Da es immerwieder Stoff zu Diskussionen liefert, versuch ich mal hier aufzudröseln warum man mit Klasse M 60 Km/h fahren darf.
Damit das alles nich aus der Luft gegriffen wirkt, erstmal ein Auszug aus der Stvo, also der orginal Gesetzestext der besagt, was man mit der Fahrerlaubnis Klasse M nu fahren darf:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Nu ist es ja bei Gesetzestexten so, das jedes Wort zählt und was da nich steht, auch nicht gilt. Es gibt also nix reinzuinterpretieren, deuteln oder dazureimen.
Steht da irgendwas von man darf nur max 45Km/h fahren? Nein!
Da steht, der Führerschein berechtigt (uA) zum führen von Krafträdern mit einer \"durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h\"
Und genau das ist der Knackpunkt!
Durch eine Sonderregelung (Stichwort Einigungsvertrag, Bestandsschutz) gehören viele Simsonmodelle trotz einer bbh von 60Km/h zur og Fahrzeuggruppe. Und Fahrzeuge dieser Gruppe darf man fahren, wenns die eingetragene bbh hergibt auch mit 60 km/h
Chrom