Recht: Musik hören beim Moped fahren?

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  • naja ich fahr eiegntlich alle strecken über 6-7km mit beiden stöpseln im ohr^^ wegen polizei sollte des nich das problem sein, da sie eh immer beide rausfallen wenn ich den helm abnehme.
    zum thema \"ich höre ja dann keine warnsignale\": habe mir gestern nen neuen helm gekauft und naja es ist ein unterschied von tag zu nacht wenn ich das visier minimal aufhabe. sprich mit geschlossenem helm höre ich sogar mein moped kaum(ist echt mega leise im helm). naja und wegen der musik...naja hab die meist recht laut aber hab bis jetzt jedes hupen, signalhorn und sogar passanten am straßenrand die am reden warn gehört. denke insofern nicht, das die verkehrssicherheit nennbar eingeschränkt wird, zumal ich im auto mit der dicken bassröhre die musik gerne so laut hab des ich keine aussengeräusche mher wahrnehme und da hat mir noch kein b.....e was gesagt.
    letztendlich lässt sich von meiner seite aus sagen, dass auch mein fahrlehrer meinte ein stöpsel im ohr(auch mit musik) sei definitiv in ordnung und ich sollte mir deswegen bloß nich von irgendwem in grün ans bein pissen lassen sondern ihn auf die rechtslage aufmerksam machen.
    mfg
    mac
    PS: jaja ich weiß ein wenig schwer zu lesen da die struktur fehlt. soltle eigentlich kürzer werden aber ihr kennt des ja wenn einem dies und das beims chreieben noch einfällt und man zu faul ist alles zu ändern^^

  • Hi,


    Jungs denkt einfach an eure Gesundheit. Fahrt ohne Mucke, die Simme macht die Musik :)


    Grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • Also: nach eineinhalb Jahren der Unwissenheit kommt hier die Aufklärung. :b_wink:


    Nach § 23 StVO ist es verboten. Ein OLG-Urteil (OLG Köln VRS 73 148 ) bekräftigt dabei, dass Kopfhörer im Straßenverkehr eine künstliche Schwerhörigkeit verursachen.

    Simson S51 B2-4 Bj. 1985

  • hi leute
    mein kumpel und ich haben beide ein sony ericson walkman handy bei dem ist ein super headset mit in ear kopfhörern dabei,
    wenn man die drinne hat und auf ganz laut musik hört, dann hört nichtmal sein mopped...
    aber denoch wenn ich einen langen feldwege fahre höre ich so musik.


    und das besten an dem headset ist das wir miteinander ohne probleme telefonieren können ( ich hab einen vertrag bei dem ich ihn und andere o2 kunden egal wo so lange wie ich will anruifen kann )
    das heist wir telefonieren immer und labern das is genial ^^

    mfg jonas

    Mopeds: Simson S51


    Mofas: Hercules M2, Zündapp ZR 20, Piaggio Ciao SC, Piaggio Ciao PX, Zündapp Automatik Mofa 442

  • Zwischen Logik und Vorschriften gibt es nun einmal Unterschiede.
    Von der Logik her sollte es natürlich verboten sein, auch im Auto Musik zu hören, wenn man das jemandem auf dem Zweirad (mit Ohrhörer) verbietet.
    Aber damit würden sie nie durchkommen; denn die Anwälte der Autoradioindustrie würden bis zu den höchsten Gerichten mit dem \"Argument\" des Verkehrsfunks gehen.


    In der Praxis müßte aber das zu laute Musikhören (diese kranken Bumm-bumm-Baß-Kutschen) von der Polizei geahndet werden können; denn der Effekt ist der gleiche wie bei einem Kopfhörer.


    Was die Versicherungen angeht, ist das wieder ein gaaaanz anderes Thema.
    Die suchen jede sich bietende Möglichkeit, sich um Zahlungen zu drücken (während sie beim Kassieren der Beiträge natürlich weniger zimperlich sind ...).
    Wer z.B. als Kfz-Führer auch nur eine Sonnenbrille mit Schutzfaktor 4 aufhat, der hat bei ihnen schon verloren ...

  • Geht aber jetzt erstma darum was Sache ist und obs nu erlaubt ist oder nicht :a_bowing:
    Und nich was hätte/könnte/müsste....

  • Um mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:


    Grundsätzlich ist es nicht verboten, beim Zweiradfahren Musik zu hören.
    Bei Musik beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt nur ganz allgemein das man die Umgebungsgeräusche noch hören können muß, also Warnsignale (Hupen, Tatütata, Bremsenquitschen etc).


    Zu den rollenden Basskisten: Ja, die gibts, aber das ist natürlich verboten! Und das sogar doppelt, einmal weil der Fahrer eben außen Musik nix mehr hört und zum anderen gilt das als vermeidbare Lärmbelästigung. In wieweit das immer geahndet wird is nochmal was anderes, ändert aber nix dran das es ne Ordnungswiedrigkeit ist.


    Jetzt zum Knopf im Ohr: Die Belästigung der Umwelt fällt weg, aber es fehlt damit auch die überprüfbarkeit der tatsächlich gehörten Lautstärke. Darum der Quatsch mit dem ein Korken ist erlaubt (schonmal MP3 Player auf volle Pulle und dann nur einen Stöpsel ins Ohr gesteckt - das macht einen Wahnsinnig).


    Der Knackpunkt: Es gibt Trachtenträger, die sehen allein im tragen von Ohrstöpseln ein Indiz für zu lautes Musikhören. Da eine objektive ermittlung der tatsächlich gehörten Lautstärke nicht möglich ist, haben sie diesen Spielraum - und kommen damit durch. Die sind nämlich nicht dazu verpflichtet, sich eure Stöpsel in ihre ohren zu stecken und abgesehen davon gehts ja auch nicht um die Lautstärke nachdem sie euch angehalten haben sondern um die die beim Fahren anlag.


    Freisprecheinrichtungen fürs Handy (zum telefonieren) ist wieder was ganz anderes. Da geht man einfach mal davon aus, das die Telefonlautsärke in einem vertretbaren Bereich liegen wird und verkehrsrelevante Geräusche noch wahrgenommen werden können.


    Aber wenn man mit Handy mit MP3 Player angehalten wird, der Polizist das gehörte Lied erkennt und ihr die Frage nach den Papieren mit Hä?? beantwortet habt ihr auch hier schlechte Karten :b_wink:


    Chrom

  • Also gerade vor paar Tagen in einer Motorradzeitschrift - Motorrad - gelesen, rein theoretisch ja, praktisch habt ihr nen richtig dickes Problem wenn was passiert!!


    Maßgeblich ist die Gehörbeeinträchtigung wenn sie mehr als nur Unwesentlich ist nach § 23 STVO. Da in der Regel eine erhöhte Lautstärke, aufgrund der allgemein höheren Motor und Fahrgeräuschem, von nöten ist


    Sowie die Ohrstöpsel im Gegensatz zu Helmlautsprechern zusätzlich die Warnehmung beeinträchtigen.



    Wer als sich sicher bewegen will verwendet keine Ohrstöpsel beim fahren!


    Neben einem Bußgeld stellt sich bei einem Verkehrsunfall stets die Mithaftungsfrage auch wenn der verursachende der andere Verkehrsteilnehmer ist.



    Also in einer Stadt wie Berlin im Berufsverkehr kann ich mir das eh nicht vorstellen das wäre einfach nur Lebensmüde. Auf dem Land in de Pampa wer weiß.

  • also wenn mir ein Grüner sagen will das das Hören von Musik mein Fahrtverhalten beeinflusst dem werd ich was erzählen.
    ich fahre jeden Tag mit Mopette durch Berlin und höre dabei Musik weil ich das zur Beruhigung brauche, bei den Fahrleistungen die hier einige an den Tag legen!

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