Gestellt habe ich einen "Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis"...
Alles gut, das ist das was mit Zweitschrift meine.
Das ist der Nachweis, das es eine Betriebserlaubnis von KTA der DDR, der für dieses Fahrzeug existiert.
Das was in der DDR bekommen hast , war auch nur ein Nachweis und da du diesen Nachweis nicht hast möchtest im Grunde eine Zweitschrift von diesen Nachweis.
Die Betriebserlaubnis selber, umfasst nicht nur ein Aktenordner und bekommt Otto normal nicht in die Hand.
Den Nachweis/Zweitschrift kannst ja nur bekommen wenn für dieses Fahrzeug damals in der DDR vom KTA eine erteilt wurde.
Alle die in den Export gingen haben keine und wenn die nach Deutschland zurückgeholt werden (Reimport) und fahren willst damit, musste nach bundesdeutschen Recht, eine Betriebserlaubnis über eine 21er Einzelabnahme, erstmalig in Deutschland erlangen.
Das bedeutet, das eine mit maximal 50km/h bis Baujahr 2002 nur erlangen kannst.
Mal so nebenbei den Auspuff würde ich runter machen, so wie ich die Teile kenne kosten die Motorleistung und wenn die Zweitschrift bekommst, ist die mit diesen Auspuff gleich wieder erlöschen.