Zeitwert / Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl mit Teilkasko

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  • Moin,


    mein Sohn macht derzeit gerade Fahrschule und wird dann auch mit dem Mokick regelmäßig vor der Schule parken. Dafür möchte ich eine Teilkaskoversicherung abschließen damit ein eventueller Diebstahl abgesichert ist.

    Nun zur Frage: Was bezahlt eine Versicherung im Schadensfall für eine S51 B2-4 Baujahr 1981? Ich selbst hatte im Jahr 1993 als Sechzehnjähriger einen unverschuldeten Unfall mit Totalschaden und damals gab es von der gegnerischen Versicherung 350 DM als Wiederbeschaffungswert.

    Eine Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung kostet so ca. 50 € Aufpreis zur Haftpflicht - wäre aber bei einem Wiederbeschaffungswert von 175 € ja quasi sinnlos...


    Gruß Rolf

  • Mir wurde die Auskunft gegeben, dass die Versicherungen in den gängigen Portalen nach Vergleichsmodellen suchen und dann einen Mittelwert errechnen. Aber hier gibt es bestimmt Experten.

  • Grundsätzlich bezahlt die Versicherung im Kaskofall den Zeitwert, also den Abschreibungswert der Maschine und der geht gegen 0.

    Es sei den, Du hast mit der Versicherung explizit etwas anderes ausgemacht.

    Für so alte Fahrzeuge empfiehlt sich deswegen eine Oldtimerversicherung bzw. der Versicherung vor Abschluß der Kasko ein Wertgutachten vorzulegen.

    Gruß von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Mir erschien damals die Teilkasko wegen dem geringen Zeitwert sinnlos.

    Ich habe für meinen SR ( Bj. 89) ein Faltschloss mit hohem Diebstahlschutz gekauft,

    2010 um die 80,-€. Groß genug damit die Vordergabel , z.B., mit einem

    Laternenpfahl zu verbinden. Hält die Profi's mit dem Trennschleifer und

    Transporter zumindesten Zeitmäßig etwas auf! ;)

    Irgendwas ist immer!

  • Mir wurde die Auskunft gegeben, dass die Versicherungen in den gängigen Portalen nach Vergleichsmodellen suchen und dann einen Mittelwert errechnen. Aber hier gibt es bestimmt Experten.

    Das ist mir auch mal so gesagt worden, da da als Wiederbeschauffungswert, das genommen wird, die Mopeds im Durchschnitt gehandelt werden.

  • Mmmh. Irgendwelche "Aussagen" von Versicherungsvertretern/- vermittlern

    sind im Schadensfall wertlos!! Selbst bei schriftlichen Vereinbarungen

    ist der Versicherungsnehmer in der Regel im Nachteil ( bestes Beispiel

    Hausratversicherung). Da werden dann Nachweise, Originalrechnungen,

    Schadensverlauf, etc., etc., gefordert und von der vereinbarten Vers. Summe

    wird, nach langer Zeit, nur ein Teilbetrag ausbezahlt ( wenn überhaupt).

    Im Kfz. Bereich kommt noch: Erstbesitzer?, Km-Stand?, Pflegezustand?,

    Zubehör mitversichert?, Alter des Fahrzeugführers?,und,und, dazu.

    Ich habe z.Zt. mehrere ältere 2 Räder angemeldet deren "Zeitwert" in etwa

    je um 2.500 € liegt (sind noch genug davon im Markt) und spare mir die

    im Verhältnis teure Teilkasko.

    Irgendwas ist immer!

  • Im Hinblick auf eine Versicherung ist die hier angesprochene Oldtimer/Exoten-Versicherung ein Weg. Dort kann man explizit einen Erstattungswert versichern. Muss natürlich im Rahmen des aktuellen Wiederbeschaffungswertes liegen. So hatte ich immer meine AWO versichert. Auto lange Zeit auch, Voraussetzung war aber immer, dass die Fahrzeuge nicht in den "allgemeinen listen" auftauchen, also immer individuell versichert werden müssen. Tatsächlich auch ein, im Verhältnis sehr preiswerter Weg.


    Bei den Simmen, der Sachs und Suzi fahre ich aber die Schiene mit hochwertigem (hohe Schutzklasse) Kettenschloss und dann immer durchs Moped und am besten an die hier im Rudel auftretenden Fahrradbügel anketten.

  • Mmmh. Irgendwelche "Aussagen" von Versicherungsvertretern/- vermittlern

    sind im Schadensfall wertlos!!

    Das war eine Aussage von einen KFZ- Sachverständigen.


    Heute ist mir das auch von zwei Versicherungsvertreter erzählt worden.

    Rechnungen und Bilder vom Moped, zur Wiederbeschaffungwert Ermittlung fließen da mit ein.

    Von daher bei Interesse an einer Teilkasko mal bei Kfz-Sachverständigen erkundigen.

  • Das ist auch ok. Ich will hier niemanden von einer Versicherung abhalten. Nur,

    zählt im Schadenfall nur das, was auch im Detail (!!) SCHRIFTLICH festgehalten wurde! Also: Augen auf bei Vertragsabschluss! :search:

    Irgendwas ist immer!

  • Und da wird von Wiederbeschaffungswert, im Fall eines Diebstahl gesprochen.

    Wiederbeschaffungswert = ist der Wert, was ein gleichwertiges Fahrzeug im durchritt gehandelt wird.


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