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  • Jo, das sieht man das es ein ein Reimport ist.

    Auf dem orginalen Typenschild wird CM50 gestanden haben.


    Wer die kauft darf die technisch aufrüsten damit die den Vorschriften entspricht und mit 50km/h anfreunden.

    Selbst wenn es kein Reimport wäre.

  • Die FIN entspricht dem Baujahr 77 und wäre dann eine S50.

    Der hintere (kurze) Bremshebel deutet auch auf S50 hin.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Jo, das sieht man das es ein ein Reimport ist.

    Auf dem orginalen Typenschild wird CM50 gestanden haben.


    Wer die kauft darf die technisch aufrüsten damit die den Vorschriften entspricht und mit 50km/h anfreunden.

    Selbst wenn es kein Reimport wäre.

    Weshalb 50kmh? Man bekommt doch eh 60kmh Zulassung über TÜV/Dekra

  • Und genau in dem Punkt werden die Leute übers Ohr gehauen.


    Die Dekra wird einem Reimport ein 60km/h Gutachten ausstellen aber die Papiere werden nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt und sind damit wertlos. Die müssen sich an die selben Regeln aus dem Einigungsvertrag halten wie das KBA mit dem Unterschied das bspw. ein umgestempelter Rahmen oder ein Rahmen mit neuem Typenschild nur noch noch über Dekra Einzelabnahme eine BE bekommt. Für eine 60km/h BE benötigt man in jedem Fall zwingen eine erstmals in der DDR in Verkehr gekommene Rahmennummer

  • Weshalb 50kmh? Man bekommt doch eh 60kmh Zulassung über TÜV/Dekra

    Im Prinzip haben es Simsalex und DerSebbi89 schon geschrieben.


    Was viele immer noch nicht war haben wollen,

    ist die tatsche das eine 21er Einzelabnahme nach bundesdeutscher StVZO/FZV erfolgt und nach diese gab es und gibt es kein KKR was 60km/h darf, maximal 50km/h bis Baujahr 2002 und ab nur noch 45km/h.

    Das die Mopeds aus DDR-Zeiten, die eine BE der KTA der DDR haben, weiterhin 60km/h als Kleinkraftrad dürfen beruht auf eine Regelung im Einigungsbetrag.

    Hier noch Info-Blatt von einer Zulassungsstelle


    umgestempelter Rahmen

    Bei einer nicht originalen eingeschlagen FIN, zb. wenn die FIN auf Ersatzrahmen übertragen wurde, muss ein Nachweis vorhanden sein das das legal erfolgte.

    Ohne und ohne den Alten Rahmen mit der FIN, gibt es nicht mal eine 21er Einzelabnahme mit 50km/h, weil da keine gibt,

    nur eine anzeige wegen Urkundenfälschung.

  • Gut, das die Übertragung der Rahmennummer natürlich auf legalem Weg passieren muss, davon bin ich mal ausgegangen. Man braucht in jedem fall zumindest den Rahmen mit lesbarer Nummer. So war es bei mir. Fehlendes Typenschild war nicht tragisch. Hab dann ein Dokument bekommen das die Umstemplung bestätigt und das wollte der Dekra Mitarbeiter später auch sehen bei der Vollabnahme. Alten Rahmen mit entwerteter Nummer durfte ich sogar wieder mitnehmen

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