Das man eins haben muss ist klar, auch das man das selbst anfertigen (lassen) kann. Muss es jedoch dort angebracht werden, wo es ursprünglich sein sollte? Wenn ja, gibt es da eine Rechtssprechung für?
Typenschild wo befestigen
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Macht eigentlich Sinn, wenn das Schild in der Nähe von der Rahmennummer angebracht wird.
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Ob es Sinn macht, war nicht die Frage. Könnte man zB. beim s51 Rahmen ein Aufklebertypenschild unter den Tank am Rahmen klatschen, so das es dort noch lesbar angebracht ist, ohne den Tank abzubauen, oder beim MKH- Anhänger das einfach an die Rückwand klatschen?
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Natürlich gibt's auch dafür ne Vorschrift. Wir leben schließlich in Deutschland. §59(1) StVZO is da recht eindeutig:
"Vorne rechts, gut zugänglich.", um es mit wenigen Worten zu sagen.
Warum es bei älteren MZ am hinteren Sattelträger links sitzt, weiß ich jedoch auch nich. War aber werksseitig so, also hats seine Richtigkeit.
Gruss
Mutschy
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Ob es Sinn macht, war nicht die Frage. Könnte man zB. beim s51 Rahmen ein Aufklebertypenschild unter den Tank am Rahmen klatschen, so das es dort noch lesbar angebracht ist, ohne den Tank abzubauen, oder beim MKH- Anhänger das einfach an die Rückwand klatschen?
Normal gibt der Fahrzeughersteller an wo das Typenschild angebracht ist wie auch die FIN.
Von daher würde ich mal da sagen, das kann man nicht dahin machen wo es ein gefällt.
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Ich habe mal nachgeschaut. Bei meinen anderen Fahrzeuge ist das Typenschild und die Rahmen FIN in Fahrtrichtung rechts. Simson ist ja mehr links angebracht. Beim MS50 Sperber war das rechts unter dem Tank am Rahmen.
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