Rücklicht: Ob das nun rund ist oder nicht...
Wenn Schutzbleche dran waren,sollten wieder welche dran.
Der Anhänger wurde ja mit Schutzblechen ausgeliefert.
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Rücklicht: Ob das nun rund ist oder nicht...
Wenn Schutzbleche dran waren,sollten wieder welche dran.
Der Anhänger wurde ja mit Schutzblechen ausgeliefert.
Theoretisch kannst du das runde Rücklicht der S51 verbauen, kommt aber ganz auf die Halterung drauf an, die du an deinem Anhänger hast (bei den M3 Modellen Standard). Hast du ein M1 Modell ist die seitliche Halterung für das Rücklicht Rechteckig und schräg, sodass ein SR4-X Rücklicht am besten daran passt.
Du benötigst Schutzbleche, wenn vorher welche daran waren. Ausserdem sieht das ohne doof aus....
MfG
Christian
Hat vll noch jemand eine Antwortet auf die oben genannten Probleme?? Wäre sehr nett....
Welche denn? Wir haben doch schon so gut wie alles geklärt. Du benötigst 2 Dreiecksrückstrahler.
MfG
Christian
also mit diesem thema habe ich mich schon vor 3 jahren ans kba gewand sowie die alte ddr zulassungsbehörde mir die datenherausgesucht und mit diesen daten ne anfrage beim kba gemacht...nach ner weile kam ein antwortbrief zurück mit dem ihnhalt das die alten ddr abe wohl nicht mehr gültig wären zudem eine kopie der ddr abe (nachdruck wie die neuen simmi abe) aus urheberrechtlichen gründen nicht mehr statthaft sei. heißt im klartext der hersteller war eigentümer der abe in diesm fall "veb metallwarenwerk heldrungen" da dieser betrieb nicht merh existiert ist somit auch die abe futsch...heißt um ein ddr anhänger rechtlich im strasenverkehr bewegen zu dürfen muss eine abnahme und abe ausstellung von einer untersuchungsorganisation nach § 19 erteilt werden
zum thema mit dem versicherungsschild...... ein anhänger darf nicht mit einem selbergebastelten vers. schild bewegt werden grund "urkundenfälschung" mal ein beispiel: ein nachbar und du kauft euch bei der selben vers. ein schlid mit fortlaufender nummer...... nun hat einer von euch ein anhänger udn will diesen benutzen denkt sich naja male ich mir selber ein schild dabei "verschreibt" ihr euch um eine zahl zb. die vom nachbarn nun fahrt ihr über feld und wald und ne freundliche ordnungsmacht schreibt sich das "verkehrte" nr.schild auf.... tja nicht ihr bekommt den ärger sondern zu unrecht euer nachbar..ob nun versehentlich oder beabsichtig ihr ein falsches schild benutz habt ist völlig egal es zählt rein der tatbestand
ansonsten soweit völlig korekt....blinker, rückstrahler, sowie rück/stop licht
aso noch nen hinweis akf bietet anhängerkupplungen beidseitig an...leider ohne typprüfung...heißt normal nicht eintragungsfähig wen ihr dem polizisten allerdings verklickert original ddr lagerware und er es euch abkauft habt ihr glück gehabt ein anderer "sheriff" könnte anders handeln..... desweiteren wie sieht die rechtslage bei einem unfall aus?????
alles ne sehr große grauzone...wie 60km/h und schnellstrassen jeder will was wissen aber keiner weiß genaues......aus diesem grund steht mein mwh/m1 schon seit 3 jahren im keller und wird nicht benutzt
fals jemand jedoch ein neuen stand bezüglich abe hat bitte mal bescheid sagen
Ich kann es nicht wirklich glauben, dass man kein zweites Kennzeichen benötigt. Bei PKWs und LKWs ist dies ja Pflicht, allerdings haben wir ja nur ein Versicherungskennzeichen....
Bei wem kann man da nachfragen? Zulassungsbehörde? Polizei?
Das sind auch Anhänger die eine eigen Zulassung sowie TÜV bzw SP benötigen. Stell dir doch mal vor ich ziehe mit meinem Actros nen Anhänger 15to zul. Ges.Masse wenn der kein Tüv bzw SP hätte würd ich den ned anrühren. Ich denke mal das hat was mit der Gewichtung oder der geschwindigkeit zutun. bzw. das ein mopped anhänger eher wie ein Motorrad anhänger zählt und die brauchen soweit ich weiß keine Zulassung allerdings ein Zweites Geprägtes kennzeichen. Steinigt mich wenn ich mich Irre
Hmmm....blöde Sachlage.
Ich werds so machen: Am Anhänger werde ich kein Versicherungskennzeichen (d.h. selbstgemalt) ranbauen, denn weswegen wollen die mich dann anschwärzen? Urkundenfälschung schonmal ausgeschlossen und nen zweites Kennzeichen geht nicht.
TÜV-Abnahme....da weiß ich auch noch nicht so genau. Prinzipiell isses nur die Beleuchtungseinrichtung, die zu funktionieren hat und da das Moped nicht zum TÜV muss, bin ich der Meinung, der Anhänger muss da auch nicht hin. Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Funktion aller sicherheitsrelevanten Bauteile selbst zuständig!
Was würde denn die Abnahme kosten? Einer ne Idee? Wenn, muss man ja wohl auch mit dem Zugfahrzeug antanzen. Beleuchtungstest, Bremsentest bla bla bla.
Das können doch aber die Polizisten auch!! Bekommt man nen Mängelschein, sind die Mängel im Beisein der werten Herren abzustellen. Besteht denn die Möglichkeit, die originale MKH/MWH-ABE mit Rahmennummer der Polizei vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen, quasi als Nachweis, sodass man überhaupt was in der Hand hat.
Hat einer von euch nen TÜV-Abnahmebericht vom Anhänger?
MfG
Christian
motorräder da müssen am anhänger nummernschilder dran hängen..... wobei ihr schon den unterschied merkt...numernschild (zulassungspflichjtiges kraftfahrzeug) und versicherungsschild (nicht zulassungspflichtiges kraftfahrzeug)....das eine braucht eine beleuchtung das andere nicht das eine bleibt das andere wird jährlichneu vergeben usw.
noch ne randbemerkung für leute die es ganz genau wissen wollen bzw. ganz genau anbauen wollen.... für s50/51 ihr braucht 2 steckdose mit jeweils 2 abschaltzungen.... wird leider nicht von hella oder der gleichen hergestellt nur original ddr..... damit ihr die 4 lampen am heck des fahrzeuges abschalten könnt.... bei schwalbe und co. reicht eine dose mit 2 abschaltungen um die 2 lampen am heck abzuschalten
wird ne ganz normale untersuchung nach § 19 durchgeführt kostet glaube um 35€......nicht hauen wenns teurer ist klar wen dan mit dem kompleten gespann..... wobei nur die eigtl. nur die beleuchtung sowie die anbringung der zugvorrichtung sowie die bauhöhe überprüfen können....
was mich zb. brennend interessiert ist wie sieht es mit "eigenbau anhänger" aus?
man bekommt nirgendwo eine originale abe ...das ist ja das große problem.... keiner fühlt sich für zuständig
Zitatmit jeweils 2 abschaltzungen.... wird leider nicht von hella oder der gleichen hergestellt nur original ddr..... damit ihr die 4 lampen am heck des fahrzeuges abschalten könnt....
Nicht unbedingt. Eine Dose mit einem 3x21W Blinkgeber. Meines Wissens besitzen PKW-Dosen einen Abschaltkontakt für die Nebelschlussleuchte, also auch Neuere.
Sind denn aber die netten Herren Kollegen von der Rennleitung nicht in der Beweispflicht? Bzgl. der ABE meinte ich das so, die ABE in digigaler Form mit selbst eingetragener Rahmennummer zur Polizei zu nehmen, Beleuchtung und Zugvorrichtung auf Funktion überprüfen zu lassen und den Wisch dann unterschreiben zu lassen mit Dienstsiegel, sodass man einerseites einen Nachweis über Besitz und andererseits über Funktionsfähigkeit hat. Zulässige Höchstgeschwindigkeit, Gesamtmasse und Überprüfung von Zugvorrichtung/Beleuchtung sind ja auf der ABE aufgeführt, also alles Wichtige, was benötigt wird.
MfG
Christian
die sachlage ist das die ddr anhänger abe nicht mehr zulässig ist...wen du eine hast dient sie max als anschaungsobjekt....leider
d.h. du musst dir eine abe vom tüv ausstellen lassen diese dann mit rahmennumer versehen und dienstsiegel als eigentumsnachweis
genau du schreibst es die heutigen dosen besitzen 1 abschaltzunge da du aber 4 lampen hast und diese komplett abschalten musst brauchst du auch 4 abschaltzungen sonst würde immer 2 lampen trozdem leuchten....
hatte ich auch so geadcht wie du udn mir einfach welche gekauft und beim verdrahten gemerkt halt geht garnicht daher hab ich mir dan im ebay ddr dosen gekauft mit 2 zungen pro dose
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