Anhänger für S51

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  • Welche Anforderungen (technisch & rechtlich) werden an einen Anhänger für ein Moped gestellt?


    Ich bin dabei einen alten DDR-Anhänger wieder gängig zu machen.


    Also ich nehme mal an, daß Bremslicht und Rücklicht am Anhänger wiederholt werden müssen und ich glaub nen 40-Schild muß auch dran, oder? Wie sieht es mit Blinkern und Nummernschild aus? Gibt es Bestimmungen ob dies auch an den Hänger muß?


    Über ein Paar Tipps bezüglich des Anklemmens der Steckdose und des Steckers, aber auch andere nützliche Handgriffe wär ich sehr dankbar.


    Achja: Ein Gegenstück/Schiebestück zur Anhängerkupplung, welches an den Anhänger kommt, könnte ich noch gebrauchen....



    Typ: S51B2
    Erfahrungsgrad: Elektrik und Mechanik dürfte ich hinbekommen
    Original: ja

  • hallo tongariki,
    dein anhänger braucht zwei blinker, weil dein moped hinten auch zwei hat, die aber durch den anhänger verdeckt werden. nummernschild brauchst du nicht übertragen, soviel ich weiß, weil der anhänger das schild bei einer s51 nicht verdeckt.
    schaltpläne bzw. rechtliches findest du hier
    http://www.fen-net.de/ralf.wil…triebserlaubnis_Anhaenger
    oder noch besser hier:
    http://www.mz-b.de/miraculis/a…on/text/moanh/moanhb.html
    Kupplungen gibts bei irgendeinem Händler, da musst du dich durchwühlen oder bei ebay
    gruß

    A real Simson starts with a kick!

  • stimmt das mit dem 40´er schild? bei mir kleben auch noch paar reste dranne... aber 60...

    Ich sag immer die Warheit sogar wenn ich lüge :a_bowing:

  • Es gibt die Regelung, die beleuchtung, die hinten am Moped ist, muss auch Hinten am Hänger sein!
    Unser Anhänger war zuletzt zu DDR Zeiten auf der Straße!
    Jetz interessiert mich, brauch der wirklich kein eigenes Kennzeichen (versicherung oda so)
    oder wird der ggf. in die Mopedversicherung mit eingeschrieben??????


    Gruß Erik

  • Nein, er braucht kein Kennzeichen, du musst aber das Versicherungskennzeichen auf ein Pappschild oder so schreiben und hinten rankleben!

  • Zitat

    Nein, er braucht kein Kennzeichen, du musst aber das Versicherungskennzeichen auf ein Pappschild oder so schreiben und hinten rankleben!


    Da bin ich mir nicht so sicher! Ausserdem sieht das optisch meiner Meinung nach wie gewollt und nicht gekonnt aus. Bevor ich meinen Anhänger in Betrieb nehme, erkundige ich mich da nochmal genauer bei den örtlichen Behörden. Ich glaube aber, du brauchst am Anhänger gar kein zweites Kennzeichen anzubringen.


    Bevor ich hier jetzt zum zweiten Mal ellenlange Texte schreibe, ließ dir mal den Thread hier durch:


    Anhängerbetrieb


    Sollten danach noch Fragen auftauchen, kannst du sie hier stellen.


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

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