Kauf S51 E - wahrscheinlich Reimport

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  • Hallo liebe Simson-Freunde,

    dies ist mein erster Beitrag und wahrscheinlich nicht sehr erfreulich.


    Ich habe im August einen Neuaufbau einer S51 E bei einem Händler in Sachsen erworben.

    Nachfolgend die Daten:

    - S51 E (laut Typenschild)

    - 583486X

    - Nummer auf Rahmen und Typenschild identisch (aber Typenschild neu angebracht)

    - Kaufvertrag direkt mit Händler

    - Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (60 km/h, ausgestellt im August)

    - Bilder habe ich im Anhang eingefügt


    Leider habe ich den starken Verdacht, dass es ein Reimport ist.

    Hier noch meine bisherigen Erkenntnisse:

    - da Baujahr 1986 passen die ersten Zahlen der Rahmennummer (583), aber die nachfolgenden sind abweichend von den existierenden Listen im Forum: 1986 - 56767xx bis 583195X - S51 (zweite Nummer: nach 09.1986)

    - CM050 etc. kann ich auf dem Rahmen nirgends finden


    Nun zu meinen Fragen:

    Seid ihr auch der Meinung, dass es sich um einen Reimport handelt?

    Wenn ja wäre dann überhaupt ein 60 km/h - Gutachten möglich?


    Ich würde mich sehr freuen eure Meinung zu hören.

    Herzlichen Dank


    Viele Grüße

    Sascha

  • UND das Gutachten hast, ist doch alles easy!

    Noch lange nicht easy, eine Zulassungsstelle muss darauf hin auch eine BE erteilt haben.

    Ist das der Fall ???


    @ Fischi_

    Hat eine Zulassungsstelle unter >>Betriebserlaubnis erteilt << dies auch gemacht ??


    Die FIn auf Rahmen sieht nach selbst eingeklöppelt aus, steht da was über Rahmenwechsel im Gutachten ?

    Ist der Lenker in diesen Gutachten eingetragen ?


    Die FIn ist in der nähe eines bekannten BG Export 583475x

  • Easy aus meiner Sicht = Wenn keine Betriebserlaubnis = Karre zurück an Händler!!

    Irgendwas ist immer!

  • Wenn da nichts festgehalten wurde im Kaufvertrag das da eine gültige BE dabei ist, ist nichts mit Karre so einfach zurück.

    Da bin ich jetzt mal von ausgegangen.

    Wenn nicht = Pech gehabt, abhaken unter : beim nächsten Mal besser aufpassen!!

    Irgendwas ist immer!

  • Hi zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure Antworten.


    Thema BE:

    Eine BE von der Zulassungsstelle habe ich noch nicht. Habe lediglich dort nachgefragt und eine BE zu erteilen wäre möglich. Hört sich jetzt etwas komisch an, aber ich wollte erstmal die Herkunft klären, bevor ich dort weiter Aufwand/Geld reinstecke. Oder noch Ärger bekomme bzgl. der ungewissen Rahmennummer. Im Gutachten steht leider nur die Rahmennummer und nichts von BE. (Beim nächsten Mal bin ich schlauer!).


    Thema Gutachten:

    Im Gutachten ist kein Rahmenwechsel vermerkt. Angenommen die Rahmennummer ist dort selbst eingeschlagen und zudem ein BG Export, müsste aus meiner Sicht auch das BG Merkmal auf Rahmen o. Typenschild übernommen werden. Oder gab es nicht bei jedem Exportmodell eine zusätzliche Kennzeichnung und generell die Frage: ist sowas überhaupt erlaubt?


    Thema Lenker:

    Den Lenker (ZT-Tuning) habe ich angeschraubt. War vorher ein normaler Enduro-Lenker verbaut.


    Vielen Dank

  • Der Scheinwerfer ist auch nicht original. Hat der ein E-Prüfzeichen?

    Was ist das für ein neuer Vergaser?

    Fährt das Teil 60?

    Was hat der Händler über den Motor gesagt? Der Zylinderkopf sieht komisch aus.was ist das für eine Zündung?

  • Mein Tip: Das ist ein kompletter Neuaufbau, nur aus Neuteilen und mit nem 21er-Gutachten (ich tippe mal auf die DEKRA?) als (quasi) legal deklariert.


    Wenn du an einen Schutzmann kommst, der sich auskennt, hast erstmal Ärger am Hals.


    Meine Einschätzung:


    - keine originale Rahmennummer + neuer Rahmen = Urkundenfälschung, sofern kein Auftrag dafür durch die Zulassungsstelle vorlag

    - sofern kein Nachweis über eine echte DDR-Herkunft vorliegt und das Gutachten 60 km/h ausweist = Erlöschen BE (sofern sie denn überhaupt bestand) + evtl. Fahren ohne FE, falls nur AM vorliegt

    - sofern du noch zur Zulassungsstelle für den Stempel gehen musst = Mittelbare Falschbeurkundung


    + weitere, mögliche Fallkonstellationen


    Ob man dafür zur Rechenschaft gezogen wird, sei mal dahingestellt. Ich hätte nur schon keine Lust auf das ganze Theater.


    Die Reimportproblematik ist deine geringste Sorge. Ein solches Fahrzeug hätte dann wenigstens bis jetzt überlebt. Das Moped mit dieser Rahmennummer wurde wahrscheinlich wie so viele(😭) in den 90ern verschrottet und die Nummer entstammt einem noch vorhandenem Serviceheft oder einer anderen Quelle. Würde mich nicht wundern, wenn es die Nummer mehrfach im Register gibt, was natürlich interessant wird, wenn ein Moped mal gezockt wird.


    Möglichkeit A: Umgehend zurückgeben, egal was im Vertrag steht, Grundlage des Geschäfts ist eine Straftat


    Möglichkeit B: Mit dem Risiko leben und mit Glück nie oder bei der ersten Ausfahrt, kontrolliert werden.


    Möglichkeit C: noch viel mehr Geld in die Hand nehmen und alles auf einen echten DDR-Rahmen umbauen

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

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