Simson ohne Papiere

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  • Sounds fishy.

    Also mal ernsthaft wer die ollen 31€ für nen KBA Antrag nicht über hat fällt bei mir grundsätzlich durch bei Verkaufsangeboten sofern es keine triftigen Gründe für das Fehlen gibt. Diese Investition zahlt sich locker ums 10-20 fache im Verkaufspreis aus, nicht zu vergessen das du dich schon mal von einer Menge anderer Angebote abheben kannst. Er hat es (vermutlich) versucht und keine für die Maschine bekommen - Ob es nun wegen Rahmennummer oder wegen offensichtlichen Tuningteilen ist keine Ahnung aber den Stress hast du dir dann am Ende teuer erkauft und musst im schlimmsten Fall erst mal in einen Rückbau auf Originalzustand investieren

    Viele wollen ohne großen Aufwand schnell Geld machen.

  • Viele Wollen ohne großen Aufwand ihre Reimporte zu Geld machen.

    Dafür gibt's eben keine KBA Papiere...

    KKR Papiere sind meist das Problem aber da DEKRA Püfer die keinen Zugriff auf KBA haben können sie die nicht unterscheiden.

    Die stellen dir dann die 60km/h Papiere aus und die Zulassungsstelle prüft das dann auch nicht mehr.


    Das einzige um ein Export zu legalisieren ist sie als LKR zuzulassen aber da kann man 60 oder 70ccm gleich draufmachen.

  • Vonwegen Zulassungsstellen prüft nichts.

    Das mag bei einigen so zu sein aber bei weiten nicht bei allen Zulassungsstellen.

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/


    Wenn es denn so wäre, wie du behauptest, dann gäbe es das Theater rund um die Reimporte nicht.

    Einen Reimport kann man immer offiziell als Leichtkraftrad abnehmen und zulassen lassen.

    Dann ist es auch egal ob die 50, 60 oder 70ccm Zylinder fährst.

    Aber dann mußt du ebend aller 2 Jahre zum TÜV.


    Hier greift dann ebend die Kleinkraftrad Regelung des Einigungsvertrages nicht mehr.


    Das ist die Konsequenz aus dem Papier was du hier verlinkt hast

  • Hier greift dann ebend die Kleinkraftrad Regelung des Einigungsvertrages nicht mehr.

    Logisch, wenn es ein LKR ist bzw. die Abnahme als solches erfolgt.

    Und normal auch nicht wenn fürn Reimport eine BE als KKR erlangen will.

    Zitat

    .....als Leichtkraftrad abnehmen und zulassen lassen.

    Dann ist es auch egal ob die 50, 60 oder 70ccm Zylinder fährst.

    Aber dann mußt du ebend aller 2 Jahre zum TÜV.

    Das ist das "kleiner übel", die Frühscheinklasse A1 wird dann benötigt.


    Was du schreibst, "Einen Reimport kann man immer offiziell als Leichtkraftrad abnehmen und zulassen lassen."

    ist für mich nichts neues,

    allerdings bezog sich ja deine Aussage "und die Zulassungsstelle prüft das dann auch nicht mehr." aufs Kleinkraftrad.


    Du kannst auch ohne weiteres für ein Reimport eine BE als KKR erlangen, den musste halt dazu auf 50km/h (bis Baujahr 2002) Drossel.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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