Wie bekomme ich meine Zulassung

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  • Servus,


    Hab letztens eine "Deutsche" S51C gekauft. Ist leider ein Reimport gewesen. TÜV 60 km/h Papiere waren dabei. War damit jetzt mal bei der Zulassungstelle. Die meinten weil in den TÜV Papieren nur "S51" steht, dass das nicht gehen würde weil sie nicht wisse ob es eine S51 1C1 oder S51 C1 oder halt die normale S51 wäre. Die Dame hat gesagt, dass ich beim KBA eine ABE beantragen solle, habe aber letzens beim KBA angefragt und die haben gesagt, dass ich es nicht brauchen würde und es eh auf eine Ablehnung rausgehen würde. War dann auch noch bei einer anderen Zulassungstelle und die haben das gleiche gesagt. Jetzt ist meine Frage was würdet ihr machen. Soll ich zum TÜV fahren und dass berichtigen lassen oder soll ich die 30 Euro beim KBA lassen und dann mit einer Antragsablehnung zur Zulassungstelle gehen? Habt ihr noch andere Ideen?


    Schonmal Sorry im vorraus wenn ich hier irgendwie das falsch reingepostet habe. Bin erst seit heute hier :pinch:

  • am einfachsten wäre es doch wenn die zulassungsstelle einfach die Daten vom Gutachten übernimmt, dann ist es eben eine "normale" s51, und fertig. Interessiert doch keine sau ob das nu ne s51C oder sonst irgendwas ist...

  • Des ist eine EBE


    am einfachsten wäre es doch wenn die zulassungsstelle einfach die Daten vom Gutachten übernimmt, dann ist es eben eine "normale" s51, und fertig. Interessiert doch keine sau ob das nu ne s51C oder sonst irgendwas ist...

    Habe ich ja leider auch angefragt gehabt. Leider machen sie des nicht weil sie eine genaue Beschreibung haben wollen

    Einmal editiert, zuletzt von mkoscho () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von mkoscho mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • S51 ist der Typ, der muss in den Papieren stehen.

    S51C ist die Verkaufsbezeichnung, die muss nicht in den Papieren stehen.

    Also sollte es bei der Zulassungsstelle deswegen keine Probleme geben ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • "Die Dame hat gesagt, dass ich beim KBA eine ABE beantragen solle,"

    Ich denke die Dame von der Zulassungsstelle

    will auf diese Anweisung hinaus.

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/

    Damit sieht es schlecht aus das eine BE mit 60km/h erteilt wird, da es ein Reimport ist.


    Ja , was fürn Modell (S51N oder 51B1- 4 , S51/1C usw) ist, gehört in der BE bzw. seht drin.

    Bei den DDR S51 hat jedes Modell sogar eine eigene KTA Nummer und diese steht auch in der BE drin auch in einer KBA Zweischrift.

    Ob jetzt reicht wenn der TÜV das 21er Gutachten

    zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis

    korrekt ausstellen, ist da die große Frage

    oder ob die Zulassungsstelle den negativ Bescheid vom KBA auch haben will, wie es in der Anweisung steht.

    Damit wird es dann hinaus laufen das keine 60km/h BE bekommst als KKR, maximal eine mit 50kmh.

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