Er hat auf meine schlechte Bewertung geantwortet.
http://myworld.ebay.de/student_alexander
alles gestunken und erlogen :mad: :mad:
Hab sie doch angesehen
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Er hat auf meine schlechte Bewertung geantwortet.
http://myworld.ebay.de/student_alexander
alles gestunken und erlogen :mad: :mad:
Hab sie doch angesehen
hat sich nie gemeldet
Und spätestens jetzt würde ich mit Anzeige wegen Falscher Beschuldigung oder ähnlichem Drohen
Hast du dir das moped alleine angeguckt, oder mit war noch jemand dabei?
Meine Mutti war mit dabei .
Hab sogar von den ganzen Mopeds Handy Bilder gemacht.
Weiß nur net ob ich sogar welche von dem Moped was ich ersteigert habe ,welche gemacht hab.
junx
zum thema kaufvertrag....von wegen preisminderung oder rücktritt...blödsinn...
wenn das moped mängel aufweist (also in dem fall mängel die nicht in der beschreibung standen, zbsp nciht fahrbereit) dann darf der verkäufer 3mal nachbessern bzw versuchen ein fahrzeug zu besorgen was den vertragsbedingungen sprich auf die beschreibung zutrifft. dann erst kann man über rücktritt, preisnachlass wwi rede es sei denn der verkäufer entlässt dich vorher aus dem \"Verpflichtungsgeschäft\" bzw. ihr einigt euch. aber gleich rumjaueln ich würd dem \"penner\" sagen er soll nen moped organisieren was der beschreibung entspricht udn auf den kaufvertrag bestehen
grüße
Das ganze hat sich doch schon längst erledigt.
Es kam nie eine Anzeige und ein Anwaltschreiben an :biggrin:
Und kaufen würd ich dort nichts mehr...
Okay,
so hab ich das in Wirtschaftslehre gelernt.
In § 434 wird erklärt was ein Sachmangel und in § 435 was ein Rechtsmangel ist. In § 433 ist übrigens geregelt, dass ein Mangel vorliegt, wenn der Zustand der Sache von der Beschreibung, auf deren Grundlage der Käufer den Kaufvertrag eingegangen ist, abweicht.
Die Lieferung einer mangelhaften Ware wird als Nichterfüllung der Verkäuferpflichten (=Pflichtverletzung) gem. §433 Abs. 1 Satz 2 angesehen. Die Folgen für den Verkäufer und den Käufer ergeben sich aus dem Leistungsstörungsrecht (§ 437ff.). Hier ist geregelt, welche Rechte der Käufer, aber auch der Verkäufer hat, wenn ein Mangel vorliegt. In § 439 steht, dass der Verkäufer nacherfüllen \"kann\" bzw. wie er das macht. Entweder beseitigt er den Mangel (repariert das Moped) oder er liefert ein neues Moped, dass mangelfrei ist.. Mangelfrei heißt übrigens nicht zwinend, dass das Moped in Topzustand ist, sondern dass keine Mängel vorhanden sind, die der Käufer nicht kannte, als er den Vertrag schloß.
In § 440 kommt dann die nächste Alternative ins Spiel. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (nach zwei Versuchen) bzw. dem Verkäufer unzumutbar (z.Bsp. wenn es das einzige Moped dieser Art auf der Welt wäre und es auch keine Ersatzteile mehr gäbe). Dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (ohne Zustimmung des Käufers, da einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung). Rücktritt heißt, dass der Käufer die gezahlte Summe Geld zurückerhalt und der Käufer die mangelhafte Ware zurückgibt. Ansonsten ist eine Preisminderung, die in § 441 geregelt ist, möglich.
Und dann gibt es natürlich noch Schadensersatz. Das ist aber ein Juristenthema, aber dazu sei soviel gesagt. Nach neuem Recht ist Schadensersatz statt UND neben der Leistung möglich.
Soviel zu dem Thema erstmal.
Grüße
PS Ich hab nicht gepeilt, dass der Fred soooooo alt ist, sorry.
So in der Zeitung stand eine Annonce mit Suche Sr50,Star ect.
Habe angerufen und er fragte nach dem Zustand.
Nannte den Preis und dann sagte er \"zu teuer\" bums aufgelegt.
Es war Student Alexander dranne, wie es aussieht kauft er billig Mopeds und verkauft die sehr teuer
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