wie lange dauert so ein handelsverbot.
Meine Kr 51 Bj:1964
- maxii
- Geschlossen
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Bist du Reif genug dafür bist, aber ich denke mal das wird dauern da du echt Bockmist gemacht hast und so dreist hier auftrittst und keine Reue zeigst
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Meist für immer.
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wie lange dauert so ein handelsverbot.
Sag mal Kerle,
hast Du eigentlich keine anderen Sorgen??Meinst Du,hier will noch irgendeiner mit Dir ein geschäft abschließen?
ZitatZitat von lopu
Ich glaube immer noch daß Du das gewußt hast, das mit dem Rahmen und dem
falschen Motor, was Deine Mutter aber abstreitet, oder was ich beweisen
sollte. Ich kann das nicht, aber einige hier im Forum vielleicht, weiß
nicht.Natürlich hat er es gewußt. Stand ja alles hier im Thread,bevor er sie bei Ebay vertickert hat.
Ich glaube,da werde ich dann bei Ebay auch mal den Account melden und Bescheid geben,daß sich dahinter ein 13jähriges Jüngelchen verbirgt
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alleine für die aussage , sinngemäss," ich bin erst 13, ihr könnt mir nix" gehört dir , obwohl ich nicht für schläge bin , der hintern versohlt...
so eine dreistigkeit!
an den verkäufer kann ich nur appelieren, sich diesen thread auszudrucken und als beweis zur anzeige dazu geben.
gleiches gilt bei ebay, einen verweis auf diesen threadmaxii und wenn ich mir die bewertungen als verkäufer nachgucke, mit der nummer, das ihr keine ahnung von simsons habt, kommt ihr nicht mit durch
ausserdem denke ich , das ebay den account ganz schnell dicht macht , warum ? überleg mal selber... ihr solltet echt die füsse stillhalten, könnte nen teurer spass werden ...
und wenn dein einziges problem immernoch dein handelsverbot ist , dann aber gute nacht -
Wenn du erst 13 bist, kannst du gar keine rechtskräftigen Geschäfte vornehmen. Sprich, der Verkauf ist ohnehin "schwebend unwirksam", du bist verpflichtet das Geld wieder rauszurücken und deinen Sauhaufen wieder zurückzunehmen.
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Wenn du erst 13 bist, kannst du gar keine rechtskräftigen Geschäfte vornehmen. Sprich, der Verkauf ist ohnehin "schwebend unwirksam", du bist verpflichtet das Geld wieder rauszurücken und deinen Sauhaufen wieder zurückzunehmen
Ganz dickes Dito.
Habe mir das hier jetzt mal durchgelesen und muss sagen das was du hier abgezogen hast ist unterste Schublade.. Also ich würde als Käufer einen Anwalt einschalten, dann kannst du die Spritkosten und sonstige kosten (Anhänger oder so) auch zurückbekommen, hat bei einem Kollegen wunderbar funktioniert.
Meiner Meinung nach sollte es mit nem Handelsverbot noch nicht getan sein, ein ganzer Ausschluss aus dem Forum wäre wohl sinnvoller wie ich finde. Aber das ist die Sache der Mods. -
Druckt doch den ganzen Humbug hier mal aus.... und füg den mal der Anzeige bei.
Als Käufer würde ich 3 Anzeigen schalten:
1) gegen Dich wegen Betruges: die wegen dem Alter wahrscheinlich eingestellt werden würde...
2) Fahrens ohne Fahrerlaubnis... du warst ja auch klug genug deine Strecken und deine Teilnahme zu Treffen zu posten...inklusive deinem
Alter.Auch wenn es eingestellt wird... gibt es Handakten der Justiz... da werden auch eingestellte Verfahren vermerkt...um später zu schauen ob jemand schon früher denselben Scheiss versucht hat also aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
3) Die Anzeige wäre gegen deine Eltern wegen Verletzung der Sorgfalts- bzw. Aufsichtspflicht.
- Nachweislich lassen sie ihr Kind ohne einzuschreiten ohne Fahrerlaubnis einen Hobel fahren den er gar nicht darf... und dann noch die Benutzung des Ebayaccounts....auch ohne grosse Kontrolle des Filius. (das heisst Sohn)
Und wer sagt dir das wegen dir hier nicht eine Altersabstufung eingeführt wird wer handeln darf? Parallel dazu hatten die Mods ja schon geschrieben.... die Vergabe der Verifikation ist keine Pflicht oder Soll sondern ein KANN!!
Aber Ich möchte dir erstmal zu einem anständigen Schreib- und Wortstil gratulieren... das ist mal eine Augenweide für deinen ansonsten
grausamen kombinierten Schreib/Sprachslang.... -
aufs treffen bin ich nicht elber gefahren mit meinem vater und ich saß drauf naja erst mal sehen was kommt er wollte mich erstmal anrufen immer schön die pelle flach ich hab kein betrogen geschweigeden verarscht.
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.... ich hab kein betrogen geschweigeden verarscht.
Wenn das so wäre, gäbe es doch keine Probleme, keine Handelssperre, keine Anzeige, etc.
oder irre ich mich?
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