofahrer unberechenbar sind... einzelheiten möcht ich gern auslassen. ist es aber eine 2 spurige straße und man möchte als mofafahrer links abbiegen, sollte man zuerst genau auf den verkehrsfluss schauen und dann die spur wechseln, ist dies aber zu eng oder zu riskant, mach es dir leicht: bieg rechts ab, dort wo du eigentlich links abbiegen möchtest, wende danach und fahr die ampel geradeaus^^
    als 50er moped/roller darf man auch auf der linken fahrspur fahren die ganze zeit, selbst wenn autofahrer von rechts überholen und dir nen vogel zeigen, etc. (=>nötigung)
    wenn du aber als 50er moped ein auto von links überholst weil es zu langsam ist oder aus anderen gründen darfst du es tun, solange du die höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest^^. mache ich immerwieder um die autofahrer zu ärgern^^


    gruß Alex

  • Wenns ein ausgeschriebener Radweg ist mit blauen Schilchen, wovon ich hier ganz stark ausgehe, haben die auf der Straße nix zu suchen

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Das gilt auch innerhalb von Ortschaften, - und umgekehrt, d.h. daß wo irgendein optisch als "Fahrradweg" erkennbarer Streifen auf dem Gehweg ist, Fahrradfahrer nur dann dort fahren müssen, wenn nach einer Einmündung ein blaues Schild war. Ansonsten fahren Fahrradfahrer (ich gehöre auch dazu) selbstverständlich neben diesem "Fahrrradweg"-Streifen auf der Straße (außer ängstlichen alten Omas; denn man darf diesen Streifen - so er nicht kenntlich z.B. wegen Schäden abgesperrt ist - trotzdem benutzen, obwohl kein Benutzungszwang besteht).
    Und Autofahrer, die das nicht einsehen wollen, weil sie an engen Stellen nicht vorbeikommen (vor allem LKW und Busse), und nötigend hupen oder herumschreien, sollten ihren Führerschein neu machen müssen!


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