Recht: Kennzeichen Hochbiegen-Strafbar?

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  • Hey Jungs und Mädels ich hab mal ne Frage ist es eigentlich verboten oder strafbar wenn ich mein Kennzeichen an meiner Simson in der mitte so ein Stück nach oben biege, sodass das hinterteil nun ein stück nach oben gebogen ist-..sieht man bei ziemlich vielen motorrädern! mgf grettie aus magdeburg

  • Ist es eigentlich verboten den Kopf vorm posten einfach mal zu benutzen ?!?!?!


    [Dem Anschein nach ja... ]


    Denk mal drüber nach wozu ein Kennzeichen da ist ... und warum es gerade von der Versicherung (Zulassungsstelle bei Motorädern) kommt.


    Um es für dich verständlich auszudrücken: JA


    MfG Henne

  • jein


    wenn du das Kennzeichen in der Mitte etwas Biegst, damit es nicht hohl liegt sagt keiner was, hab ich beinen Möps so, da die Löcher für das Kennzeichen so tief sind, das ich sonst sehr lange Schrauben bräuchte um es dort zu fixieren, deswegen ist es immer mittig etwas geknickt, damit es dicht am Schutzblech und am Spritzschutz anliegt
    der Winkel ist aber max. 15° und die Biegung bewirkt auch keine Unleserlichkeit oder schwierigeres entziffern des Kennzeichens


    genau darum geht es, wenn du das Kennzeichen so stark verbiegst, das man es von hinten nicht mehr eideutig erkennen kann gibt es Ärger


    ebenso wenn du es längs verbiegst und somit Buchstaben oder Zahlen verwechselbar werden

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Ja danke für deine antwort also kann ich es bis 15Grad biegen.Mir hat mal nen freund erzählt dass ein freund von ihm das mal gemacht hätte und hat dann eine anzeigen wegen fahren ohne Nummernschild bekommen da es nicht mehr so recht leserlich war! Könnte mir das auch passieren wenn ich es übertreiben würde oder ist das versicherungskennzeichen etwas anderes als ein amtlichen z.b wie für 125er? danke mfg peat

  • es gab sone ähnliche diskussion schonmal und da hab ich folgendes gepostet:


    http://img227.imageshack.us/my.php?image=kennzeichen1rm2.jpg


    http://img243.imageshack.us/my.php?image=kennzeichen2vm2.jpg


    hier der thread: https://www.simsonforum.de/wbb…r=&sepost=nummernschild#3


    da gibts sone tolle funktion oben in der buttonleiste, der fünfte button von links. könnte man mal benutzen mit schlagwörtern wie kennzeichen oder nummernschild.

  • also ich finde das mit dem verbiegen keine gutte idee hatte das beim mofa auch IMMER aber erstens kann mans noch lesen und wann wirst mit der simme schon mal geblitzt ???


    Noch dazu kommt psychologisch gedacht aus Bullensicht:


    Der verbiegt sein Nummerschild also macht der auch noch andere verbotene Sachen !!!!



    SO denke ich



    N tipp von mir is gegen Blitzerschutz einmal Wöchentlich Haarlack Dick auf dein Nummi das ist unauffällig und hilft wirklich gegen Blitzer

    Werde demnächst mal mein Möp hier reinstellen bitte dann fleißig angucken!!

  • Haarlack hat ich auch mal auf meinem nummernschild . warum ich das auch immer gemacht haben aber negativer effekt bei mir war das die farbe abgegangen ist und mich die polizei deswegen auch mal angemault hat haben aber nichts weiter gesagt weil die nichtmal wussten welche farbe in dem jahr die schilder haben mussten

  • Ja ich habe da mal ne ganz andere Frage;das Rücklicht meiner Simme verdeckt das Kennzeichen zu einem Drittel...kann euch auch ein Foto geben,bisher hat allerdings keine hinter mir oder meine Simson betrachtende Polizei etwas gesagt,ist schließlich original so.



    Hier klicken für das Bild


    ist ein bisschen von unten fotografiert und dunkel



    MfG


    Simson Kassel :teufel:

    Simson S51B1-4
    Baujahr 1983
    Elektronikzündung Vape 70/3
    Drehzahlmesser
    Bing-Vergaser

  • an einem zulassungspflichtigen kfz sind nummernschilder urkunden. diese dürfen nicht beklebt oder besprüht werden und müssen leserlich sein wer sein nr. schild vorsätzlich so manipuluiert das es nicht mehr lesserlich ist begeht den straftatbestand der urkundenfälschung soviel zum thema haarlack


    wer mit einem verdreckten zerkrazten oder verbeulten schlecht bis nicht lesserlichen kennzeichen fährt bekommt max. eine ordnungswiedrigkeiten anzeige und auch das liegt dann im ermessen der polente manchmal gibs nichts bis ein bußgeld


    die strafe richtet sich ebend immer obs vorsätzlich gemacht wurde oder ob äußere nicht vorsätzliche einflüsse der grund sind

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • Sehr schön Duese


    das kann ich nur bestätigen.


    Wer sein Nummernschild zur unleserlichkeit abknickt läuft gefahr wegen Urkundenfälschung angezeigt zu werden.
    (Und nicht wegen \"fahren ohne Nummernschild, wie der Threaderöffner behauptet :rotate: )
    Das sollte man besser nicht riskieren.


    Thomas :dance:

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