Zitat
Original von End-uro:
wie kommst du zu so einer aussage? kannst du das beweisen? ich hatte selber den fahrzeugschein einer schwalbe in der hand. und da war eine scheibenbremse eingetragen. sowie ein 90ccm motor mit passendem zylinderkopf und ein rzt auspuff.
also gibt es mindestens eine schwalbe mit eingetragener scheibenbremse. auch wenn sie kein mokick mehr ist
soooo...
du brauchst für jede veränderung die du eintragen willst eine abe oder ein teilegutachten aber da du dir den halter selber bauen mußt müßte dann ein gutachten zu dem halter erstellt werden da gibts jedenfalls anforderungen an das metall mindest zugbelastung bla bla bla...
dann müßte der halter gekennzeichnet werden das der halter auch zu identifizieren ist (mit ner nummer)
zu dem fahrzeugschein den du in der hand hattest war das eine abe in die einer was eingetragen hat oder war das ein richtiger kraftfahrzeugschein (weiß/grün ) zu dem es auch einen brief gibt?
ich gehe davon aus so oder so war das ein gefälligkeitsgutachten !!!
zum thema rztauspuff ...
dann hätte ein gutachten erstellt werden müssen in dem die lautstärke und das abgasverhalten geprüft und bescheinigt wird -
denn alles in deutschland unterliegt gesetzten und ich brauche nichts zu beweisen weil es einfach nicht zulässig ist !!!!!!
punkt
basta
wenn du jemanden kennst der so eine eintragung hat dann bitteschön kopiere diese (kannst ja namen schwärzen )
aber ich glaube dir das nicht!!!!!
bitte belehre mich eines besseren ...
bitte bedenke aber auch das es illegale eintragungen gibt (wenn zum beispiel der stempel vom prüfer geklaut ist -was sich ganz leicht überprüfen lässt!!!!!)
wenn du meinst ich spinne dann nimm dir mal montag zeit und fahr zur dekra tüv gtü oder einem anderem technischen überwachungs verein und unterhalte dich mal mit nem prüfer...