70 statt 50 ccm - Beschlagnahmung und Folgen

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  • Sternburg-Export hat recht. Selbst wenn Du dein Fahrzeug besoffen schiebst, dann führst Du rein rechtlich gesehen ein Fahrzeug. Du darfst noch nicht einmal besoffen Dein Fahrrad schieben. Ist das geil !
    Ein Freund von mir hatte von der Polizei gnädigerweise nur eine mündliche Verwarnung bekommen. Er musste sein Fahrrad anschließen und durfte weiter nach Hause gehen. :smokin:


    Was mich aber mal interessiert, wie hoch ist den die Strafe für die Steuerhinterziehung? Ab 70 cm³ muß man doch Steuern zahlen.

  • Zitata vom ADAC


    Zitat

    Motorisierte Zweiräder: Die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Zweiräder beträgt jährlich 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum (gilt seit 1955 unverändert). Nach § 18 StVZO sind Leichtkrafträder mit Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³ zulassungsfrei und entsprechend § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Besteuerung befreit.

  • OK kapiert.
    In meiner Betriebserlaubnis (aus dem Jahr 99 ) steht 50 kmh, aber sie fährt jetzt um einiges schneller. Oje ich bin ein Verbrecher! :smokin:

  • Gegen einen 60er Satz ist in dem sinne nichts einzuwenden in meinen augen, weil


    1 Kein Grünkohl den 60 bemerkt.
    2 es noch zum leichten Tuning gehört, mit man mit den 50ccm³ nicht am Berg hängen bleibt. :biglaugh:



    Nen 60er erkennt nochnichtmals der Grünkohl, einen 70er aber sicherlich schon bei der Sichtprüfung.(Vorrausgesetzt das Gemüse hatt Ahnung von der Marterie) :biglaugh:

  • Hallo!!!


    60er ist illegal!
    Das hat zur Folge, daß du ohne ABE, Versicherungsschutz und gültigen Führerschein unterwegs bist!
    Max. erlaubt ist die von Mutschy beschriebene Methode mit dem letzten Ausschleifmaß!
    Zieh dich bei einem Unfall und anschließender Untersuchung deines Fahrzeugs warm an. Bei Personenschaden weißt du dann wenigstens, wofür du den Rest deines Lebens arbeiten gehen kannst.

    Wer eine Simson hat, muss wissen, das es immer etwas zu schrauben gibt! :glowface: :glowface:


    Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es, aus Siegen zu lernen.

  • Das ein 60er illegal ist, ist doch auch richtig sag ich was anderes ich sage bloß das man den Unterschied nicht sieht. :rolleyes:

  • Du hast Recht, man sieht es von außen nicht. Es sollte auch nur ein Denkanstoß sein, fur was man im Falle eines Unfalls arbeiten geht.

    Wer eine Simson hat, muss wissen, das es immer etwas zu schrauben gibt! :glowface: :glowface:


    Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es, aus Siegen zu lernen.

  • So mal nebenbei: Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, ist die Regress-Forderung einer Versicherung ungeachtet der strafrechtlichen Seite auf 5000 Euro begrenzt...


    Kann jemand das (sachlich) widerlegen?

  • auch wenn dem so wäre...


    was kostet ein A-Schein mit 150er ETZ?
    Noch nicht mal die Hälfte!

    Wer eine Simson hat, muss wissen, das es immer etwas zu schrauben gibt! :glowface: :glowface:


    Aus Niederlagen lernt man leicht. Schwieriger ist es, aus Siegen zu lernen.

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