Theoretisch könnte man die Blinker und bei Mopeds vor 1988 auch das Bremslicht abmontieren und sich das eintragen lassen.
Praktisch aber wird wohl kein Sachverständiger bei TÜV oder Dekra eine solche Eintragung machen, weil eine "Verschlechterung der Sicherheit".
Bei den Blinkern könnte man ja noch argumentieren, daß bei den Modellen, die serienmäßig keine hatten/haben, ja auch Handzeichen genügen (sind vom Gesetzgeber ja bis heute nicht vorgeschrieben). Aber beim Bremslicht versagt wohl jede Argumentation (da ja auch vom Gesetzgeber seit 1988 vorgeschrieben).
Wer ohne Blinker fahren will, muß sich einen N-Rahmen besorgen. Und wer ohne Bremslicht fahren will, muß sich ein Moped besorgen, an dem serienmäßig keines dran war.
Sicherheitsinteressen sind dabei zu vernachlässigen. Das Bremslicht geht sehr oft nicht (falsch eingestellt); trotzdem wird man i.d.R. deshalb nicht über den Haufen gefahren. Und meine Blinker betätige ich (grundsätzlich) so gut wie nie; trotzdem bin ich noch nie deshalb über den Haufen gefahren worden.
______________________________________________________________________