Hallo Simson Freunde, ich brauche dringend Rat. Ich habe mir letztes Jahr eine Simson S50N gekauft. Sie war sehr verbastelt. Habe viel Zeit Herzblut und Geld in mein Projekt gesteckt. Nun zum Problem. Mein Vorbesitzer hat ein §21 Gutachten machen lassen, seiner Aussage her wusste er nicht dass das gestempelt werden muss auf der Zulassungsstelle. Ich hatte erst über das KBA Papiere haben wollen, abgelehnt da eine Austausch Plakette dran ist, gut im dann doch Zulassungsstelle, ich dahin negativ bescheid KBA Kaufvertrag Gutachten, alles mit. Nun wollen die eine Eidesstattliche Versicherung haben was mit den Original DDR Papieren ist. Mein Vorbesitzer hat den Rahmen aber irgendwann mal auf einem Motorrad treffen auf einem Teilemarkt gekauft, ja vor vielen Jahren war das ja alles kein Problem . Nun bekomme ich keine Papiere ausgestellt da ja der Besitzer dem die abhanden gekommen sind unbekannt ist. Hat irgendwer eine Idee??? Bin für jeden Rat dankbar.
Betriebserlaubnis
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Mein Vorbesitzer hat ein §21 Gutachten machen lassen, seiner Aussage her wusste er nicht dass das gestempelt werden muss auf der Zulassungsstelle. Ich hatte erst über das KBA Papiere haben wollen,
Wer es glaubt.....
Da ist sehr wahrscheinlich nicht mehr das originale Typenschild darn, weil da eine CM50 darauf Stande.
Papiere bekommst du schon nur halt welche mit 50km/h V-max als KKR wenn nicht belegen kannst das das Moped im der DDR auf der Straße war.
Dazu ist ein 21er Gutachten mit 50km/h nötig.
Auch wird wahrscheinlich, eine so genante "Aufbietung" noch gemacht werden.
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Darum geht es gar nicht. Ich habe ein §21 Gutachten mit 60km/h. Es geht wie ich es schrieb, das der Rahmen vom Teilemarkt kam und der Besitzer nicht auswendig gemacht werden. Denn nur der Vorbesitzer der die original Papiere verloren hat kann eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.
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Um was geht es nicht ?
Die Zulassungsstelle erteilt die Betriebserlaubnis und nicht irgendeine Prüfstelle.
Und wenn da der Zulassungsstelle kein Nachweis erbringen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war erteilt die nun mal keine Betriebserlaubnis mit 60km/h.
So nebenbei, so ein 21er Gutachten hat nur eine begrenzte Gültigkeit.
ZitatDenn nur der Vorbesitzer der die original Papiere verloren hat kann eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.
Richtig, und wenn der nicht mehr greifbar ist, wird da eine Aufbietung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle gemacht.
Diese läuft ca. 4 Wochen, danach können neue Papiere ausgestellt werden wenn du ein Eigentumsnachweis hast.
An sonst kann die Zulassungsstelle darüber eine Eidesstattliche Versicherung haben wollen.
Das wird aber ohne einen Nachweis darüber das es in der DDR auf der Straße war, drauf hinauslaufen das das Moped zu einer 21er Einzelabnahme nochmal vorstellen musst, damit ein 21er Gutachten mit 50km/h V-max erstellt wird.
Ziehe auch mal in Betracht, das Vorbesitzer der kann auch ein Ungar, Bulgare sein kann und das Moped ausländische Papiere hatte .......
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Es geht darum das die Zulassungsstelle gar keine Papiere ausstellen will, da der Besitzer dem diese abhanden gekommen sind unbekannt ist da der Rahmen vor langer Zeit mal auf einem Teilemarkt erworben wurde und somit keine Eidesstattliche abgeben werden kann. Wieso sollte mich die Zulassungsstelle wieder zum 21er Gutachten schicken wenn dies der Zulassungsstelle bereits vorliegt, im übrigen über 60km/h?
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Ließ nochmal den Beitrag von ckich genau.
Aufbietung vom Fahrzeug heißt das die Fahrgestellnummer im Elektronischen Verkehrsblatt veröffentlich wird.
Sollte darauf hin niemand Papiere mit der Fahrgestellnummer vorlegen, werden neue ausgestellt.
Wie es mit den Eigentumsnachweis bei sowas geregelt wird weiß ich nicht.
Da aber bei deiner S50 nicht nachgewissen werden kann das diese in der DDR lief, bekommst du nur 50km/h Papiere, wofür du aber ein Gutachten mit 50km/h Eintragung brauchts.
Stumpf gesagt(meine Meinung) , das Gutachten mit 60km/h bringt dir nichts und kannst du in die Tonne werfen.
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Gut ok danke für die Antworten. Also werde ich um einen anderen Hauptrahmen nicht drumherum kommen. Eine 50km/h Zulassung bringt mir ja nichts brauch ich ja keine Simme fahren.
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brauch ich ja keine Simme fahren.
Sorry, das ist aber Käse.
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Warum ist das käse? Aber gut ist deine Meinung.
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Weil es ja nicht so ist als ob alle Simsons 60km/h dürfen, wie zb . Spatz, KR50 und Nachwende Modelle.
Auch weil andere KKR auch nur 50km/h oder 45km/h dürfen.
Kannst deine Simson auch als LKR abnehmen lassen. Mit einen S70 Motor geht das in der Regel ohne großen Aufwand.
Brauchst das halt einen A1 Schein.
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