Wo steht denn das mit den 5000 bzw. 10 000 Euro?
Hubraumkontrolle nach einem Unfall mit der Simson
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So meinte ich das doch nicht, ich glaube dir das schon und teile die Meinung auch, jedoch wollte ich nicht, dass der Thread vom Thema abweicht um möglichst viele Antworten zu bekommen.
EDIT: Zum glück gehört der PC nicht mir, an dem ich tagtäglich tippe:)PC´s werden ohnehin auf Grund des hohen Wertverlustes nicht gepfändet
Darfst also noch bei uns bleiben -
Aber eine Internetverbindung wird er sich nicht mehr leisten können danach
Ich meine ich hätte mal was von 5000€ in den geschäftsbedingungen von ner moppedversicherung gelesen...allerdings im zusammenhang mit alkohol...bei erlöschen der BE weiß ich nicht, was da passiert...das war für mich als juralaien zu unpräzise formuliert
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Wo steht denn das mit den 5000 bzw. 10 000 Euro?
steht in jedem Versicherungsvertrag
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Ich kann auch auf meinem alten Mofapower suchen allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich das in dem forum wieder finde, dort war ein Polizist angemeldet (hiess Bulle) der hat so Fragen beantwortet, des öfteren auch die Simson 60 km/h Frage und so weiter
Das mit den 2x5000 ist mir auch neu, kann ich mir bei den Abzockern aber gut vorstellen, nuja, mich braucht das zum Glück auch nicht (-mehr) zu interessieren.
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Das mit den 2x5000 ist mir auch neu, kann ich mir bei den Abzockern aber gut vorstellen, nuja, mich braucht das zum Glück auch nicht (-mehr) zu interessieren.
In den vertragsvereinbarungen die man sich auf der WGV Seite ausdrucken kann gibt auch zwei Punkte, mit irgendwas von 5000 Euro habs nicht genau im Kopf.
Wobei das ja wohl keine Abzocke ist, besser als wenn es so wäre, wie man es oft hört und liest, dass die die gesamte Summe von einem wiederhaben wollen. -
In den Vertragsbedingungen steht drin, dass wenn man vorsätzlich gegen die Regeln verstößt, die Versicherung von der Leistung befreit ist. Aber auch nur dann, wenn Alkohohl im Spiel, bei Rennen und bei einer nicht entsprechenden Fahrerlaubnis. Also von Veränderungen am Fahrzeug steht da nix. Die Frage ist nur, wie die Regelung mit dem Führerschein gehandhabt wird. Ist der Führerschein erforderlich, der für das Fahrzeug erforderlich ist oder der es wäre, wenn man statt 50 ccm 60 ccm hat.
Bei grober Fahrlässigkeit muss man max. 5000€ zahlen. Die Frage ist, wann es Vorsatz wird und wer den beweisen muss... -
Da steht auch was von vorsätzlich herbeigeführten Schadensfällen oder so.
Wenn deine ABE aufgrund von Veränderungen am Fahrzeug erlischt und du einen Unfall baust, wird generell immer
Vorsatz unterstellt werden.
Die Veränderungen sind ja nicht vom Himmel gefallen.Dann wärst du wohl in der Beweispflicht, dass dein Tuningzylinder nicht schuld war, dass dich xy übersehn hat
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grundsätzlich kann die versicherung nicht mehr als 5000 € von dir zurückfordern.
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Das find ich ja mal interessant,
genau das is ja meist das Argument gegen Tuning, dass man dann eventuell bis ans Ende seiner tage die Pflege von einem Geschädigten zahlen muss.
Deswegen hatte ich mir auch jetzt einen 50ccm Zylinder gekauft.Aber 5000€ finde ich nicht wirklich viel, wenn man bedenkt das die Chancen das der Fall eintritt gering sind.
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