Ich bin da unbesorgt und tiefenentspannt.
Dann baue ich eben alles zurück und der Verkäufer kann sich über ein paar Reparaturen freuen.
So habe ich Erfahrung gesammelt und gleich Zeug für die nächste Simson.
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Ich bin da unbesorgt und tiefenentspannt.
Dann baue ich eben alles zurück und der Verkäufer kann sich über ein paar Reparaturen freuen.
So habe ich Erfahrung gesammelt und gleich Zeug für die nächste Simson.
So einfach wirds wohl nicht werden, ich gehe eher stark davon aus das der Verkäufer sich da auf die Hinterbeine stellt und das Moped gar nicht wiederhaben will. Da hättest du wahrscheinlich eher gute Karten sich mit dem VK auf einen nachträglichen "Preisnachlass" zu einigen als eine Rückabwicklung, diese kann in einem Ekelhaften Rechtsstreit enden....
Das wird kein ekelhafter Rechtsstreit.
Sind zugesicherte Eigenschaften bei Übergabe nicht vorhanden, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann erhalte ich mein Geld zurück und evtl. noch Schadenersatz.
Dafür brauche ich nicht einmal einen Anwalt.
Sollte es doch zum Rechtsstreit kommen, darf der Verkäufer auch noch diese und meine Kosten tragen.
Und ob der Verkäufer das Fahrzeug wiederhaben will oder nicht, ist mir dabei völlig egal.
Ich verstehe hier nicht so richtig, warum immer alle vom Schlimmsten ausgehen.
Ich verstehe hier nicht so richtig, warum immer alle vom Schlimmsten ausgehen.
Das kommt aus unseren Erfahrungsschatz.
Hinter jedem Mopedkauf wird ein Reimport vermutet. Und sei es nur wegen einer farbigen Ventilkappe
Oft ist dem in letzter Zeit auch so,aber nicht immer.
Von daher kann es jetzt ja auch mal gut sein.
Die Frage/das Problem wurde abschließend behandelt und somit könnte hier auch Ende sein.
könnte....
Die Frage/das Problem wurde abschließend behandelt und somit könnte hier auch Ende sein.
Jupp.
Apropus Bilder
Zur Prüfung Ihres Antrages benötige ich folgende Fotos von Ihrem Fahrzeug:
- ein Foto, auf dem Ihr Fahrzeug von vorn zu erkennen ist (Frontansicht),
- ein Foto, auf dem Ihr Fahrzeug von der Seite zu erkennen ist,
- ein Foto, auf dem das vorsichtig gereinigte, komplett sichtbare und vollständig lesbare Typschild zu erkennen ist und
- ein Foto, auf dem die im Rahmen eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) komplett sichtbar und vollständig lesbar zu erkennen ist.
Bitte geben Sie bei Ihrer Antwort im Betreff die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an.
Biste vorbereitet
Nee. Natürlich nicht.
Sonntag nur in der Werkstatt abgestellt und noch nicht wieder da gewesen.
War mit den Formalitäten und der Teilebeschaffung beschäftigt.
Bis zu Deiner Beschreibung wußte ich ja auch noch nicht, was da auf mich zu kommt.
Werde ich beim nächsten Besuch machen. Danke.
Bis zu Deiner Beschreibung wußte ich ja auch noch nicht, was da auf mich zu kommt.
Und warum nicht,
weil in die links nicht schaust.
Hättest in dem anderen Thread, wo man nichts mehr vom KBA sagen soll, das gemacht, wüsstest du das seit ca. 7 Stunden.
Aber nö,... ich verkneifen mir das jetzt lieber .
in dem anderen Thread, wo man nichts mehr vom KBA sagen soll
warum dürf man das nicht? Das KBA is doch Jehova.
KBA,KBA, KBA-a
und der Verkäufer nimmt die Karre bestimmt nich zurück wenn die Nummer verbrannt ist.
Alles anzeigenTach in die Runde!
Bin neu im Forum, seit Sonntag stolzer Besitzer einer S50 B1 Bj. 1977 und habe viele Fragen.
Anfrage bei der Polizei ergab, daß die Maschine sauber ist.
Ich habe nun schon zwei Mal versucht, den Antrag beim KBA auszufüllen, aber nach dem Abschicken passiert nichts. Es gibt eine weiße Seite und irgendwie eine Fehlermeldung im Dokument.
Was mache ich falsch? Was gehört in die "Typenbezeichnung" und "Alle Angaben gemäß Typenschild?
Besten Dank im Voraus
Lars
Hallo,
ich habe gerade eben zwei meiner Modelle einen Antrag gemacht. Hat alles gut funktioniert. Aufpassen sollte man, dass in jedem Feld mit * Sternchen auch Angaben getätigt werden, sonst passiert nix.
Gruß
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