70 statt 50 ccm - Beschlagnahmung und Folgen

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  • Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.


    Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:

    • Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
    • dann lassen sie sich die Papiere zeigen
    • dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
    • dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
    • dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
    • dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
    • der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
    • dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
    • sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
    • solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...
  • Wie wäre es einfach mit einem Drehzahlbegrenzer??


    Ich weis, es passt nicht hier zu diesem Thema aber das ist das einfachste was ich kenne.


    Man kann ihn sogar so einstellen, das er nur gaaaaaanz langsam hochdreht.


    Man muss nur den Schalter gut verstecken.


    Aber manche Polizei kommt trotzdem drauf.


    Ist auch immer eine glückssache. Bei meinem Unfall, haben die sich das Moped noch nichtmal richtig angeschaut.

  • OK - dann werde ich mein Halbwissen mal für mich behalten und weiterhin dumm grinsen.


    Oute mich als Polizeibeamter - der nicht alles so eng sieht. Das Rechtsverständnis von D3v!L ist mir zu wenig rechtlich unterlegt.


    Ein Blick ins Gesetz (§§163, 94/98 StPO) erleichtert die Rechtsfindung.




    Zitat


    Original von D3v!L:
    Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.


    Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:

    • Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
    • dann lassen sie sich die Papiere zeigen
    • dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
    • dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
    • dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
    • dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
    • der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
    • dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
    • sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
    • solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...



    :dance:

  • Warum schreibst du nichts?


    Da wäre mal einer, der richtig Ahnung hat, der aber nichts schreibt.


    Kann man die § irgendwo Online nachlesen?

  • samasaphan, wäre aber interessant, von Dir genaueres zu der Gesetzesänderung zum 1.3. letztes Jahres und die Auswirkungen bezüglich \"Erlöschen der Betriebserlaubnis\", d.h. die Anweisungen, die Du diesbezüglich erhalten hast, zu erfahren.


    Bis jetzt hörte ich da nur mehr oder weniger Gerüchte und die Praxiserfahrung, daß es da nicht mehr unbedingt zu einer Anzeige, sondern nur noch zu einem \"Strafzettel\" über 25 Euro kommt und die \"Stilllegungen\" bzw. Sicherstellungen nur gemacht werden dürfen, wenn wirklich der Verkehr bei Weiterfahrt gefährdet würde (also z.B. nicht mehr wegen eines zu lauten und nicht-eingetragenen Auspuffes).

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