Hey Jungs und Mädels ich hab mal ne Frage ist es eigentlich verboten oder strafbar wenn ich mein Kennzeichen an meiner Simson in der mitte so ein Stück nach oben biege, sodass das hinterteil nun ein stück nach oben gebogen ist-..sieht man bei ziemlich vielen motorrädern! mgf grettie aus magdeburg

Recht: Kennzeichen Hochbiegen-Strafbar?
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Ist es eigentlich verboten den Kopf vorm posten einfach mal zu benutzen ?!?!?!
[Dem Anschein nach ja... ]
Denk mal drüber nach wozu ein Kennzeichen da ist ... und warum es gerade von der Versicherung (Zulassungsstelle bei Motorädern) kommt.
Um es für dich verständlich auszudrücken: JA
MfG Henne
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jein
wenn du das Kennzeichen in der Mitte etwas Biegst, damit es nicht hohl liegt sagt keiner was, hab ich beinen Möps so, da die Löcher für das Kennzeichen so tief sind, das ich sonst sehr lange Schrauben bräuchte um es dort zu fixieren, deswegen ist es immer mittig etwas geknickt, damit es dicht am Schutzblech und am Spritzschutz anliegt
der Winkel ist aber max. 15° und die Biegung bewirkt auch keine Unleserlichkeit oder schwierigeres entziffern des Kennzeichensgenau darum geht es, wenn du das Kennzeichen so stark verbiegst, das man es von hinten nicht mehr eideutig erkennen kann gibt es Ärger
ebenso wenn du es längs verbiegst und somit Buchstaben oder Zahlen verwechselbar werden
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Ja danke für deine antwort also kann ich es bis 15Grad biegen.Mir hat mal nen freund erzählt dass ein freund von ihm das mal gemacht hätte und hat dann eine anzeigen wegen fahren ohne Nummernschild bekommen da es nicht mehr so recht leserlich war! Könnte mir das auch passieren wenn ich es übertreiben würde oder ist das versicherungskennzeichen etwas anderes als ein amtlichen z.b wie für 125er? danke mfg peat
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es gab sone ähnliche diskussion schonmal und da hab ich folgendes gepostet:
http://img227.imageshack.us/my.php?image=kennzeichen1rm2.jpg
http://img243.imageshack.us/my.php?image=kennzeichen2vm2.jpg
hier der thread: https://www.simsonforum.de/wbb…r=&sepost=nummernschild#3
da gibts sone tolle funktion oben in der buttonleiste, der fünfte button von links. könnte man mal benutzen mit schlagwörtern wie kennzeichen oder nummernschild.
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Danke für dein Beitrag...war sehr informativ!
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also ich finde das mit dem verbiegen keine gutte idee hatte das beim mofa auch IMMER aber erstens kann mans noch lesen und wann wirst mit der simme schon mal geblitzt ???
Noch dazu kommt psychologisch gedacht aus Bullensicht:
Der verbiegt sein Nummerschild also macht der auch noch andere verbotene Sachen !!!!
SO denke ich
N tipp von mir is gegen Blitzerschutz einmal Wöchentlich Haarlack Dick auf dein Nummi das ist unauffällig und hilft wirklich gegen Blitzer
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Haarlack hat ich auch mal auf meinem nummernschild . warum ich das auch immer gemacht haben aber negativer effekt bei mir war das die farbe abgegangen ist und mich die polizei deswegen auch mal angemault hat haben aber nichts weiter gesagt weil die nichtmal wussten welche farbe in dem jahr die schilder haben mussten
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Ja ich habe da mal ne ganz andere Frage;das Rücklicht meiner Simme verdeckt das Kennzeichen zu einem Drittel...kann euch auch ein Foto geben,bisher hat allerdings keine hinter mir oder meine Simson betrachtende Polizei etwas gesagt,ist schließlich original so.
ist ein bisschen von unten fotografiert und dunkel
MfG
Simson Kassel
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zum thema hochbiegen: https://www.simsonforum.de/wbb…&seuser=&sepost=polizei#2
ich habs auch geändert,indem ich einfach den dreckfänger abgeschraubt hab,sieht zwar meiner meinung nach nich so dolle aus,aber erfüllt seinen zweck und die [c=orangered]POLIZEI[/code] lässt mich auch in Ruhe!
mfg.
Christoph -
an einem zulassungspflichtigen kfz sind nummernschilder urkunden. diese dürfen nicht beklebt oder besprüht werden und müssen leserlich sein wer sein nr. schild vorsätzlich so manipuluiert das es nicht mehr lesserlich ist begeht den straftatbestand der urkundenfälschung soviel zum thema haarlack
wer mit einem verdreckten zerkrazten oder verbeulten schlecht bis nicht lesserlichen kennzeichen fährt bekommt max. eine ordnungswiedrigkeiten anzeige und auch das liegt dann im ermessen der polente manchmal gibs nichts bis ein bußgeld
die strafe richtet sich ebend immer obs vorsätzlich gemacht wurde oder ob äußere nicht vorsätzliche einflüsse der grund sind
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Sehr schön Duese
das kann ich nur bestätigen.
Wer sein Nummernschild zur unleserlichkeit abknickt läuft gefahr wegen Urkundenfälschung angezeigt zu werden.
(Und nicht wegen \"fahren ohne Nummernschild, wie der Threaderöffner behauptet)
Das sollte man besser nicht riskieren.Thomas
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