Versicherungsvergleich für 2006

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  • endlich...hab eins :biglaugh:


    LVM:


    66 euro über meine mutter...


    ich hätte mit meinen 17 jahren 99 euro bezahlt...


    das ist auch kein prob das über jn. anders zu machen weil bei der LVM (obs bei anderen auch so ist, weiss ich nicht) ist das unabhängig davon wer wirklich mit dem MÖP fährt...


    66 euro ist zwar nich wenig, hatte aber auch keine Lust weiterzusuchen...


    BLAU IST VIEL COOLER :biglaugh:


    auch noch mit dem Simsonforum Nummernschildverstärker siehts nochmal besser aus..


    janis

    :shehumper:: keine Zeit

  • Das ja man Lustig, ich wusste wirklich nicht das es bei einigen Versicherungen verscheidende Preisklassen gibt.


    Ich mag das Blau eigendlich garnicht so gerne. Ich finde Schwarz am Besten.

  • @ DUOcalle
    warum war dein schild so teuer fürs duo?
    da bezahlt man doch sonst bloß 30 euro als krankenfahrstuhl.
    hab ich gestern erst gemacht bei der DEVK.
    da hab ich gestern 8 mopeds zugelassen für die ganzen
    buchholzer. kostet 60 euro.

    Buchholz 69ers

  • Hmm ich weiß ja nicht !?! Da gibt es teilweise solche Merkwürdigen Leute in Blauen JoggingAnzügen. Und die finden das teilweise nicht so gut denke ich mal


  • laut abe isset nen kleinkraftrad


    nen krankenfahrstuhl nach §18 bla bla bla isn 1 sitziges elektrodingens womit die rentner durch de gegend ackern,
    gugg mal aufn versicherungsschein,
    kleinkraftrad bis 45 kmh isses och nich


    somit wäre es nich versicherbar, ABER ->
    alte ddr ausnahmeregel tritt hier in kraft, kleinkrafträder vor 91 zugelassen usw. daher kann es als ddr kleinkraftrad versichert werden,


    man muß immer vom schlimmsten fall der fälle ausgehen, sprich die in anspruch nahme des versicherungsschutzes und ob der noch greift wenn es falsch versichert ist,


    wie auch immer


    gruß
    calle

  • Also ein Duo kann als Krankenfahrstuhl versichert werden!
    In den Ersatzpapieren vom KBA steht auf der letzten Seite:
    \"Nachweis der Betriebserlaubnis entsprechend §18 Abs. 5 StVZO\"
    Und das wiederrum ist der Absatz der sich mit der Zulassungspflichtigkeit von KRANKENFAHRSTÜHLEN befasst. Also ist ein Duo ein Krankenfahrstuhl laut §18 Abs.5 StVZO und sonst garnix - hurra!


    Vernutlich auch eine Sonderregelung. Laut besagtem § gibt es aber keine Krankenfahrstühle mit Vmax von 55 bzw 60Km/h. Macht aber nix, die Versicherer unterscheiden da schon. Ist bei denen dann ein Krankenfahrstuhl über 35Km/h. Ich hab 35,- bezahlt...


    Chrom

  • So hab heute früh um 7Uhr mein Mopedkennzeichen bei der Huk im I-net bestellt.Ich hab vorhin angerufen die sagte mir das es morgen hier sei. :biggrin:



    Sowas nenn ich Service :b_wink:

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