Sperber mit AM fahren

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  • Das sollte kein Problem darstellen. Nur, ob dann die sehr wahrscheinlich ersehnten 60 Klamotten eingetragen werden, wage ich jetz mal zu bezweifeln. Man kann theoretisch auf "Habicht" plädieren.


    Gruss


    Mutschy

  • Man kann ein LKR zum KKR "downgraden"?

    Jo das geht, per 21er Einzeiabnahme, nur das mit den 60km/h kannste, wie mutschy schon schreibt, knicken.

    Der hat ja keinen Bestandschutz als KKR, selbst wenn er nachweislich in der DDR auf der Straße war.

    Daher kannst nur eine BE mit maximal 50km/h als KKR erlangen.


    Man kann theoretisch auf "Habicht" plädieren.

    Wie meinst du das ?

    Es ist ein SR4-3 und das bleibt er auch wenn er vom LKR zum KKR "umgeschrieben" wird.

  • @ mutschy

    Verstehe, allerdings kann ein Prüfer nun nicht den Fahrzeugtyp ändern.


    Aus einen 1er Golf kann man auch kein 3er machen, auch wenn in den 1er der VR6 Motor vom 3er Golf verbaut wurde.


    Der Sperber hat stolze 4,6PS :undwech:



    Müsste der nicht wie der Export Spatz dann sogar auf nur 40 km/h beschränkt werden? War doch damals in der BRD die Höchstgeschwindigkeit für Mopeds?

    Nein

    Auch auch die S51, die von der Fa. Paul Lange / Stuttgart importiert wurden durften bis 1986 nur 40km/h.


    Ab 1. April 1986 wurde die maximale Geschwindigkeit auf 50km/h für KKR in der BRD angehoben.

    Von da an war es auch möglich wenn es vom Fahrwerk usw. es drin ist, eine BE mit 50km/h für ein KKR zu erlangen und weil es keine Beschränkung gibt, nach dem ein KKR, mit einen Baujahr vor dem 1. April 1986 prinzipiell nur 40km/h fahren dürfe, kann man auch für diese Fahrzeuge mit führen Baujahren, über eine 21er Einzelabnahme eine BE mit 50km/h erlangen.


    Die 45km/h EU-Regelung, gilt nur für KKR nach Baujahr 2002, von daher ist es auch Quatsch, was manche sagen für Reimport, gibts nur die 45km/h.


    Laut StVZO/FZV gab und gibt es kein KKR was 60km/h darf, das wir mit den KKR die in der DDR auf der Straße waren, weiterhin 60km/h

    dürfen und das mit AM-Schein beruht nur auf die Reglung im Einigungsvertrag, ein Bestandsschutz.

    Von daher kann man über eine 21er Einzelabnahme zb. für Exportmodell keine BE mit 60km/h V-max erlangen, nur maximal 50Km/h für ein KKR vor Baujahr 2002.

    Übrigens, das wir 60km/h oder 50km/h mit KKR und AM Schein dürfen, beruht auf nationale Regelung, mit AM-Schein darfste nach EU recht nur 45km/h, also aufpassen und nicht mal so ein Abstecher in Nachbarländer machen. Die müssen unsere nationale Regelung nicht anerkennen.

  • Von da an war es auch möglich wenn es vom Fahrwerk usw. es drin ist, eine BE mit 50km/h für ein KKR zu erlangen und weil es keine Beschränkung gibt, nach dem ein KKR, mit einen Baujahr vor dem 1. April 1986 prinzipiell nur 40km/h fahren dürfe, kann man auch für diese Fahrzeuge mit führen Baujahren, über eine 21er Einzelabnahme eine BE mit 50km/h erlangen.

    Man lernt nie aus. Interessant zu wissen, also sind theoretisch Kreidler, Hercules etc. auf 50 km/h zu bringen.

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