Simsonfreak hat recht. Wiederholungstaten gibt es nicht. Selbst wenn dich die selben Bullen wieder anhalten gibts auch wieder nur ne Mängelkarte!
Hab sowas schon durch, zwar mit dem Auto, aber macht ja keinen Unterschied!
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Simsonfreak hat recht. Wiederholungstaten gibt es nicht. Selbst wenn dich die selben Bullen wieder anhalten gibts auch wieder nur ne Mängelkarte!
Hab sowas schon durch, zwar mit dem Auto, aber macht ja keinen Unterschied!
habs mit meiner simson auch schon durch jedesmal das selbe
das kommt aber immer auf den beamten an, wenn der dir sagt, das is nichts für den straßen verkehr und dich zum tüv schickt wirds teuer.
wenn er aber sagt, du bekommst einen mängelschein, dann baust du das in der zeit um, zeigst es vor und das wars.
du fährst ja quasi mit einem umgebauten e-geprüften scheinwerfer rum, der aber seine gültigkeit verloren hat wegen deinem umbaus.
nett sieht es ja auch, aber für mich ist es nicht, bin mehr der original fan, aber is ja deine simson;)
also lass dich nicht erwischen:)
Simsonfreak1992
Sollte man nur Antworten geben die man hören will, die aber gar nicht richtig sind ???
Es ist immer Auslegungssache des Polizisten ob er dir nen Mängelschein gibt oder dir das Fahrzeug sogar stillegt. Stillegen könnte das auch der Tüv deswegen nicht hinfahren, höchstens mit nem Hänger hintransportieren, wobei dir das der Tüv sowiso nicht einträgt.(siehe Beitrag von Auxburger)
Stimmt. Von stilllegen hatte der Beamte auch etwas gesagt
War mir jetzt nicht bewusst das das die DEKRA auch darf...
Hab da jetzt schon 3x eine Leo Vince2 eintagen lassen im Abstand von 1 1/2 Jahren. Funktionierte auch immer Problemlos. Der hat ja auch kein E-Prüfzeichen und so weiter. Dachte für das Licht bekommt man vlt auch so eine Art Einzelabnahme...
Aber wenn ihr sagt das die auch stilllegen dürfen lass ichs erstmal. Baus einfach aus und lass gut sein
Ich will Deine Frage nicht direkt beantworten. Habe eher einen Tip zur besseren Umsetzung.
So viel ich weiß sind ja bei Fahrzeugen Unterbodenbeleuchtungen auch nicht erlaubt. Jedoch dürfen diese im Stand verwendet werden. Verkabel das Licht doch einfach mit Deiner Parklichtstellung vom Zündschloß. Und wenn Du dann doch mal während der Fahrt das Teil anschalten möchtest (Z.B. auf Mopedtreffen fern ab von der STVZO) dann kannst Du Dir ja einen versteckten Zusatzschalter anbauen, wo Du die Spannungsquelle auf die "Licht an" Stellung schalten kannst.
Schwalbenfahrer: Eine gute Idee, die aber auch auf wackligen Beinen steht. Ich habe ja den originalen Scheinwerfer umgebaut. Ob das Licht dann an ist oder nicht tut nicht zur Sache. Zumindest hat das der Polizist auch so durchblicken lassen. Er meinte ich hab am Reflektor rumgebohrt und damit halt den Scheinwerfer verändert.
Wie auch immer. Habs heute ohne Lichtring vorgezeigt. Der Polizist hat auch meine Blinker kontrolliert- sich erst gefreut wie schön sichtbar die sind, sich dann nach 2 Gedenksekunden wahrscheinlich wieder an seine Beamtenrolle erinnert und festgestellt das diese ja auch nicht original seien. Ich hab ihm sofort mein Leid als armer kleiner Mopedfahrer geklagt der ständig übersehen wird und vorallem die originalen Blinker seien ja wirklich unter aller sau. Daraufhin hat er kein Wort mehr über die Blinker verloren und die Mängelkarte abgestempelt.
Übrigens habe ich mit gefragt ob der Mängelschein gespeichert bleibt. Dies bejate er....
so long...
Simsonfreak1992
Sollte man nur Antworten geben die man hören will, die aber gar nicht richtig sind ???![]()
Es ist immer Auslegungssache des Polizisten ob er dir nen Mängelschein gibt oder dir das Fahrzeug sogar stillegt. Stillegen könnte das auch der Tüv deswegen nicht hinfahren, höchstens mit nem Hänger hintransportieren, wobei dir das der Tüv sowiso nicht einträgt.(siehe Beitrag von Auxburger)
ich habe nichts von stillegung gesagt,
das war auch nicht die frage!
Ich will Deine Frage nicht direkt beantworten. Habe eher einen Tip zur besseren Umsetzung.
So viel ich weiß sind ja bei Fahrzeugen Unterbodenbeleuchtungen auch nicht erlaubt. Jedoch dürfen diese im Stand verwendet werden. Verkabel das Licht doch einfach mit Deiner Parklichtstellung vom Zündschloß. Und wenn Du dann doch mal während der Fahrt das Teil anschalten möchtest (Z.B. auf Mopedtreffen fern ab von der STVZO) dann kannst Du Dir ja einen versteckten Zusatzschalter anbauen, wo Du die Spannungsquelle auf die "Licht an" Stellung schalten kannst.
das gilt aber nur in verbindung mit E geprüften leuchten die für die anbringung im strassenverkehr zugelassen sind.ohne E zeichen keine gültige eintragun/anbringung ans fahrzeug.
Schwalbenfahrer: Eine gute Idee, die aber auch auf wackligen Beinen steht. Ich habe ja den originalen Scheinwerfer umgebaut. Ob das Licht dann an ist oder nicht tut nicht zur Sache. Zumindest hat das der Polizist auch so durchblicken lassen. Er meinte ich hab am Reflektor rumgebohrt und damit halt den Scheinwerfer verändert.
Wie auch immer. Habs heute ohne Lichtring vorgezeigt. Der Polizist hat auch meine Blinker kontrolliert- sich erst gefreut wie schön sichtbar die sind, sich dann nach 2 Gedenksekunden wahrscheinlich wieder an seine Beamtenrolle erinnert und festgestellt das diese ja auch nicht original seien. Ich hab ihm sofort mein Leid als armer kleiner Mopedfahrer geklagt der ständig übersehen wird und vorallem die originalen Blinker seien ja wirklich unter aller sau. Daraufhin hat er kein Wort mehr über die Blinker verloren und die Mängelkarte abgestempelt.
Übrigens habe ich mit gefragt ob der Mängelschein gespeichert bleibt. Dies bejate er....
so long...
genau das was ich geschrieben hab im ersten post von mir, durch veränderung am scheinwerfer erlischt dessen bauartgenehmigung, somit nicht mehr zugelassen im strassenverkehr.
Simsonfreak1992
Die Frage war, was passiert wenn er nochmal mit diesem Scheinwerfer angehalten wird. Je nach auslegung des jeweiligen Polizisten kann dieser das Fahrzeug einziehen und von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Durch die änderung des Scheinwerfers ist die Zulassung für diesen erloschen. Ohne zugelassenen Scheinwerfer darf das Fahrzeug nicht fahren. Entweder sie lassen ihn das Fahrzeug nach Hause schieben, oder sie beschlagnahmen das Fahrzeug zur überprüfung durch einen Sachverständigen. Dann wird`s allerdings teurer...
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