Ein Neufahrzeug Bj. 2011 auf dem technischen Stand von 1991 wäre praktisch unmöglich, da das an den technischen Anforderungen scheitern wird. Fängt beim Abgasverhalten an und hört bei den Bremsen noch nicht auf ... ausserdem dürfte es dann nur 45 km/h schnell sein. Theoretisch könnte die Zulassungsstelle für die technische Seite einen ganzen Batzen Ausnahmen erteilen, wird sie aber bei Serienfertigung nicht tun und bei den 60 km/h in Verbindung mit Versicherungskennzeichen darf sie es sowieso nicht.
Wenn AKF einen neuen Austauschrahmen verwendet, muß das selbstverständlich von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (§ 59 StVZO). Werden nur Neuteile verwendet, gilt das Fahrzeug natürlich als Neufahrzeug und ist deswegen heute nicht mehr zulassungsfähig bzw. darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Gruss von Frank