Moin in die Runde,
Ich habe mir letztens die Frage gestellt, wie die rechtliche Lage für den Betrieb von Blinkern bei meiner S51 aussieht.
Bei meinem Versuch online auf die Frage eine Antwort zu finden, ob Blinker an der Simson verbaut zu haben gesetzlich verbindlich ist, habe ich auch hier in diesem Forum sich widersprechende Antworten gefunden.
Also hat ein kurzer Blick in die StVZO gezeigt, dass diese tatsächlich nicht Pflicht sind, da, wie in §54 beschrieben, Kleinkrafträder nicht verpflichtet sind, welche angebaut zu haben.
Ebenfalls gilt das Ganze für einachsige Anhänger, gezogen von Kleinkrafträdern.
Dabei hat sich für mich aber eine ganz interessante Frage gestellt:
Brauche ich an meinen Simson Anhänger, wenn er von meiner S51 gezogen wird Blinker, solange die Rückblinker der S51 uneingeschränkt Sichtbar sind?
Das würde nämlich bedeuten, dass hier nur noch eine Steckdose, wie bei der Schwalbe benötigt wäre. Und ich mir die 2. Dose sparen könnte