Ebay - student_alexander - Warnung

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ich habe mir bei ihn eine S51 ersteigert.


    Dadurch das stande Sammlungs Auflösung hab ich Ihn gefragt ob ich net 6 Mopeds für 1000€ bekomme.
    Er meinte ja kein problem.



    Ich hab mir die S51 angesehen und hab das Angebot abgelehnt.


    Auspuff verbeult, elektrik durchgeschnitten und lief nicht.


    Hab gesagt 50€ weniger ich nehme sie.Aber nein !!!!



    Und die 6 Mopeds gabs auch net.


    Wo ich dann wieder los wollte sagte er mir du gibst mir aber eine gute Bewertung sonst wirste sehen was passiert.


    Ich sagte dann krieg ich Besuch oder was?Er dann ne ich leite rechtliche Schritte ein.


    Habe ihn letzendlich eine schlechte Bewertung gegeben.


    Hier der link zu seinen Namen.


    [f5]http://myworld.ebay.de/student_alexander/[/f5]



    Folgendes hat er mir dann per sms geschrieben:


    \"Anwaltliches schreiben ist unterwegs.Ich werde zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.Du benutzt vorsätzlich neue Accounts ohne Bewertung um konkurrierende Verkäufer zu schädigen.Zusätzlich werde ich dich beim Finanzamt anzeigen, dass du gewerblicher nicht angemeldeter tätigkeit nachgehst.

  • dann ist es sehr clever von dir das hier in ein ÖFFENTLICHES forum zu schreiben. meinst du wirklich, dass die grünen hier nicht auch manchmal mitlesen???


    und zu der aktion mit der ersteigerung: du gehst mit abgabe des gebotes einen vertrag ein, wie an ja auch extra nochmal bestätigen muss. nachverhandlungen gibbet also net, wenn es nciht ausdrücklich anders in der artikelbeschreibung drinsteht. sieht so aus, als würdest du da den kürzeren ziehen.....

  • Ich hab mir mal herausgenommen deine Bewertungen zu sichten!


    \"...schnelle zahlung, jedoch 1000,im vorfeld nicht bedachte fragen,nach autkionsende...\"


    Du solltest bei unsicherheiten vielleicht im Vorfeld fragen stellen und nicht erst bei Auktionsende.


    Wenn sie allerdings überhaupt nicht angesprungen ist und du nicht damit hast wegfahren können dann sieht die Sache anders aus.
    Denn in seiner Beschreibung steht ja drinne das man sofort losfahren kann bzw. \"Fahrbereit!\"


    Dann würd ich mir das nicht gefallen lassen an deiner Stelle wenn da was kommt!!!


    :b_wink:

  • Rücklicht Kabel war durchgeschnitten,Blinkerkabel durchgeschnitte,sprang net an und Auspuff voll verbeult.



    Und das gibt mir das Recht den Artikel nicht zu nehmen.

  • RISCHDISCH :biggrin:
    Sprandg nicht an ist der knackpunkt!
    Der kann dir garnischt :biglaugh:


    Lehn dich beruhigt zurück und warte ab...



    :b_wink:

  • Ich muss dem Stephan hier recht geben!



    Wenn Bei ebay ein Fahrzeug als ,,Fahrbereit\" steht, muss es in einem Technisch einwandfreiem Zustand sein!
    Da muss ALLES funktionieren :a_bowing:
    Sollte es das nicht, hat er entweder das recht vom kauf zurück zu treten oder der Verkäufer macht nen Preisnachlass :b_fluester:



    Stephan


    Hast du mehrere Accounts bei ebay? :confused:

  • Stephan hat natürlich keinen Account bei Ebay, denn er ist noch nicht 18. :b_wink:


    Naja, ob für \"fahrbereit\" das Rücklicht funktionieren muß, weiß ich nich, aber zumindest müßte sie dann anspringen. Hattest Du einen Zeugen dabei?


    Na jetzt hast Du doch weider Geld übrig, um Dir einen Albatros oder einen Anhänger zu kaufen... sie es doch mal so :b_wink:

  • das mit dem rechtsbindenden vertrag stimmt so auch nicht !!!!


    du hast das recht auch vom vertrag zurückzutreten und musst maximal eine differenz löhnen die der verkäufer nunmal tätigen muss um es wieder zu verkaufen...(außer der neue betrag liegt über dem alten... )
    aber da die beschreibung nicht dem entspricht (wenn du es sagst -ich hab mir nichts angesehen - aber glaub dir mal :b_wink: )


    bist du auf der sicheren seite!!!



    alles wird gut!!!!!!!!!!!!!!!!!! :b_wink:



  • Da jibbet mehrere Urteile diverser OLGe:
    1. kannste die Abnahme einer Ware verweigern, die nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist,
    2. heißt \"fahrbereit\", daß das beschriebene Fahrzeug bei sofortiger HU die Plakette bekommen würde, ob nun eine HU nötig ist oder nicht,
    3. will Dein Verkäufer Dir nur Angst machen (,was ihm wohl gelungen ist). Wenn ein Anwalt Dir schreibt, kriegt der Mandant nämlich das Schreiben als Kopie mit der gleichen Post wie Du. Klingt mir nach \'nem Versuch der Erpressung = strafbar.


    Du bist doch im ADAC!? Wenn nicht, haben Deine Eltern sicher \'ne Rechtsschutzversicherung. Gehe doch mal mit ihnen und einem Ausdruck des EBay- Angebotes und der Bilder, die Du vor Ort geschossen hast, zu einem Anwalt und erzähle dem die Geschichte. Der wird Dir die Aktenzeichen heraussuchen können und Dir sagen, was er für Dich herausschlagen kann.

    SCIO NE SCIO.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!