Zulassung ohne Kaufbeleg und Typschild

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  • Hallo an alle,

    folgendes Problem stellt sich mir: ich bin gerade dabei meinen alten SR50 wieder aufzubauen. Jetzt haben wir aber festgestellt, dass das Typschild nicht mehr da ist. Die Rahmennummer ist noch gut zu sehen. Allerdings habe ich auch keine Belege von früher mehr um nachweisen zu können, dass er auch wirklich meiner ist. Und ohne Typschild gibt’s bekanntlich auch nix von der KBA. Der TüV wird bestimmt auch nicht so ohne weiteres eines ausstellen. Und da stehe ich jetzt und komme nicht weiter. Habt ihr Ideen oder wisst Rat?

    Danke schon einmal im Voraus

  • Du hast wirklich gar nichts mehr, um nachweisen zu können, dass das deins ist? Keinen alten Kaufvertrag oder so? Wenn du sowas hättest, würde ich zur Dekra gehen und eine Vollabnahme machen lassen. Und bei der Zulassungsstelle kannst du eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass du selbst die Papiere verloren hast. Ich bin nur am überlegen, welcher der beiden Punkte zuerst gemacht werden sollte. Dann wird dir die Zulassungsstelle mit dem Gutachten vom TÜV neue Papiere ausstellen. Ich habe aber mal gehört, dass der TÜV für neue Papiere mittlerweile einen Nachweis haben will, dass das Moped früher schonmal in der DDR zugelassen war. Aber das wird wahrscheinlich noch schwieriger.

  • Ich habe aber mal gehört, dass der TÜV für neue Papiere mittlerweile einen Nachweis haben will, dass das Moped früher schonmal in der DDR zugelassen war. Aber das wird wahrscheinlich noch schwieriger.

    Nicht der TÜV, die Zulassungsstelle will den, die Prüfstelle weist eventuell darauf hin.


    Das das originale Typenschild fehlt, ist relativ großes Problem, da es deshalb keine Zweitschrift der BE vom KBA gibt.

    Zulassungsstelle verlangen das Ablehnungsschreiben vom KBA ohne den geht gar nichts in Richtung BE erteilen.

    So lange das nicht als Ablehnungsgrund drin steht das es ein Reimport ist,

    besteht die Chance wenn nachweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war, eine BE mit 60km/h V-max als KKR zu bekommen. Kannst das nicht, kannste nur eine mit 50km/h erlangen.


    Und so am Rande der erste Weg sollte da nicht eine Prüfstelle sein um über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen, sondern die Zulassungsstelle. Steht auch in jeden KBA Ablehnungsschreiben.

    Die sagt, ob und was für eine BE erlangen kannst, was dazu alles benötigst, und ob das dann eine mit 45, 50 oder 60km/h Höchstgeschwindigkeit ist.

    Machste das nicht und tanz da einfach mit einer 21er Abnahme mit 60km/h vor, läuftste in die Gefahr das ganz schnell wieder gehen kannst und nochmal ein 21er Gutachten erstellen lassen musst.

  • aber für sein Eigentum bei der Zulassungstelle

    Nö, absolut nicht,

    da Versicherungsnehmer und Fahrzeugbesitzer muss ja nicht die ein und die Person sein :a_bowing:


    Ist das selbe in grün mit dem der in einen KFZ-Brief steht, der Fahrzeughalter steht da drin und nicht der Fahrzeugbesitzer, denn das können zwei verschiedene Personen sein.

    Auch eine BE ist kein Eigentumsnachweis.

  • Nicht der TÜV, die Zulassungsstelle will den, die Prüfstelle weist eventuell darauf

    Streng genommen sollten die einen solchen Nachweis auch fordern, da sie ansonsten etwas bescheinigen, dass nicht den Tatsachen entspricht. Stichwort: §348 StGB - Falschbeurkundung im Amt

  • Danke für die vielen und interessanten Informationen.

    Leider habe ich, auch nach intensiver Suche, Nix mehr gefunden. Das einzige was ich in Erfahrung bringen konnte ist, dass diese Rahmennummer derzeitig nicht zugelassen ist. Sprich, ich muss ihn damals abgemeldet haben. Einen Nachweis davon hat aber weder das Amt noch ich. Ich habe den Roller damals nach erhalten des Führerscheines im Keller abgestellt. Da habe ich ihn dann vor 2 Monaten raus geholt und zu mir gebracht. Wo er jetzt Stück für Stück erneuert wird.

    Mein Plan ist jetzt erstmal den Burschen fertig zu machen und dann werde ich weitersehen wie und was man alles braucht um ihn offiziell auf der Straße zu bewegen.


    Viele sind verwundert, dass ich Nix mehr an Unterlagen habe aber man bedenke, dass das alles 30 Jahre her ist und ich auch schon den ein oder anderen Umzug hatte - von daher ist das jetzt nicht ganz so unwahrscheinlich.


    Danke nochmal für die vielen Antworten und Tipps

  • Das einzige was ich in Erfahrung bringen konnte ist, dass diese Rahmennummer derzeitig nicht zugelassen ist. Sprich, ich muss ihn damals abgemeldet haben.

    Äh, ein KKR ist ein zulassungsfreies Fahrzeug , von daher :a_zzblirre:


    Streng genommen sollten die einen solchen Nachweis auch fordern, da sie ansonsten etwas bescheinigen, dass nicht den Tatsachen entspricht. Stichwort: §348 StGB - Falschbeurkundung im Amt

    Prüfstelle ein Amt :lookaround:

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