Es sind sogar 18,5t gewesen (7,5t [Zugfahrzeug] + 7,5tx1,5 [max. Anhängergewicht] - 0,25t [da Tandem-Achslast auf 11t beschränkt]), das war ja mit ein Grund für die Änderungen.
Mit den jetzt gültigen Bestimmungen hat man 12t als Gespanngewicht festgelegt, wobei der Anhänger (gesammt) nicht mehr schwerer als das Zugfahrzeugleergewicht sein darf.
Gruß aus KO