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Falls es jemanden interessiert:
Heute hatte ich die Gerichtsverhandlung wegen der Vorderbremsensache.
Meine Vermutung hatte sich nicht nur bestätigt, sondern sogar noch bestärkt:
Die beiden zivilen Verkehrspolizisten in ihrem Zivilauto waren zwar auf Streife, weil sie nach Verkehrsteilnehmern unter Alkohol oder anderen Drogen unterwegs waren; doch nehmen sie natürlich auch jede andere Gelgenheit wahr, Bürgern wegen irgendwelchen Verstößen eins ´reinzudrücken (und Geld in die Berliner Landeskasse zu spülen ...).
Der \"Anführer\" der beiden (der andere konnte sich an kaum etwas erinnern) hat sich tatsächlich nebenbei darauf spezialisiert, motorisierten Zweiradfahrern Streß hinsichtlich der \"Verkehrstüchtigkeit\" ihrer Fahrzeuge zu machen. Und dabei hat er es (wie von mir vermutet) natürlich vor allem auf die alten Simson-Mokicks abgesehen, die ja noch so etwas antiquiertes wie Trommelbremsen haben und die auch oft (da ja kein TÜV) schlecht gewartet sind, aber leider dennoch 60 fahren dürfen. Zitiat aus dem Gedächtnis: \"Deshalb werden diese alten Dinger wohl immer noch oft gefahren.\" - Was ihn offenbar sehr stört.
Wahrscheinlich geht ihm dabei immer einer ab, wenn er einen Simson-Fahrer stressen oder gar \"aus dem Verkehr ziehen\" kann.Dabei hatte ich bei ihm ja noch \"Glück\" gehabt, \"nur\" mit einem (eigentlich teuren) Mängelbericht und der Anzeige (die drei Punkte und ungeheuerliches Bußgeld zu Folge hat) davongekommen zu sein.
Denn bei mir hatte er \"nur\" einen (einzigen) \"erheblichen Mangel\" feststellen können.
Bei anderen stellt er das Fahrzeug wegen Verkehrsuntauglichkeit sicher und läßt es einem Gutachter zukommen, der dann immer das gewünschte feststellt.
Von mir als Zeuge befragt gab er an, daß er das auch (gerne? ) bei mir gemacht hätte, - wenn er denn nur noch einen zweiten Mangel gefunden hätte.
Da es \"nur\" einer war, ließ er mich weiterfahren.
Bei zwei Mängel hätte ich heimlaufen und wohl lange auf meine Schwalbe verzichten müssen (bis der Gutachter damit fertig gewesen wäre). Von der Rennerei und dem Streß nicht zu reden.Obwohl ich nicht den Richter hatte, der mir angeraten hatte, meinen Widerspruch zurückzuziehen, sondern eine junge Richterin, wurde ich dennoch verurteilt.
Der Knackpunkt war dabei eben das Gesetz, das vorschreibt, daß man auch mit nur einer Bremse (und nur mit der Bremse, also auch ohne Gangschaltung, Kupplung und Fußsohlen) vollständig zum stehen kommen können muß.
Und da meine Vorderbremse so lasch war, daß man die Schwalbe bei angezogener Bremse mit etwas Kraft weiterschieben konnte, sei damit halt der Tatbestand einer \"erheblichen Gefährdung\" vom Gesetz her erfüllt.Da nützte es auch nichts, daß die Bremse ja funktioniert hatte und bei der 2er-Schwalbe die hintere Bremse eigentlich gar nicht nicht plötzlich ausfallen kann (kein Zug, der reißen könnte).
Sie wollte mich dann noch überreden, meinen Widerspruch zurückzunehmen, damit zu dem Bußgeld nicht auch noch die Gerichtskosten dazukommen.
Doch da von mir ohnehin keinerlei Geld einzutreiben ist, ist mir das wurscht, ob das nun ein paarhundert oder ein paartausend Euro sind. Von mir gibt es überhaupt nichts, und irgendwann verjährt die Forderung dann.Mir geht es um´s Prinzip, daß ich mit meiner Schwalbe (deren Vorderbremse ich ohnehin kaum benutze) keineswegs den Verkehr \"erheblich gefährdet\" habe, - und natürlich um die drei Punkte.
Ich bestand also auf einem Urteil.Die Richterin senkte das blanke Bußgeld von 75 Euro (das auch ohne Gerichtskosten mit allen Verwaltungskosten ja schon knapp 100 Euro betrug) auf das Minimum von 50 Euro herab.
Aber die Punkte gibt es ja nicht auf die Höhe des Bußgeldes, sondern auf den Tatbestand im Bußgeldkatalog. Und der wurde ja beibehalten (s.o.).So werde ich jetzt innerhalb einer Woche die Zulassung von Rechtsmitteln beantragen.
Da das Bußgeld so gering ist, kann man leider nicht einfach Rechtsmittel dagegen einlegen, sondern muß erst die Zulassung dazu beantragen.
Dies muß begründet werden.
Und aus meiner Erfahrung geht das dann so aus, daß die Zulassung mit dem Spruch \"keine Erfolgsaussicht\" verweigert werden wird.Ich habe also die Arschkarte und kann diesem Widerling von Bullen nur alles Schlechte an den Hals wünschen!!!!!!!!!!
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das ist durchaus von Interesse: wenn du die Urteilsbegründung hast, ich bräuchte den Teil:
\"Der Knackpunkt war dabei eben das Gesetz, das vorschreibt, daß man auch mit nur einer Bremse (und nur mit der Bremse, also auch ohne Gangschaltung, Kupplung und Fußsohlen) vollständig zum stehen kommen können muß.
Und da meine Vorderbremse so lasch war, daß man die Schwalbe bei angezogener Bremse mit etwas Kraft weiterschieben konnte, sei damit halt der Tatbestand einer \"erheblichen Gefährdung\" vom Gesetz her erfüllt.\"in schickem Amtsdeutsch und am besten noch mit dem Gesetz dazu.
damit hätte man dann nämlich ein richterliches Papier wonach es per Gesetz ausreichend ist beide Bremsen zum blockieren bringen zu können, um dem Gesetz Genüge zu tun
und damit kann dich dann keiner mehr wegen mangelhafter Bremsen aus dem Verkehr ziehen (sofern die Bremsen halt blockieren)
die Frau weiß noch gar nicht was für\'n riesen Gefallen sie uns mit der Aussage getan hat
wegen deiner Rennerei und den drei Punkten tut\'s mir natürlich leid, aber so \'ne richterliche Aussage ist echt mal wirklich brauchbares um uns vor solchen Mitarbeitern der Rennleitung wie du begegnet bist ein wenig mehr zu schützen
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sehe das genauso wie charles. da hatte unser schawabe ne ordentliche portion pech.
abgesehen davon weiß man als simsonfahrer, wie die bremsen am eigenen fahrzeug sind und fährt ja dann auch dementsprechend.ansonsten klink auch ich mich für heute abend aus. siehe simse. (hust/schnief)
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Zitat
Original von Charles:
das ist durchaus von Interesse: wenn du die Urteilsbegründung hast, ich bräuchte den Teil:\"Der Knackpunkt war dabei eben das Gesetz, das vorschreibt, daß man auch mit nur einer Bremse (und nur mit der Bremse, also auch ohne Gangschaltung, Kupplung und Fußsohlen) vollständig zum stehen kommen können muß.
Und da meine Vorderbremse so lasch war, daß man die Schwalbe bei angezogener Bremse mit etwas Kraft weiterschieben konnte, sei damit halt der Tatbestand einer \"erheblichen Gefährdung\" vom Gesetz her erfüllt.\"in schickem Amtsdeutsch und am besten noch mit dem Gesetz dazu.
damit hätte man dann nämlich ein richterliches Papier wonach es per Gesetz ausreichend ist beide Bremsen zum blockieren bringen zu können, um dem Gesetz Genüge zu tun
und damit kann dich dann keiner mehr wegen mangelhafter Bremsen aus dem Verkehr ziehen (sofern die Bremsen halt blockieren)
die Frau weiß noch gar nicht was für\'n riesen Gefallen sie uns mit der Aussage getan hat
wegen deiner Rennerei und den drei Punkten tut\'s mir natürlich leid, aber so \'ne richterliche Aussage ist echt mal wirklich brauchbares um uns vor solchen Mitarbeitern der Rennleitung wie du begegnet bist ein wenig mehr zu schützen
Ich weiß nicht, ob ich da ein schriftliches Urteil bekomme (vor allem, wenn - wie zu erwarten - das Rechtsmittel - weil \"keine Erfolgsaussicht\" - nicht zugelassen wird.Nun war das ja eine blutjunge Richterin, und ich weiß nicht, ob die das jetzt wirklich vorher nachgeschlagen hat; aber so wie ich das verstanden habe, ist das o.g. aus dem Gesetz zu entnehmen (vielleicht aus aus der Kommentierung des Gesetzes, evtl. mit einschlägigen Urteilen).
Jedenfalls beruft sich wohl auch der Gutachter, von welchem der Bulle erzählt hat, darauf.
So braucht es also nicht unbedingt den schriftlichen Urteilstext gegen mich, weil der ja dann nur das wiedergeben würde, was woanders ohnehin schon steht.Ich bekam den Streß ja eben deshalb, w e i l meine Vorderbremse nicht blockierte (im Gegensatz zur hinteren, mit welcher er deshalb zufrieden war).
Ich hatte ihm erklärt, daß ich das extra so will, daß es nicht zu einer Blockade kommen kann, weil mir das als Ohne-Helm-Fahrer zu gefährlich ist; denn in normalen Situationen kann man das zwar dosieren, aber in einer Gefahrensituation denkt man vielleicht nicht daran und zieht im Schock voll die Bremse. Das hat wegen der selbstverstärkenden Wirkung der auflaufenden Backen dann ein Blockieren zur Folge, wobei es einen nach vorne über das Moped werfen kann (für Helmfahrer nicht so das Problem).
Dazu hatte ich vorher dem Gericht auch einen Internetauszug ausgedruckt und zugeschickt gehabt (anklicken):
http://www.fahrtipps.de/motorr…remse-vorderradbremse.php
Darin heißt es u.a.:ZitatBei einer Vollbremsung (8 m/s²) übernimmt die Vorderradbremse 82,5 % der Bremskraft und die Hinterradbremse 17,5 %. Bei wesentlich höherer Verzögerung - sofern die Fahrbahn griffig und trocken ist, wird die Bremsverteilung komplett auf die Vorderradbremse übertragen und im Extremfall wäre ein Überschlag die Folge.
ZitatOriginal von frogga:
abgesehen davon weiß man als simsonfahrer, wie die bremsen am eigenen fahrzeug sind und fährt ja dann auch dementsprechend.
Nicht nur das, sondern es ist eben auch lebensfremd, ein Gesetz pauschal so zu gestalten, daß andere Umstände wie ein Getriebe und eine Kupplung, womit man die Geschwindigkeit verzögern kann, sowie die Fußsohlen für die letzte Rollbewegung bei einem Zweirad ausgeschlossen werden, ebenso wie der Umstand, daß z.B. bei einer 2er-Schwalbe die hintere Bremse gar nicht plötzlich ausfallen kann.Nun, ich werde jedenfalls weiter auf dem Laufenden halten.
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Ich mach auch ma mein [x]... wie jedes mal...
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Zitat
Original von Schwabe:daß z.B. bei einer 2er-Schwalbe die hintere Bremse gar nicht plötzlich ausfallen kann.
Bist du dir da so sicher? Also ich habe schon gerissene Bremsstangen gesehen, Bremshebel die überspringen und gebrochene Belege.
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Oh je, so schlimm?
Also nix mit \"Deutsche Wertarbeit\"? -
Is ja heftig wegen einer Vorderradbremse so nen Stress.
Ein Mängelbericht hätte doch auch gereicht,oda?
Musste dann halt beheben und dann beim TÜV vorfahren.
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Ja Taran,
was ist denn nun bei dir rausgekommen bzw. wie ist der momentane Stand??
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Abwarten is Angesagt
Hat man halt erst ma eine Simson zum angucken und nicht zum fahren.
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