Hallo Leute,
ich wollte mich hier eigentlich schlau machen...aber da gehen die Meinungen ja echt auseinander. Mir ist eine total verbastelte S51 B1 zugelaufen
ohne Blinker und am Bremslicht ohne Funktion. Nun kann man ja lesen dies wäre erst ab 1988 nötig ! Meines Wissens wurde das Moped aber mit Blinkern und Bremslicht ausgeliefert.
Wie ist es denn nun Rechtlich wenn ich mein Moped ( Bj. 1980 ) ohne Blinker und Bremslicht im Straßenverkehr bewege ?
Bitte nur konkrete Antworten zur rechtlichen Seite.
Immerhin läuft die Möhre nun und ich möchte auch mal fahren, und Elektrik ist gar nicht mein Ding. Und gibt es im Raum Würzburg noch andere Simsonschrauber? Einfach mal per Mail melden.
Danke Jürgen