aus dem Oben zitierten Gesetzestext: *Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten)
und eine Probefahrt kann ich doch jederzeit machen wer will mir nachweisen dass die karre vorher nicht kaputt war oder ich nichts umgebaut habe?Klar kann ich damit nicht beliebeig weit und oft fahren aber für tatsächlichr probefahrten oder mal zu einem Treffen kann man das machen.
--
[glow=#FF0000,4]SIMSON EASY RIDERS
[/glow]
[glow=#000FFF,4]Schwalbe, Habicht, Spatz und Star und die Ganze SIMSONschar[/glow]