Für die Ausnahmegenehmigung?
Das Gesetz besagt, daß von der Helmpflicht befreit wird, bei dem mit Helm die Gefahr größer ist als ohne (das gleiche gilt für den Gurt).
Bei dem das zutrifft, der besorgt sich einen Antrag, läßt sich diesen von einem Arzt unterschreiben und abstempeln und gibt ihn bei dem für ihn zuständigen Amt ab, woraufhin er nach Bezahlung einer evtl. Verwaltungsgebühr (ich war wegen Schwerbehindertenausweis auch davon befreit) die Ausnahmegenehmigung bekommt.
Also nichts weltbewegendes, sondern nur ein bürokratischer Akt (das war früher stressiger, als noch die Polizei dafür zuständig war, weshalb ich Jahrzehnte nicht mehr Krad gefahren war).
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