Anhängerkupplung eintragen lassen

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  • Falls MZA nur den Markenname Simson erworben hat,

    Das kann man nachlesen


    Zitat

    eine KBA Nummer

    Nur mal so, auf wirklich originalen Simson Fahrzeugteilen steht keine KTA-Nummer.


    Ist ja nicht so das nur MZA Teile nachbauen lässt, da gibt es auch andere.

    Meines wissen müssen die Hersteller nachweisen das Identeile 100% bau und funktionsgleich sind mit denen des Orginalherstellers

    Ob da bei Identeilen das Fahrzeugalter für die sind, die damaligen Vorschriften dafür entscheiden sind, ob die nun ein KBA Nummer brauchen, keine Ahnung aber Vorstellbar.

    Wie auch immer, ganz einfach scheinen die Vorschriften da nicht zu sein, sonst würde es zb. keine Herstellererklärung über ein Nachtbaurahmen geben.

  • Das kann man nachlesen


    Nur mal so, auf wirklich originalen Simson Fahrzeugteilen steht keine KTA-Nummer.

    Aber für z.B. sicherheitsrelevanten Bauteilen, die nachgebaut werden, sollte eine Genehmigung dafür vorliegen. Bremsbelege für Motorräder haben auch eine Zulassungsnummer ( KBA ) drauf. Bei Simson Nachbau Bremsbelege ?

  • Ich habe beim TÜV angerufen, die hatten nicht wirklich Ahnung.

    Ich habe beim 2radgeber angefragt, da wurde mir geschrieben, dass ich die neuen Kupplungen einfach so montieren darf.

  • Auf welche Grundlage beruht den ihre Aussage?


    sollte eine Genehmigung dafür vorliegen.

    Na ja, dem wäre ja so,

    wenn wie ich geschrieben hatte, die Hersteller nachweisen müssen das Identeile 100% bau und funktionsgleich sind mit denen des Originalherstellers.

    Ich wüsste nicht das auf Bremsbeläge früher also vor der Wende da Zulassungsnummern waren, so wie heute.

    Auf Scheinwerfer, Rücklichter usw. die hatten Prüfzeichen aber andere Fahrzeugteile :kopfkratz: ich wüsste nicht.

  • Auf welche Grundlage beruht den ihre Aussage?

    Ein Grund hat 2radgeber nicht genannt, aber ich habe bei Ostoase auch noch angefragt und die haben das so begründet:

    "Die Anhängerkupplung war für alle Schwalbe Modelle in der Liste der zulässigen Umbauten geführt. Bitte setzen Sie sich aber trotzdem VORHER mit ihrer zuständigen Dekra Prüfstelle in Verbindung um die Sache abzuklären. Das wird gern unterschiedlich interpretiert."


    Der TÜV Prüfer hatte nicht sonderlich viel Ahnung davon und wusste auch nichts mit Simson anzufangen.

    Ich werde Ihn morgen nochmal anrufen und ihm das so wie es Ostoase geschrieben hat schildern und schaue mal was er daraufhin sagt.


    Aufjedenfall könnte ich mir vorstellen, dass wenn alles andere stimmt, dass das von der Polizei geduldet wird (falls das überhaupt nicht legal) (hängt wahrscheinlich auch immer vom Beamten ab).

    In der KBA steht ja auch drin "mit Hänger nur 40km/h" was einen Hängerbetrieb erlaubt und ohne Vorrichtung kein Hängerbetrieb, so würde ich das verstehen.

    Die neuen sind ja identisch wie die alten und damals war das ja auch ohne Eintragung und Abnahme möglich und es gilt ja Bestandschutz.

  • Ich meinte nicht Bremsbeläge von früher, sondern jetzt neu gefertigte! !

  • Ich meinte nicht Bremsbeläge von früher, sondern jetzt neu gefertigte! !

    Schon klar, ich wollte danach hinaus, wenn die früher keine hatten, brauchen die heute

    eventuell auch keine als Identeile.

    Eine SWH Telegabel (die Hydraulisch gedämpfte) sieht identisch aus, ist aber nicht Bau und funktionsgleich,

    deswegen braucht die ja Prüfbericht und sind mit den entsprechende Kennzeichnen versehen.

    "Die Anhängerkupplung war für alle Schwalbe Modelle in der Liste der zulässigen Umbauten geführt. Bitte setzen Sie sich aber trotzdem VORHER mit ihrer zuständigen Dekra Prüfstelle in Verbindung um die Sache abzuklären. Das wird gern unterschiedlich interpretiert."


    Die "Liste" ist ein Heft mit dem Titel,

    "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten "Simson"-Zweiradfahrzeugen"

    Ich besitze so ein Exemplar und Ja da steht was drin zur AHZV,

    Zitat: " 1.3. Anbau einer bauartgenehmigten Anhängerkupplung"

    wenn dann die entsprechende Seite von den Typ/Modell aufschlägt, siehst dann ob es zulässig ist und gegebenenfalls Auflagen/Einschrägung.


    So jetzt dürfte klar sein warum die DDR AHZV, KTA-Typennummer haben.

    Hier ein Beispiel dazu https://images.app.goo.gl/3ysSpRKvZu2rh7F18, https://images.app.goo.gl/srdSdD5vGZUyUcW26


    Zitat

    Die neuen sind ja identisch wie die alten und damals war das ja auch ohne Eintragung und Abnahme möglich und es gilt ja Bestandschutz.

    Wie nun siehst du selber, das der 2radgeber und Ostoase dir was falschen bzw. nur die halbe Wahrheit gesagt haben.

    Die AHZV selber, mussten schon in der DDR eine Bauartgenehmigung haben.


    Hat nun eine Nachbau AHZV ein Schild/Prüfnummer das zeigt, das diese eine Bauartgenehmigung hat ? Nein.


    Heute ist das auch nicht viel anders, eine AHZV, oder ein Zubehör-Lenker braucht selber eine Bauartgenehmigung/ ABE / Festigkeitsgutachten und wenn dazu dies gibt, haben die eine Prüfnummer. ,

    Ob es dann noch abgenommen werden muss, kommt auf die Art des Gutachten an, welches es dazu gibt und steht eigentlich auch im Gutachten.


    Von daher sehe zu, das eine DDR AHZV bekommst, wo auch das Schild dran ist, wenn da kein Risiko eingehen möchtest.

  • Ich besitze so ein Exemplar und Ja da steht was drin zur AHZV,

    Zitat: " 1.3. Anbau einer bauartgenehmigten Anhängerkupplung"

    Danke fürs raussuchen!

    Ich habe das auch mal im Internet nachgeschlagen und habe auf dieser Seite (http://www.ostmotorrad.de/simson/typident/index.php) das gefunden: "13.5. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung".

    Die Frage ist was ist mit Typengeprüft gemeint.

    Reicht dafür, dass der Hersteller mir sagt, dass das für den Typ KR51/1 geeignet ist oder ist damit auch die Bauartgenehmigung gemeint?


    Die AHZV selber, mussten schon in der DDR eine Bauartgenehmigung haben.

    Mein Problem ist nur, dass wenn es orginale DDR Anhängerkupplung gibt alle (jedenfalls die ich gefunden habe) den Sticker mit der Bauartgenehmigung nicht mehr haben oder dieser unlesbar geworden ist und die Anhängerkupplungen auch noch verostet sind/nicht mehr gut aussehen.


    Und außerdem was für eine Strafe steht für das fahren ohne Betriebserlaubnis der Anhängerkupplung auf dem Spiel?

    Diese Seite sagt, dass erst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn (Quelle: http://www.verkehrsportal.de/b…dex.php?showtopic=38312):

    "Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

    Änderungen können nur durch:


    - Veränderungen an Bauteilen

    - Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder

    - Entfernen von Bauteilen


    [...]


    Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.


    [...]


    Zu 2)

    Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Fazit zu 2)

    Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

    Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

    "


    Demnach wäre es wenn überhaupt nur eine Gefährdung, wenn ich den Hänger grade führe (Strafe 25€ oder halt die Strafe für ohne BE 3.Pkt in Flensburg)

    Und wenn der nicht dran ist kann es keine Gefährdung sein (also nur 25€ Strafe).

  • Reicht dafür, dass der Hersteller mir sagt, dass das für den Typ KR51/1 geeignet ist oder ist damit auch die Bauartgenehmigung gemeint?

    Ich gehe davon aus das son Nachbau mindesten so eine Herstellererklärung haben müsste, wie zb, MZA fürn Rahmen hat, wo auf ein Prüfbericht dahinter steht.

    Dann trägt das Teil dann aber auch eine Kennung.

    Zitat

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    Darauf läuft es doch aber raus wenn eine nicht geprüfte AHZV hast.


    Messe dir die Größe aus und lass dir so einen Aufkleber von Schilder / Aufkleberfirma anfertigen. Natürlich in orig. Design.

    Oh, bei solchen Vorschlägen solltest dich nicht wundern, wenn dir Anstiftung zur eine Straftat ans Knie Nagel.


    Abgesehen davon das ist kein Stino Aufkleber, bei den KR51 AHZV sondern ein Wasserschiebebild.

  • Rahmentypenschilder oder Rahmentypenaufkleber kann man sich doch auch anfertigen lassen und anbauen....

    Du möchtest ernsthaft mindestens einmal wiederholt zum Rechtsbruch aufrufen?

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