Bremslicht und Blinker Pflicht ?

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  • Hallo Leute,


    ich wollte mich hier eigentlich schlau machen...aber da gehen die Meinungen ja echt auseinander. Mir ist eine total verbastelte S51 B1 zugelaufen ;)


    ohne Blinker und am Bremslicht ohne Funktion. Nun kann man ja lesen dies wäre erst ab 1988 nötig ! Meines Wissens wurde das Moped aber mit Blinkern und Bremslicht ausgeliefert.


    Wie ist es denn nun Rechtlich wenn ich mein Moped ( Bj. 1980 ) ohne Blinker und Bremslicht im Straßenverkehr bewege ?


    Bitte nur konkrete Antworten zur rechtlichen Seite.


    Immerhin läuft die Möhre nun und ich möchte auch mal fahren, und Elektrik ist gar nicht mein Ding. Und gibt es im Raum Würzburg noch andere Simsonschrauber? Einfach mal per Mail melden.



    Danke Jürgen

  • Bremslicht muss dran blinker nicht muss aber s51 N in papieren stehen :D

  • Suchfunktion zu anstrengend?


    In Kurzfassung: Die Bestimmungen der STVZO gelten erstmal für Hersteller. Ja, Simson hätte die S51B ohne Blinker und Bremslicht bauen dürfen - haben sie aber nicht. Die ABE dieses Modells wurde mit Bremslicht und Blinker erteilt, und wer das hinterher ändern möchte, muss das in die Papiere eintragen lassen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.


    Die S51N wiederum ist zugelassen als Modell ohne Blinker, aber mit Bremslicht. Hier muss zum TÜV/DEKRA, wer Blinker dranbaut.

  • Danke für die klare Auskunft. Genau was ich wissen( aber eigentlich nicht hören ) wollte. Dann muss ich jetzt wohl oder übel an die Elektrik ;( ran.


    Gruß Jürgen

  • Wenn Blinker dran (bzw überhaupt vorhanden) sind, isses doch ganz einfach. Schaltplan (hier gibts die Besten: KLICK), Kabel u Blinkgeber nehmen, verkabeln u Spass haben :D


    Bremslicht is in meinen Augen aus Sicherheitsgründen unverzichtbar. wichtig: An der Glühbirne (6V/21W) liegt bei laufendem Motor (und NUR bei laufendem Motor!) Dauerplus an, nur die Masse wird über Kontakt am Hinterradbremsschild zugeschaltet.


    Gruss


    Mutschy

  • Hier muss zum TÜV/DEKRA, wer Blinker dranbaut.

    Echt jetzt?
    Soweit ich weiß kann man an jedes Gefährt Blinker anbauen, sie müssen nur Ordnungsgemäß funktionieren und ein E-Prüfzeichen haben.
    Und das ohne das man TÜV braucht, aber kann mich auch irren ...


    Naja wer beschwert sich schon über vorhandene Blinker? ^^

    Seit dem 30.8.08 und fast 6200Kilometern mit dem (getunten) Mofa nicht einmal aufgehalten :thumbup:
    Seit dem 11.11.09 und knappen 18000 Kilometern auf dem Moped 6 mal angehalten X(

  • sie müssen gewisse kriterien abdecken. bj bedingt unterschiedliche abstände zueinander, natürlich eprüf als blinker ! ganz klar. und gewisse höhe über fahrbahn etc.


    werden diese sachen nciht eingehalten oder durch eine ausnahmegenehmigung bestätigt verleirst due iegentlich auch dne versicehrungsschutz.


    aus solchen gründen ist eine abnahme erforderlich daws di rauhc keiner na sbein pissen kann vonwegen aah die blinkfrequenz is doof pder man kann die garnicht von der seite erkennen etc. das sidn alles kriterien die ab gewissen bj eingehalten werden müssen aber da weis der fachman beim verein dan bescheid

  • Soweit ich weiß kann man an jedes Gefährt Blinker anbauen, sie müssen nur Ordnungsgemäß funktionieren und ein E-Prüfzeichen haben.
    Und das ohne das man TÜV braucht, aber kann mich auch irren ...


    Was der Buchstabensalat von misterx vermutlich sagen wollte:


    Die neu angebaute Beleuchtungsanlage ist an sich zwar schon geprüft, trotzdem muss aber der ordnungsgemäße Anbau derselben geprüft werden. Das muss nur dann nicht sein, wenn nur ein Teil gegen ein gleichwertiges ausgetauscht wird, z.B. wenn du ins gleiche Scheinwerfergehäuse wie vorher einen Halogeneinsatz einbaust.


    Bei Blinkern sind da so einige Vorschriften einzuhalten - Höhe über Grund, Abstand zum jeweiligen Fahrzeugende, Abstand zueinander und zu Rücklicht bzw. Scheinwerfer, Frequenz ...

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