Schlaggenehmigung holen
Und die gibt es nicht ohne Papiere
die originale als Übertrag sein könnte
Definitiv nicht, da wie schon erklärt, zu DDR keine FIN übertragen wurde.
Zitatkurzum, nicht nachvollziehbar
Was man da so nicht nachvollziehen kann, ist das was welches Baujahr und Modell das ursprüngliches Moped war.
Das sollte fürn Erstbesitzer an Hand des Kaufbelegs, eigentlich nicht das Problem sein.
Auch hat er Kaufbeleg oder Einbaurechnung für den Ersatzrahmen bekommen, da er dies für die Eintragung bei der VP benötigt hätte.
Zitatden Tauschrahmen von damals habe ich, der hatte aber auch schon kein Typschild mehr
Da wird wohl nie eins dran gekommen sein nach dem der Rahmen verbaut wurde.
Als Ersatzrahmen konnte er ja keins ab Werk haben, da es ja eins benötigt wird mit den Baujahr und Typ vom Moped wo er als Ersatz verbaut wurde.
Zitates muss eine Möglichkeit geben, zumindest für den Tauschrahmen aus DDR Zeiten Papiere zu bekommen, auch wenn ich dafür das Moped für die Bilder auf den alten Rahmen zurück baue.
Zu DDR-Zeiten ist die FIN vom Ersatzrahmen in die bestehenden Fahrzeugpapiere eingetragen wurden.
Kannste knicken ohne originalen Typenschild bekommst keine Zweischrift mehr vom KBA mehr, dank der vielen Betrügereien.
Bleibt nur der Weg über eine 21er Einzelabnahme und damit sind wir wieder bei den Problemen welche ich im Beitrag 517 dargestellt habe.
Gut wenn den alten Rahmen verbaust solltest du zu minderst 50km/h Papiere bekommen.
Dann sollte das mit der Schlaggenehmigung auch nicht das Thema sein.
Wenn die hast, schlägt die ein Prüfer auf der Prüfstelle das TP-Siegel neben der FIN ein und stellt die entsprechenden Papiere aus,
mit den du dann (wieder) zur Zulassungsstelle muss damit es in die BE eingetragen wird.