Sternburg-Export hat recht. Selbst wenn Du dein Fahrzeug besoffen schiebst, dann führst Du rein rechtlich gesehen ein Fahrzeug. Du darfst noch nicht einmal besoffen Dein Fahrrad schieben. Ist das geil !
Ein Freund von mir hatte von der Polizei gnädigerweise nur eine mündliche Verwarnung bekommen. Er musste sein Fahrrad anschließen und durfte weiter nach Hause gehen. :smokin:
Was mich aber mal interessiert, wie hoch ist den die Strafe für die Steuerhinterziehung? Ab 70 cm³ muß man doch Steuern zahlen.