Anhängerkupplung eintragen lassen

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  • Du möchtest ernsthaft mindestens einmal wiederholt zum Rechtsbruch aufrufen?

    Interessant!

    Nein, dass nicht. Bsp. ein Rahmen von einer S53 soll neu gepulvert werden. Typenschild ab einen bestimmten BJ. waren ja Aufkleber. Den muss man ja dann erneuern. Und wie macht man das ???

  • Rahmentypenschilder oder Rahmentypenaufkleber kann man sich doch auch anfertigen lassen und anbauen....

    Das schon,

    aber nicht das, das damit vortäuscht das so ein Nachbau-Teil, eine Bauartgenehmigung hätte.


    Davon abgesehen, das Anfertigen eines Ersatz-Typenschilds ist eigentlich Aufgabe des Herstellers

    auch wenn nicht verboten ist es selber zu machen.

  • Das steht bei Ost-Moped zur Anhängerkupplung (https://www.ost-moped.de/simson/zubehör/anhaengerkupplung.html):

    Die Anhängerkupplung eintragen lassen?

    Viele Simson Fahrer stellen sich die berechtigte Frage: "Muss ich meine nachgerüstete Anhängerkupplung eintragen lassen?" Hingegen der weit verbreiteten Meinung, dass eine original DDR-Anhängerkupplung nicht eingetragen werden muss ist vielmehr folgende Vorgehensweise richtig: War die Kupplung nicht serienmäßig ein Bauteil Ihres Simson Modells, so müssen Sie diese eintragen lassen. Reichen Sie beim TÜV, DEKRA oder einer sonstigen Prüfungsstelle einen Antrag auf Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO ein. Vor Ort wird sich ein Ingenieur Ihr Simson-Fahrzeug genau anschauen und Ihnen die ordnungsgemäße Montage bescheinigen. Mit diesem Schreiben gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle und lassen dort die Simson Anhängerkupplung ordnungsgemäß eintragen - fertig!"


    Also werde ich noch mal beim TÜV anrufen und den das so schildern. Einzelabnahme kostet pro Stunde 150€.

    Aber eine Stunde wird das ja nicht dauern um zu schauen ob 3 Schrauben richtig montiert sind.


    Wenn man das bestätigt hat vom TÜV, kann man sich auch Zeit lassen mit dem Eintragen bei der Zulassungsstelle oder?

  • Also werde ich noch mal beim TÜV anrufen und den das so schildern. Einzelabnahme kostet pro Stunde 150€.

    Aber eine Stunde wird das ja nicht dauern um zu schauen ob 3 Schrauben richtig montiert sind.

    Und du meinst die Zeit am Rechner die der Sachverständige braucht um sich z.b. Infos zu diesem Fall einzuholen, und danach ein gu4achten auszustellen schenken sie dir? Das ist meistens das was am längsten dauert...

  • Das steht bei Ost-Moped zur Anhängerkupplung (https://www.ost-moped.de/simson/zubehör/anhaengerkupplung.html):

    Die Anhängerkupplung eintragen lassen?

    Viele Simson Fahrer stellen sich die berechtigte Frage: "Muss ich meine nachgerüstete Anhängerkupplung eintragen lassen?" Hingegen der weit verbreiteten Meinung, dass eine original DDR-Anhängerkupplung nicht eingetragen werden muss ist vielmehr folgende Vorgehensweise richtig: War die Kupplung nicht serienmäßig ein Bauteil Ihres Simson Modells, so müssen Sie diese eintragen lassen. Reichen Sie beim TÜV, DEKRA oder einer sonstigen Prüfungsstelle einen Antrag auf Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO ein. Vor Ort wird sich ein Ingenieur Ihr Simson-Fahrzeug genau anschauen und Ihnen die ordnungsgemäße Montage bescheinigen. Mit diesem Schreiben gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle und lassen dort die Simson Anhängerkupplung ordnungsgemäß eintragen - fertig!"

    Da schreiben die im meinen Auge auch nichts falsches, man muss dazu wissen, das das Heft mit den Zulässigen Umbauten,

    hat 1990 seine Gültigkeit verloren hat.

    Deswegen muss ua. zb. auch ein Umbau, einer S50 auf S51 Motor abgenommen bzw. der S51Motor eingetragen werden.

    Seit er Wende haben wir halt andere Gesetze und nicht alle Reglungen der DDR sind anerkannt wurden oder haben Bestandschutz.

    Was da bei "ost-moped " steht, bezieht sich ja auch nur auf die "original DDR-Anhängerkupplung" und nicht auf die Nachbauten,

    die ja keine Bauartgenehmigung oder sonstiges haben.

    Normal trägt ja der Prüfer die Prüfnummer/Kennung ein, bei eine Abnahme.


    Von da her bist du jetzt auch kein Stück weiter,

    du brauchst halt, wie schon mal geschrieben hatte, eine originale DDR AHZV wo das Schild dran ist,

    wenn kein Risiko eingehen möchtest.

  • Das habe ich noch gefunden in einem anderen Forum:

    "Leider haben die originalen AHKs auch kein Prüfzeichen, weil mit dem Zugfahrzeug genehmigt."


    Und das auch noch in einem anderen Forum:

    Da schreibt Rossi (Moderator): [...] Zumindest bei SR4 und Vogelserie soll es laut Hallo-Steege gerüchteweise nichtmal eine Nummer geben, weil die mit dem Zugfahrzeug zusammen genehmigt worden sind. [...]"

    Später schreibt Rossi (Moderator) nochmal:

    "[...]

    'Zitat

    §3 Bauartgenehmigungen:

    (1) Die nachstehend aufgeführten Fahrzeugteile und Ausrüstungen müssen einer genehmigten Bauart ausgeführt sein:

    ....

    7. mechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Verbindungseinrichtungen von Zügen,

    ....


    (4) Für Fahrzeugteile und Ausrüstugen, die gemäß Abs. 1 in einer genehmigten Bauart ausgefertigt sein müssen, jedoch kein Prüfzeichen gemäß §17 StVZO tragen, wird im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §16 StVZO die Bauart für den Fahrzeugtyp genehmigt.'


    Das deckt sich auch mit der Aussage von Hallo-Steege, dass die AHK in der ABE vom Zugfahrzeug genehmigt ist. Dafür bräuchte man jetzt den Typschein der Schwalbe bzw. der Vogelserie."


    Das heißt zumindest bei der Schwalbe soll die AHZV in den Papieren erlaubt sein, weshalb man keine Betriebserlaubnis oder E-Prüfzeichen brauchte.

    Zu den neuen Anhängerkupplungen habe ich unterschiedliches gelesen, mal gehören sie zum Bestandschutz (dürfen verwendet werden) und mal gehören sie nicht zum Bestandschutz.

    Dann scheint das tatsächlich eine große grau Zone zu sein, weil man bei den meisten AHZV nicht mehr erkennen kann wann sie gefertigt worden sind. Nur wenn man den Sticker noch hat kann man zu 100% beweisen, dass man die Anhängerkupplung legal führen kann.

  • Da schreibt Rossi (Moderator): [...] Zumindest bei SR4 und Vogelserie soll es laut Hallo-Steege gerüchteweise nichtmal eine Nummer geben, weil die mit dem Zugfahrzeug zusammen genehmigt worden sind. [...]"

    Das nun mal so nicht ist, dazu reicht ein blick auf die Schilder und die Tatsche das die AHZV eine Bauartgenehmigung braucht zu DDR-Zeiten.


    Problem ist halt das nicht alles zu DDR Zeiten eingetragen werden musste, weils eine pauschale Genehmigung vom KBA gab.

    Das sah allerdings in den ganz tiefen DDR Zeiten auch mal anders auch , da musste sogar eine andere Farbe eingetragen werden, auch die Motormummer wenn AT Motor verbaut wurde.

    Nur wenn man den Sticker noch hat kann man zu 100% beweisen, dass man die Anhängerkupplung legal führen kann.

    Sage ich doch die ganze Zeit

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Also, ich habe mir mal jetzt den ganzen Treath durchgelesen und kommen zum Schluss, dass ein Erwerb, Anbau und Betrieb einer Anhängekupplung egal ob orgiginal DDR oder als Nachbau bei MZA gefertigt, wohl immer einen Anlass zur "Vorstellung" eines Paragrafen-Beflissenen Beamten führen wird. Weder die originale AHK könnte bei genauerem Hinsehen ohne Beanstandung durchkommen, noch eine nachgebaute. Wie bei den PKW AHK´s hätte es einem Typenschild oder Einprägung mit einer ABE benötigt. Mir persönlich ist bisher noch kein Fall bekannt, dass die Straßenhüter so tief in die Trickkiste schauen, wenn die Zugmaschine nicht auch offensichtliche fragwürdige Um- und/oder Anbauten beinhaltet.


    Ergo. Baut eure Fahrzeuge so auf, dass diese dem Orinalem Zustand möglichst weit entsprechen. Verzichtet auf augenscheinlich auffallende bzw. abschreckende Anbauten und unterhaltet eine stetig betriebsbereite elektrische Anlage an Zug- und Anhängerfahrzeug. Haltet die dann im Anhängerbetrieb maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h ein, dann werdet Ihr nicht oder selten auf der Fahndungsliste einer Schülerlotzengruppe kommen.


    Ziel ist es doch:


    1. bei den Ordnungsbehörden so wenig wie nötig und

    2. bei den Betrachtern und Interessierten so viel wie möglich Aufmerksamkeit zu erzeugen.

  • Und führt eine BE auch für den Anhänger mit ?

    Für den Anhänger natürlich. Es ging um die Kupplung selbst.

    Der Anhänger ist entsprechend den Vorgaben mit Beleuchtung und Kennzeichen auszustatten.

    Wie der Sternburger schon schrieb, mit guten Reifen und sauberem technischen Gesamteindruck ist man nicht unbedingt ein Ziel.

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