fallen Führerscheinprüfungen bald weg??

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  • Es sind sogar 18,5t gewesen (7,5t [Zugfahrzeug] + 7,5tx1,5 [max. Anhängergewicht] - 0,25t [da Tandem-Achslast auf 11t beschränkt]), das war ja mit ein Grund für die Änderungen.


    Mit den jetzt gültigen Bestimmungen hat man 12t als Gespanngewicht festgelegt, wobei der Anhänger (gesammt) nicht mehr schwerer als das Zugfahrzeugleergewicht sein darf.


    Gruß aus KO

  • Ja, bei mir sind es auch 18,5 Tonnen, die ich mit meinem normalen 3er derzeit noch fahren darf.


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  • Das ist so nicht ganz richtig geschrieben: Die Zugmaschine sollte ein 7,5 Tonner sein und als Gespann sollte das ganze nicht mehr als 12t haben.
    Das liest sich so als ob man bis 17,5 Tonnen fahren kann ;)!

    Hi, das ist ja auch Klasse CE mit Schlüsselnummer 79 für mehr als 12tonnen.. mit C1E darf man auch nur 12tonnen Züge UND der Hänger muss leichter sein als das Leergewicht des zugfahrzeuges.


    Als Altbesitzer von Klasse 3 bekommt man auch CE79, und damit darf man das..



    Hast Du da eine Quelle? Denn ich war bis jetzt der Meinung, daß ich das ab Herbst mit meinem 1978 gemachten Führerschein nicht mehr darf, - wenn man nicht vorher einen Antrag stellt, seinen grauen Lappen abgibt und sich für viel Geld ein kleines Kärtchen mit den neuen Bezeichnungen ausstellen läßt und das dann alle Furz lang wiederholt ...


    Ich habe das zwar noch nie genutzt (7,5 Tonnen bin ich zwar schon gefahren, aber nie mit Hänger); dennoch ist es lästig, wenn die einem etwas aberkennen wollen, nur weil man ein bestimmtes Alter erreicht hat (die Führerscheinklassen für PKW, Krad und Trecker usw. darf man nutzen, auch wenn man über 100 ist).


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    Hi, mein C1E hat kein Verfallsdatum zum. 50. Geburtstag, nur der CE79 für den grossen Anhänger verfällt mit dem 50. Geburtstag ohne Arztuntersuchung. Ich hab bei der Umschreibung auch einen Zettel dazubekommen, dass alle vor 1999 ausgestellten C1E unbegrenzt gültig sind. Leider finde ich den gerade nicht. Willst du nach deinem 50.Lebensjahr noch CE79 behalten,ist ein Arztbesuch nötig und die Umschreibung auf den Plasteführerschein.


    Achte dan da drauf, dass du auch alle Ausnahmen mit den entsprechenden Schlüsselnummern in die Plastikkarte eingetragen bekommst. So darf man seit 1999 keinen leeren Klein-Bus bis 7,5t und mehr als 7 Sitzen mehr mit C1E fahren. Dafür gibt es ja D1E. Ausnahme Altbesitzer mit entsprechender Schlüsselnummer bei C1(E).
    Klasse L ist auch nur für landwirtschaftliche Nutzung, auf dem Trecker irgendwas anderes als Mist oder Stroh fahren ist nicht. Ausser für Altbesitzer...:-)


    Der neue Lappen hat übrings auch Vorteile, so ist für BE bei Anhänger die "maximal 3-Achsen-Regel" entfallen, das heisst man darf jetzt auch mehrachsige Anhänger mit B(E) ziehen.
    Auf Antrag bekommt man noch Klasse T ausgestellt, das ging früher nur mit Klasse 2.
    Bei C1E kann man auch mehrachsige leichte Anhänger mitschleppen, das ging bei der alten Klasse 3 nicht.


    Spätestens ab 2033 wird man dich laut der lustigen EU-Richtlinie zwingen deinen alten (grauen) Lappen in die Karte tauschen zu lassen, damit alles einheitlicher in der EU ist....LOL
    Ab 2018 sind auch alle! Führerscheine nur noch maximal 10 Jahre gültig, so der Willen der EU.


    Die Führerscheine grösser 3,5t bringen dir eh kaum nochwas,ausser für deinen Privaten Umzug mit dem MietLKW, zumindest wenn du den gewerblich einsetzten willst. Dafür ist nämlich seit dem September 2009 eine Berufskraftfahrerqualifikation nötig. Für Altinhaber gibt es noch Übergangsfristen bis 2014, aber danach ist ohne Weiterbildung und zusätzlicher Schlüsselnummer 95 essig mit Geldverdienen und Auto grösser 3,5t fahren.. :(


    Such mal nach 3. Führerscheinrichtline 2013 und Berufskraftfahrerqualifikation, das gibt Lesespass für Stunden garantiert.....


    MfG Tobias, der sich da erst eingelesen hat, als er gezwungen wurde wegen dem Motorradführerschein seinen rosanen Führerschein abzugeben.

  • Willst du nach deinem 50.Lebensjahr noch CE79 behalten,ist ein Arztbesuch nötig und die Umschreibung auf den Plasteführerschein.leppen, das ging bei der alten Klasse 3 nicht.


    Spätestens ab 2033 wird man dich laut der lustigen EU-Richtlinie zwingen deinen alten (grauen) Lappen in die Karte tauschen zu lassen, damit alles einheitlicher in der EU ist....

    Genau das meinte ich.
    Ich habe das zwar noch nie genutzt; trotzdem finde ich es eine Frechheit, daß ich es ab Herbst (da habe ich mein 50stes, in dem ich mich gerade befinde, vollendet) nicht mehr darf.
    Und unabhängig davon, daß dieses Kärtchen abartig viel Geld kostet, will ich meinen grauen Lappen (auch wenn es einer mit Ersatz-Balken von ´79 ist, weil ich da meinen alten von ´77/´78 verloren hatte) nicht dagegen tauschen.


    Sollte ich 2033 noch leben (da wäre ich immerhin schon 73), wird sich zeigen, ob die das durchziehen können.
    Mit dem Spruch "alles einheitlicher in der EU" könnten sie dann nämlich auch 60-fahrende Simsons zu Leichtkrafträdern erklären, ein großes Nummernschild und einen Motorradführerschein verlangen, d.h. auf den Einigungsvertrag spucken.
    Bestandsschutz ist Bestandsschutz. Und so wie man auch heute noch mit uralt Führerscheinen unterwegs sein darf, müßte man das ab 2033 immer noch können; diese EU-Angleichung ist also gesetzwidrig (wogegen dann vielleicht jemand klagen wird).


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  • Ab 2018 sind auch alle! Führerscheine nur noch maximal 10 Jahre gültig, so der Willen der EU.

    Heißt das jetzt, wenn ich JETZT meinen Führerschein mache, das ich den dann ab 2018 alle 10 jahre neu ablegen muss( also neue Prüfung und alle drum und dran)?
    oder
    Heißt das jetzt, wenn ich JETZT meinen Führerschein mache, das ich den dann ab 2018 alle 10 jahre bezahlen muss( also ein neues Kärtchen bekomme)?
    oder


    Heißt das jetzt, wenn ich JETZT meinen Führerschein mache, das ich von der 2018 Regelung nicht betroffen bin?
    und
    Was wäre mit denen die betroffen sind?


    mfg

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Du musst alle 10 Jahre eine neue Plastekarte kaufen. Das ist aber in anderen EU-Ländern schon länger so.

  • solange die Karte nur 20e oder so kostet kein problem. ABer nicht 800e oder so.



    Hab das jetzt durch die ganzen KOmmenatre nicht ganz verstanden.
    ich hab ja A1 und bin 17. Darf ich denn ab 2013 mir ne 34PS MAschine kaufen und fahren ohne eine weitere prüfung gemacht zu haben? Oder darf ich sogar eine 100 PS Maschine kaufen und fahren

    FolksWagen

  • solange die Karte nur 20e oder so kostet kein problem.

    Doch, das ist ein gewaltiges Problem.
    Wofür 20 Euro (das sind fast 40 Westmark!) ausgeben? Es gibt dafür keine Notwendigkeit. Ich habe seit 1979 (als ich mir einen Ersatz-Lappen ausstellen lassen mußte, weil ich den alten verloren hatte) für den Führerschein kein Geld mehr ausgegeben. Es geht also.
    Die sind einfach nur gierig und wollen abzocken, abzocken, abzocken.
    Bin ich Millionär, daß ich es mir leisten kann, alle zehn Jahre 20 Euro für nichts auszugeben?


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  • ich hab den B Führerschein ab 17 gemacht und durfte Mopped und Auto fahren, mit 19 hab ich den A18 gemacht darf daher bis 21 getrosselt und danach offene Maschienen besteigen. Die 2 Prüfungen haben mir gereicht und ich hoffe nicht, dass man jetzt alle paar Jahre n neuen Lappen holen/kaufen muss. s ist ja schon schlimm , dass man so oft zum TÜV muss.

    :dance: Da wo de Hasen Hosen und de Hosen Husen hasen da sei mir daham :dance:

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