angebliche Probleme mit der" Renntleitung " von allem im OSTEN.

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Da ich hier immer wieder lese das es Probleme mir der "Renntleitung " gibt wegen fehlender original Papiere ( besonders im Osten :

    Meine Erfahrung ist folgende:

    Ich fahre seit 4 Jahren eine Simson S50 B1 Baujahr 77 OHNE Original Papiere. Ich hatte NULl Probleme mit der Rennleistung solange ich den Versicherungsschein UND den Kaufvertrag dabei hatte. Simme ist von mir seit 3 oder 4 Jahre Durchgehend versichert. - Kann jetzt nicht mehr sagen wie lange vorher vom Vorbesitzer. Nur das sie beim Kauf versichert war.

    Deshalb: Verstehe ich nicht euer Problem mit der Rennleitung.

    Stimmen bei euch Ramennummer und Typenschild nicht überein ? Oder fehlt ein ORDENTLICHER KAUFVERTRAG ? Logisch das sie bei den" Bullen" nicht als geklaut vermerkt sein darf.

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
    • Hilfreichste Antwort

    Ohne gültige Papiere kein gültiger Versicherungsschutz ergo fahren ohne Haftpflicht.

    Fast richtig.


    Fahrt ohne Papiere heißt auch Fahrt ohne gültige BE, weshalb keine Versicherung greift, da eine gültige BE Voraussetzung für die Versicherung ist. Das es nach wie vor schilder ohne Papiere gibt ist bekannt, sollte so aber eigentlich nicht sein.

  • gerald

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Da ich hier immer wieder lese das es Probleme mir der "Renntleitung " gibt wegen fehlender original Papiere ( besonders im Osten :

    Meine Erfahrung ist folgende:

    Ich hatte NULl Probleme mit der Rennleistung solange ich den Versicherungsschein UND den Kaufvertrag dabei hatte.

    Deine Erfahrung ist folgende: hast bist jetzt Glück gehabt......

    "Verstehe ich nicht euer Problem mit der Rennleitung", ja schon klar wenn man ahnungslos in den Tag lebt...... :panic:

    Solltest dich mal dringen mit der rechtlichen Sachlage dazu beschäftigen, welche sogar Bestandteil der Fahrschulausbildung ist.


    Kaufvertrag interessiert Null bei einer Verkehrskontrolle,

    eine Betriebserlaubnis dagegen schon, die hast du genauso wie den Versicherungsnachweis und Führerschein auf verlangen vorzuzeigen und da macht das kein unterschied ob nun im "Osten" oder Westen" bist.

    Haste keine und die Rennleitung will sie sehen, ist in aller Regel die Fahrt zu Ende und 50€ Bußgeld einen 1 Punkt in Flensburg werden Fällig, liegt noch eine Gefährdung für den Verkehr vor, wirds noch teurer.

    Sorry, aber das bekommt man in der Fahrschule vermittelt das kein Moped ohne Betriebserlaubnis fahren darfst. :rolleye: und das ist sogar eine Prüfungsfrage.


    Das ganze kann noch ein schöne Rattenschwanz nach sich ziehen, fahren ohne gültigen Führerschein wenn man kein Motorradschein hat.

    Laut Führerscheinrecht darf man nur 45km/h mit KKR, nur durch nationale Regelung, darf man 50km/h oder 60km/h wenn es sich um eine Moped handelt welches unter diese Reglungen fällt, also als KKR 50 oder 60km/h legal darf.

    Und wie belegt man das ??? Richtig mit der Betriebserlaubnis, da steht die Fahrzeugart drin, sowie die Höchstgeschwindigkeit.......

    Aber wenn man gar keine hat........


    Simme ist von mir seit 3 oder 4 Jahre Durchgehend versichert.

    Da wird es Zeit das mal die Versicherungsbedingungen liest,

    da steht nämlich drin, das es Voraussetzung ist für einen aktiven Versicherungsschutz, das das Fahrzeug eine gültige BE besitzen muss.

    Bei Vertragsabschluss wird man eigentlich danach gefragt ob das Fahrzeug eine BE hat .....

    In Endeffekt ist es so wie @ DerSebbi89 schreib und im Fall eines Falles zahlt die Versicherung dann nichts wenn die Karre keine Betriebserlaubnis hat und dann haste ein Problem .........

  • oky


    will mich ja eh um neue Papiere über TÜV oder Dekra kümmern. Aber dazu muss die Simme laufen um sie dort vorzustellen.

    Ja ABE geht auch, ist mir bekannt.

    Einmal editiert, zuletzt von gerald () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von gerald mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich meinte mir ist bekannt das es beim kba Papiere gibt. Und das ich mich bei derart oder TÜV um eine einzelbetriebserlaubnis nach Paragraph 21 der StVO kümmern will.

    Übrigens habe ich meinen Führerschein zu Wendezeit gemacht und nicht nur die Prüfungsaufgaben haben sich inzwischen geändert.

    Und wer hat was von fahren ohne Führerschein gesagt ? Ich hab flecken gemacht. Aber darum gings hier nicht.

    Somit hat sich dieses thema hier für mich erledigt. Denn ich habe ausführlich antwort bekommen.

    Grüß Gerald

  • Übrigens habe ich meinen Führerschein zu Wendezeit gemacht und nicht nur die Prüfungsaufgaben haben sich inzwischen geändert.

    Nur blöd das sich Betreffs BE und Versicherungsnachweis, sich nichts inzwischen geändert hat, das war selbst zu DDR-Zeiten schon so. :i_troest:


    Ich meinte mir ist bekannt das es beim kba Papiere gibt. Und das ich mich bei derart oder TÜV um eine einzelbetriebserlaubnis nach Paragraph 21 der StVO kümmern will.

    Und warum das, das dann eine BE mit nur 50km/h ausgestellt bekommst und ganze auch neu teurer ist als einen Online Antrag beim KBA zu stellen, auf eine Zweitschrift der DDR KTA Betriebserlaubnis ?

    Kann so oder so sein das die Zulassungsstelle das vom KBA haben will, wie du hier lesen kannst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!