Hi,
kann ich mit ner unangemeldeten simson auf feldwegen fahren,wo keine schilder o.ä.
sind die die zufahrt verbieten? könnte ja sagen wenn die bullerei kommt,dass dies nich
ne öffentliche straße ist und meinen eltern ne wiese gehört die an dem feldweg grenzt.
würde dass gehen?? mfg simon
Auf feldwegen ohne versicherung heizen??
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
×

Es sieht so aus, als ob du einen AdBlocker aktiviert hast.
Hey, was ist los? Wir haben einen aktiven Werbeblocker erkannt...aber irgendwie müssen wir das hier doch auch finanzieren! Für uns dient die Werbung, die wir hier anzeigen, u.a. dazu, die Betriebskosten der Server und die Lizenzkosten der Software regelmäßig zu begleichen. Von daher vielen Dank dafür, dass Du für simsonforum.de eine Ausnahme in deinem Werbeblocker hinzufügst! Vielen Dank!
-
-
Nein, ausser es ist DEIN Privatweg. Aber natürlich wärest du im Falle eines Unfalles da auch nicht versichert.
-
ne ist nich mein privatweg!
-
frag den bauern ob du auf seinem feldweg fahren darfst..... sage ihm das du nicht auf seinem feld fährst...
somit darfst du auch auf den wegen fahren wo privatweg,einfahrt verboten usw steht....
-
Moin!
Kurz und knapp: Fahren auf öffentlichen Wegen, zu denen auch Feldwege gehören, setzt eine Haftpflichtversicherung und einen gültigen Führerschein voraus. Alles andere is entweder Fahren ohne Haftpflichtversicherung oder Fahren ohne Führerschein. Das kann beides äusserst empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Wenn, dann muss es ein abgesperrtes Gelände sein, auf das nicht jeder Zutritt hat. Wenn aber was passiert, zahlst du dich ggf dumm und dämlich. Auf Rennstrecken dürftest du also theoretisch fahren, sofern der Betreiber es zulässt.
Ich hab Moped- u Trabi-Fahren auf dem Firmenhof vom Kühlhaus gelernt. Mein Daddy hat dort gearbeitet u am Wochenende bin ich mit Bruder oder Mutti hin u wir haben Fahren geübt.
Gruss
Mutschy
-
Das ist so nicht ganz richtig!
Wenn man ohne Versicherung unterwegs ist oder ohne Führerschein, muss es ein abgesperrtes,d.h.eingezäuntes und markiertes Gelände sein!
Sonst kann man genauso wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz belangt werden wie auf der Hauptstrasse in deinem Ort.
Weil alles was für jedermann zugänglich ist, und das ist ein Feldweg nun mal, als als öffentlicher Verkehrsweg gesehen wird!
Denn z.B. Fussgänger und Radfahrer zählen auch zum Verkehr!Und zu dem Schild Einfahrt Verboten, dass steht nicht umsonst da und sollte ein Dorfpolizist sich ehrlich die Mühe machen und dich auf nem Feldweg anhalten, interessiert den das herzlich wenig ob dir der Bauer das erlaubt hat!
Und Privatweg ist nicht gleich anarchistische Zone, in der du machen kannst was du willst! -
stimmt auch nicht..... beispielsweise daf man auf feldern fahren!!!
sofern es der bauer zulässt....\'Und zu dem Schild Einfahrt Verboten, dass steht nicht umsonst da und sollte ein Dorfpolizist sich ehrlich die Mühe machen und dich auf nem Feldweg anhalten, interessiert den das herzlich wenig ob dir der Bauer das erlaubt hat!
Und Privatweg ist nicht gleich anarchistische Zone, in der du machen kannst was du willst! \'achso darf man jetzt nicht mehr auf privatgrund fahren? wäre mir neu heißt also auch das ich in meinem hof ni fahren darf....
der bulle darf dort garnicht kontollieren oder steht in deinem garten oder hof ein bulle und verbietet dir das du dort fährst
echt so ein scheiß hab ich noch nie gehört....
son schwutzp.s. kannste mit auf diese seite in deiner signatur setzten....
-
Naja, ob der Polizist nun was auf dem Privatweg zu suchen hat oder nicht.... in diesem Fall föllig egal. Fakt ist aber wie schon erwähnt, fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Zulassung/Versicherungsschutz ist nur auf vom Strassenverkehr völlig abgetrennten Geländen erlaubt. Hat Dein Bauernnachbar nen Feld das mit meinetwegen Stacheldraht abgegrenzt ist, wird\'s eventuell darunter fallen, aber ohne Gewähr meinerseits. Aus diesem Grund müssen Sportclubs ihre Cross- oder Rennstrecken immer einzeunen.
PS lutz: Deine Ausführung war auch nicht so ganz richtig, sicher darf der Dorfpolizist auf Privatgelände kontrollieren ! Es reicht der Verdacht auf eine Straftat, was schwarzfahren ja nu ist.
-
WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL!
Wenn dein Grund und Boden eingezäunt ist kann dir niemand was! Ist dein Privatgrund nicht eingezäunt und für jedermann zugänglich zählt das, sobald sich Wege darauf befinden als öffentlicher Verkehrsraum!
Und auch ein Acker kann öffentlicher Verkehrsraum sein! Und dieses sogenannte \"Stoppelcross\" muss zig mal genemigt werden und ist auch nur mit einer gültigen Fahrerlaubniss erlaubt!Und jeder der ein Fahrzeug bewegt muss dafür eine gültige Fahrerlaubniss besitzen! Genau das selbe gilt für die Versicherung! Ausser es ist ein nicht öffentlich zugängliches Gelände!
Und halt dich mal mit deinen Äusserungen zurück! Lutz
-
*HHHAAAALLLOOOO*
seit wann sind felder eingezäunt?schon ar mit stacheldrahtkomisch wir ham crossstrecken da fahren 12jährige.....
also is mir wurst was ihr macht bei uns darf man auf den feldwegen fahren.... unwsre nachbarn sin die polizei aber fusch wird das wohl besser wissen als die...
macht ihr nur wie ihr das für richtig haltet...
-
Hast du zuwenig schlaf gehabt???
Wer hat dir denn sowas wie ne gute Kinderstube mitgegeben!
Es ist einfach mal verboten! Und sportliche Aktivitäten sind davon ausgeschlossen! Deswegen sind Cross-bzw Rennstrecken meistens eingezäunt!
Und die Strassenverkehrsordnung lässt sich dazu auch ganz eindeutig aus!
Ich schreib es nochmal!
ALLE WEGE, STRASSEN UND PFADE DIE ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH SIND GELTEN ALS VERKEHRSRAUM!!!UND DORT IST DAS FAHREN UND BEFAHREN VON UND MIT FAHRZEUGEN OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ VERBOTEN!!!GENAUSO MUSS JEDER DER DORT EIN FAHRZEUG BEWEGT EINE FAHRERLAUBNISS DAFÜR BESITZEN.
AUSGENOMMEN DAVON SIND EINGEZÄUNTE GELÄNDE WIE FAHRSCHULÜBUNGSPLÄTZE ODER RENNSTRECKEN. UND DIE MÜSSEN NOCH DAZU BESONDERS GEKENNZEICHNET SEIN!
Das ist zwar nicht der genaue Wortlaut zu dem Absatz aber so in der Art steht es in der Strassenverkehrsordnung!
-
Straßen, Wege oder Plätze sind ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder wegerechtliche Widmungen öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts, wenn sie tatsächlich von einem Personenkreis benutzt werden können, dernicht durch besondere Interessen fest miteinander verbunden ist.
Wohnst du zB in einer Sackgasse und viele Leute verwenden Deine Auffahrt zum Wenden, so gehört Deine Auffahrt zum öffentlichen Straßenverkehr!!
Grad alles in verkehrsrecht durchgekaut...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!