Betriebserlaubnis entzogen nach einem halben Jahr

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  • Guten Abend,


    mich würde mal Interessieren was ihr dazu denkt.


    Und zwar habe ich mir Januar 2024 eine S51 gekauft, mit einem TÜV Bericht - natürlich ohne Stempel eines Landratamts oder einer Zulassungsstelle.


    Im April 2024 bin ich dann mit dem TÜV-Bericht zu meinem Örtlichem Landratsamt gegangen, um den Stempel zu holen. Das ging dann auch nach ein bisschen hin und her eigentlich ganz gut. Ich habe den Stempel bekommen, und den TÜV-Bericht mit dem Stempel drauf zurück bekommen. Nun habe ich Anfang des Jahres bei dem Landratsamt gefragt, ob es denn möglich wäre, dass Moped freiwillig zuzulassen, mit großem Motorrad Kennzeichen. Die wollten dann ein Bild der ABE, und dann habe ich das geschickt was ich hatte. Den TÜV-Bericht mit dem Stempel.


    Dort meinten die dann dass das Moped eh schon hätte zugelassen werden müssen, da irgendwelche Dokumente bei dem beantragen des Stempels gefehlt hätten, die sie aber nie sehen wollten, unter anderem ein Beweis dass das Moped jemals in der DDR zugelassen wurde, und eine Absage vom KBA, da laut ihnen eine Beantragung der Betriebserlaubnis immer zu erst übers KBA geht. Da ich diese Dokumente nicht habe, zumindest den Beweis dass das Moped jemals in der DDR zugelassen war (wie zum Henker sollte ein solches Dokument 40 Jahre und zick Vorbesitzer überleben?!?!?! :k_schimpf: ), falle ich nicht unter die Regelung der Wiedervereinigung. Somit wurde mir jetzt verboten weiter zu fahren, bis das alles geklärt ist. Das Landratsamt hat dann geschrieben das ich ein Antrag beim KBA machen muss. Habe ich dann auch gemacht, aber ich habe eine Absage bekommen, wie ich es vermutet habe. Zum Glück habe ich Anfang des Jahres für 850€ ein komplettes Rahmenset mit Herzkasten, einem Seitendeckel und diversen Teilen erworben, und mit dem Rahmen habe ich dann KBA Papiere bekommen. Also habe ich den Rahmen getauscht, und kann jetzt immerhin fahren.


    Am Ende vom Tag hätte ich einfach nicht fragen dürfen, ob eine Freiwillige Zulassung möglich wäre. :dash:


    Ich werde nun die Tage das Ergebnis des KBAs dem Landratsamt mitteilen, und ich halte euch auf dem laufenden was passiert. Aber ich befürchte nichts gutes.


    Schönes Wochenende euch :lookaround:

  • Was du da schilderst ist er normal Werdegang,

    und offensichtlich hat da jemand auf dem Amt, warum auch immer den nicht eingehalten.

    Das Ganze dient dazu die Reimport aus zu sortieren, denn die bekommen normal keine BE mit 60km/h als KKR.


    Die Zulassungsstelle wird vermutlich dem Vorbesitzer, keine BE erteilt haben und deswegen hat der Stempel beim Kauf, gefehlt.

    Vermutlich wird das ein Reimport sein.

  • Soweit mir aus beruflicher Erfahrung (Verwaltungsrecht war nie wirklich meine Lieblingsbeschäftigung) noch erinnerlich , kann ein Verwaltungsakt wie das Erteilen einer Betriebserlaubnis (BE) nur unter strengen Voraussetzungen zurückgenommen werden.


    Ohne Gewähr deshalb und weil die Schilderung meinerseits nicht rechtsfest überprüft werden kann:


    Falls das LRA schlampig gearbeitet hat und dir die BE ohne ausreichenden Nachweis zugeteilt hat (soweit dies unter den damaligen Umständen ü-haupt zutrifft, da auch noch vor Jahren das KBA wesentl. laxer BE's rausgab), gilt die BE erst mal weiter.

    Um diese zu entziehen (wobei ich davon ausgehe , daß dies nicht so einfach bis unmöglich sein dürfte), müsste ein so formulierter Verwaltungsakt dir zugestellt werden...nach deiner Schilderung geschah dies aber nicht und du wurdest nur mündl. angewiesen das Moped nicht mehr zu fahren. Diese Anweisung ist dann , weil nur mündl. , aber als Verwaltungsakt (VA) ungültig und man sielocker ignorieren. .... (VA's müssen schriftl. sein und nachweisl. zugestellt werden mit Rechtsbelehrung und dem ganzen PiPaPo)......

    Einen schriftl. Entzug der BE durch VA hast du nicht beschrieben.

    Also :

    Deine alte BE ist noch gültig und wird wohl auch eher nicht rechtswirksam entzogen werden können.

    Der alte Rahmen ist somit wohl Gold wert.

    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen


    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

  • Um diese zu entziehen (wobei ich davon ausgehe , daß dies nicht so einfach bis unmöglich sein dürfte)

    Das eine erteilte BE rechtswirksam entzogen werden kann, dem ist so.

    Gerade wenn ein Fehler bei der Erteilung gemacht wurde, falsche Angaben gemacht wurden usw.

    und da es wird auch gemacht.

    Selbst das KBA kann und hat schon BE´s wieder entzogen.


    Ich habe ua. Kenntnis von einen Fall wo die Zulassungsstelle eine erteilte BE wieder entzogen wurde.

    Bei diesen Fall ging es um eine S53M, Bj. 1996 der über eine 21er Einzelabnahme, eine 60km/h BE als Kleinkraftrad erteilt wurde.


    Zitat

    Falls das LRA schlampig gearbeitet hat und dir die BE ohne ausreichenden Nachweis zugeteilt hat

    In dem geschilderten Fall, ist für meine Begriffe schlampig gearbeitet worden oder es wurde sich bewusst über geltende Vorschriften/Gesetze gesetzt.

    Ende vom Lied war das er auf eigene Kosten eine neue BE mit 50km/h als KKR erlangen musste.

    Bezüglich "soweit dies unter den damaligen Umständen ü-haupt zutrifft," da möchte ich auf dies hier hinweisen.


    49487891gb.jpeg



    Im Endeffekt kommt es nicht darauf an, was ich oder anderen meinen, sondern wie jetzt die Zulassungsstelle entscheidet.

  • Lies mal hier...und nach der Schilderung des TE scheinen dies die Parameter zu sein.

    Ich sehe hier keinen Raum für eine Rücknahme des belegenen Verwaltungsaktes nämlich Erteilung der BE, da die Behörde ohne nachweisbares Verschulden des Antragstellers (TE) "geschlampt" hat...nach der Schilderung des TE gehe ich auch von Fristüberschreitung Abs.4 des §48 VwVfg aus.Der TE schrieb : Somit wurde mir jetzt verboten weiter zu fahren, bis das alles geklärt ist. Also bis heute der belegene Verwaltungsakt nicht rechtswirksam zurückgenommen...Schriftlichkeitserfordernis !!! zur Gültigkeit und Fristwahrung

    Das von dir beigelegte Dokument ist lediglich ein Info-Blatt ohne direkte Rechtswirkung...selbst wenn das LRA Alles falsch gemacht hätte , ginge dies unjuristisch formuliert , auf dessen Kappe... Der VA bleibt bestehen. Siehe unten...


    49488267jm.png

    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen


    Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz

    4 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Das von dir beigelegte Dokument ist lediglich ein Info-Blatt ohne direkte Rechtswirkung...

    Ist mir bewusst, sollte nur zeigen das die Verfahrensweise mittlerweile eine alter Hut ist.


    Ich habe es gelesen, und sehe da gewissen Punkte
    Wir werden es vielleicht erfahren wie die zuständige Behörde entscheidet.

  • Also. Der Typ von meinem Landratsamt (genau der gleiche hat mir April 2024 den Stempel gegeben) hat geantwortet.


    Er schrieb das die erteilte Abe von ihm, jetzt mit dem negativ Zeugnis des kbas ungültig ist.


    Ich könnte nun das Moped auf 50 drosseln, oder, ich kopier des einfach mal schnell aus der email:


    „Sollte das Fahrzeug mit 60 km/h betrieben werden, erfolgt keine Drosselung, allerdings erhält das Fahrzeug dann bei der Erteilung der neuen Betriebserlaubnis ein eigenes amtliches Kennzeichen sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I, jedoch keinen Fahrzeugbrief, da zulassungsfrei.“

    In beiden fällen benötige ich ein neue Vollabnahme.


    Wenn ich jetzt weiterhin 60 km/h fahren möchte, und ich das so mache wie er es in der email geschrieben hat, dann wäre das doch dann eine Leichtkraftrad, wofür ich den A1 Lappen bräuchte, oder nicht?


    Und weiterhin habe ich noch nicht eine schriftliche Begründung erhalten, warum die Abe nun entzogen wird, und davon war auch noch nie die Rede bei den ganzen emails. Somit wäre die Abe noch gültig, oder?


    Ärgert mich wirklich das ich im Februar oder Januar nachgefragt habe, ob ich das Moped freiwillig zulassen kann…


    Aber jetzt ist es wies ist..

  • und ich das so mache wie er es in der email geschrieben hat, dann wäre das doch dann eine Leichtkraftrad, wofür ich den A1 Lappen bräuchte, oder nicht?

    Richtig.

    „Sollte das Fahrzeug mit 60 km/h betrieben werden, erfolgt keine Drosselung, allerdings erhält das Fahrzeug dann bei der Erteilung der neuen Betriebserlaubnis ein eigenes amtliches Kennzeichen sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I, jedoch keinen Fahrzeugbrief, da zulassungsfrei.“

    "da zulassungsftrei" Humbug bzw. falsch ist das.

    Das ist Zulassungpflichtig weil es so ein Leichtkraftrad ist und deswegen bekommt es ein amtliches Kennzeichen.

    Ein Leichtkraftrad muss auch alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.


    Und weiterhin habe ich noch nicht eine schriftliche Begründung erhalten, warum die Abe nun entzogen wird, und davon war auch noch nie die Rede bei den ganzen emails. Somit wäre die Abe noch gültig, oder?

    Die Zulassungsstelle muss dir schon schriftlich erklären das die BE ungültig ist und dann auch aktiv einziehen.

    Solange du die BE hast, kannst du ja eine gültige vorlegen.

  • OMG, man müsste Herrn Zielonka mal nachschulen in Bezug auf den Unterschied zwischen einer vom KTA (KBA) erteilten (allgemeinen) Betriebserlaubnis (dicke Akte), welche dem Hersteller gegenüber erteilt wird, und dem vom Hersteller des Fahrzeuges (auch zu DDR Zeiten) mitzugebendem "Betriebserlaubnis Kärtchen" als Nachweis, dass ein von ihm hergestelltes Fahrzeug der erteilten Betriebserlaubnis entspricht. Er wirbelt die Begriffe schon ziemlich durcheinander.


    Sicherlich ist das KBA der Rechtsnachfolger vom KTA in Bezug auf die allgemeinen Betriebserlaubnisse (gegenüber dem Hersteller), aber für ABE - Kärtchen ist es im Verlustfalle immer Aufgabe des Herstellers, eine Zweitschrift des Kärtchens auszustellen. Oder, falls es den Hersteller / einen Rechtsnachfolger des Herstellers nicht mehr gibt, halt Aufgabe der Zulassungsstelle nach Fahrzeugbegutachtung.


    Es ist eine reine Sonderlocke, dass das KBA Ersatznachweise (Kärtchen) für DDR Kleinkrafträder etc. ausstellen darf (nicht muss) aufgrund eines Erlasses des Verkehrsministers aus den 90er Jahren ...


    Die (allgemeinen) Betriebserlaubnisse des KTA sind zwar mittlerweile erloschen, aber absolut nicht verloren gegangen, sie befinden sich im Bundesarchiv-Ost in Berlin. (genau, wie sich die älteren erloschenen KBA ABE´sen im Bundesarchiv Koblenz befinden.)



    PS: Chick, ein Leichtkraftrad ist zulassungsfrei, benötigt aber ein eigenes amtliches Kennzeichen (deswegen muss man zur Zulassungsstelle).

    (FZV §3 (3) Nr.1 c in Verbindung mit §4 (2) Nr.2) Als Nachweis der Kennzeichenzuteilung wird dann einfach eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt, früher ging das auch einfach als Vermerk mit Stempel auf dem ABE Kärtchen. Durch das eigene amtliche Kennzeichen wird das Fahrzeug Hauptuntersuchungspflichtig, und das ist auch der Sinn dieses Verfahrens. (StVZO § 29 (1) )

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • WOUW!! Hier ist ja geballtes Wissen unterwegs (wo ist der Daumen-hoch-Smiley?)!

    Ich les ja hier nur mit (kaufe nur Fahrzeuge mit Papieren + Kaufvertrag) möchte

    aber trotzdem meine Hochachtung an die Member mitteilen, die hier sich die Mühe

    machen "Pechvögeln" und " Ahnungslosen" weiterzuhelfen! Super!

  • Dann hat es sich jetzt mit dem Rahmen erledigt, ich habe keine Lust auf eine 50 km/h Drosselung, keine Lust auf eine neue vollabnahme, und des ganze Gedöns mit dem Landratsamt.


    Es sei denn ihr habt noch Ideen wie und ob ich noch irgendwie die 60er Kleinkraftrad Zulassung behalten kann.


    Falls nicht wird aus dem Rahmen mal ne S70, oder so.


    Macht mich immer noch total sauer wie’s dazu kam und wie es sich entwickelt hat. Aber gut, es ist wies ist. :pinch:

  • Die (allgemeinen) Betriebserlaubnisse des KTA sind zwar mittlerweile erloschen,

    Wie soll ich das jetzt verstehen, mein KTA-Kärtchen ist nicht mehr gültig ?


    Zitat

    PS: Chick, ein Leichtkraftrad ist zulassungsfrei,

    Mag so sein aber der Bürokratenquasch führt nur bei Otto-normal nur wieder zu Missverständnissen.

    Man muss auf die Zulassungsstelle zwecks amtliches Kennzeichen und bekommt ein Zulassungsbescheinigung Teil 1, quasi der selbe Vorgang l wenn ein zb. PKW zulässt.

    Damit ist für Otto-normal ein LKR ein Fahrzeug was er zulassen muss und daher ist es für Ihn ein Zulassungspflichtig, auch wenn das nicht korrekt ist.

    Zitat

    OMG, man müsste Herrn Zielonka mal nachschulen in Bezug auf den Unterschied zwischen

    Ich denke schon das er den kennt nur der unterschied hier nicht wirklich relevant, bei einen Info Blatt was für Otto normal verständlich darstellen soll wie es abläuft um an das gewünschte Papier für sein Fahrzeug zu kommen.


    Falls nicht wird aus dem Rahmen mal ne S70, oder so.

    Wozu wiederum eine neue Vollabnahme nötig ist.

  • Chick, Betriebserlaubnis erloschen heißt, dass der Hersteller die Fahrzeuge nicht mehr auf Basis der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausliefern darf (z.B. wegen Vorschriftenänderung oder Einstellung der Fertigung). Das hat mit den schon im Verkehr befindlichen Fahrzeugen erstmal nichts zu tun, sie sind ja vor dem Erlöschen der ABE gefertigt und in den Verkehr gekommen.


    Noch mal zum Verständnis: die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) richtet sich an den Hersteller und wird durch einen Verwaltungsakt gegenüber dem Hersteller erteilt. Das ganze ergibt eine dicke Akte, bei der S51 z.B ist es ein etwa 1-1,5 m hoher Papierstapel.


    Das ABE Kärtchen ist der vom Hersteller dem Fahrzeug mitgegebene Nachweis, dass das von ihm hergestellte Fahrzeug der ABE entspricht. Eben ein Zettelchen.


    Wenn sogar die Zulassungsstellenleiter das inzwischen durcheinanderbringen, dann ist diese Klarstellung ganz besonders notwendig. (das Merkblatt von Herrn Z. verwurstelt jedenfalls alles)


    PS: wäre ein Leichtkraftrad zulassungspflichtig, müsstest Du Steuern zahlen. Die Kennzeichenpflicht wurde einzig und alleine dafür eingeführt, damit bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung müssen (siehe Sportpferdeanhänger etc Anfang der 80er Jahre, die Sportanhänger >25 km/h wollte man auch in die HU bekommen, und deswegen mussten sie ab da ein eigenes Kennzeichen haben)


    Gruß von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

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