Wiederholungstat?!

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  • Servus,


    hab bei Bußgeldkatalog.de und google nix wirklich verwertbares gefunden.
    Ich hab mir in meinen Frontscheinwerfer im Audistil weiße LEDs eingebaut (im Halbkreis ähnlich wie bei BMW). Das ganze mit nem Schalter versehen und weil ich ja cool
    sein wollte auch immer wärend der fahrt angehabt.
    Naja wie auch immer. Heute gabs nen Mängelschein. Bezahlen musste ich dafür nix (war der einzigste Umbau der beanstandet wurde, aber leider nicht das schwerste vergehen) aber ich muss es zurück bauen und
    wieder vorzeigen.
    Wenn ich das nun tue und danach mein geiles Tagfahrlicht wieder einbau, dann aber wieder erwischt werde, was droht dann für eine Strafe?? Weiß das jemand, vlt aus eigener erfahrung??
    Wir bei der Polizei das auch nach begleichen des Mangels hinterlegt was mal alles an meiner Simme war??


    Ich bitte darum jetzt keine Antworten alla "Lass es doche infach original!". Das bringt mich nicht weiter ;)


    P.S.: Für interessierte: Die Begründung "Das ist Standlicht, habs dummerweise vergessen abzuschalten" zog ebenso wenig wie "Das ist für meine eigene Sicherheit (ist es wirklich ;) ) weil die 6V Lampe immer übersehen wird" Im Gegenteil. Der (wirklich nette und freundliche) Polizist meinte ich solle doch auf 12V umrüsten ;) :thumbup:

  • Das ist genauso wie "Ich wurde geblitzt mit 100 km/h mehr,was passiert wenn ich es nochmal mache"


    Was ich damit sagen will:


    Lass es lieber,du hast doch selber gemerkt das es nix bringt,und natürlich führt die Polzei Buch darüber,nicht umsonst heißt´s immer "Deutsche Gründlichkeit"





    ich würde mal sagen die Strafe wird beim 2 mal erwischt werden härter,ist beim Fahren mit alkohol,beim zu schnellen fahren so und und und...also wird das der selbe fall sein...




    Viel Erfolg trotzdem weiterhin



    edit:
    nur mal so,wie alt biste?

  • Ob das Standlicht sein soll oder Tagfahrlicht, verboten ist's so oder so, weil kein E-geprüfter Leuchtkörper.


    Zudem: Tagfahrlicht am Zweirad ist generell noch überhaupt nicht zulassungsfähig.


    Also: Weglassen oder eben als offensichtlich unbelehrbarer Wiederholungstäter auffallen.

  • Hey,
    ich denke das du als Wiederholungstäter schon ne härtere Strafe bekommst.
    Sag mal kannst du mir mal ein Bild schicken wie du die LED´s angebaut hast?Also wie das angebaut aussah?


    mfg Robert

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Nun ja ich hatte eigentlich gehofft das mir jemand einen § nennen kann der Mängelscheine in Wiederholung beschreibt. Finde nach wie vor leider nix.
    Das es bei der Geschwindigkeit sowas gibt weiß ich jetzt mitlerweile. Aber da in der STVO jedes Vergehen irgendwie anders bestraft wird, dacht ich das es für Mängelscheine
    auch andere Strafen gibt.
    Ich werde morgen mal zur DEKRA fahren und fragen ob die mir das eintragen können. Mehr als mich auslachen oder viele viele Euros haben wollen können sie ja nicht.


    @Starheizer: Danke für die Antwort! Aber nur mal so spielt mein Alter eigentlich keine Rolle oder? Aber du kannst dir sicher seien das ich so Vernünftig bin und natürlich nicht zum Wiederholungstäter werden will ;)


    E:





    Im eingebauten Zustand mit meiner Kameratechnik leider nicht gut einzufangen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von .platoon ()

  • Okay, sag dann mal bitte Bescheid was bei rausgekommen ist.
    Kannst du mir mal ein bild schicken?


    mfg

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Hast du nicht zugehört?


    Es folgt eine Wiederholung von grade eben:


    * Alle Leuchtmittel am Fahrzeug müssen E-geprüft sein. Selberbauen ist nicht.
    * Tagfahrlicht ist an Zweirädern generell noch nicht erlaubt - auch nicht mit E-geprüften Tagfahrleuchten.


    Wenn du also nicht vom TÜV heimlaufen willst, sparst du dir diese Aktion einfach.

  • nehm nen taschentuch mit zur dekra wenn du das weinen bekommst wiel die es dir garantiert nciht eintragen.


    edit davon abgeseh weise ich dich auf die nachbaublinker hin die genauso illegal sind wie das licht

  • warum gibt es eigendlich immer so gewisse "schnösel" hier imforum die immer genau DAS! sagen müssen was man nicht hören will!
    passt das besser ins klische o.O?
    Und eine Mengelkarte wird nicht eingetragen, wenn du sie vorzeigst wird sie abgehackt und weggeschmissen das wird nirgendwo eingetragen,
    Außer! du zeigst dein moped nicht vor

    [quote='mutschy',index.php?page=Thread&postID=772926#post772926]


    Tuning is in meinen Augen nichts weiter, als Geld auszugeben, was man nich hat, um Leute zu beeindrucken, die man nich kennt :thumbup:

  • Auxburger: Doch doch, ich habe es schon gelesen.
    Aber danke das dus nochmal niedergeschrieben hast. Ist so nochmal besser zu verstehen ;)
    Wieso sollte ich vom TÜV heimlaufen? Bestimmt nicht....da bin ich Tage unterwegs...


    misterx: Danke für den Hinweis! Bis jetzt gabs von der Polizei nur Lob für die gut sichtbaren Blinker. Sicher lagen diese Entscheidungen im ermessen der Beamten...
    Ein Taschentuch werde ich nicht brauchen, ganz so kleinkindlich geb ich mich glaube ich nicht.


    Simsonfreak1992: Das ist doch mal ne Antwort :)




    Da aber keiner irgendwas belegen kann und der Großteil nur davon ausgeht das im Wiederholungsfall die Bestrafung härter wird (Aber woher weiß die Polizei von einem Wiederholungsfall wenn die Mängelkarte nicht eingetragen wird?) und ich selbst, um auf nummer sicher zu gehen, auch davon ausgehe, werde ich also mein schönes Tagfahrlich nicht wieder einbauen. Wäre wohl schön blöd wenn mich der gleiche Beamte wieder anhält.... :thumbup:

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