Widerspruch beim KBA erfolglos wegen FIN

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  • Hallo zusammen, ich versuch kurz machen. Ich bin neu unter den Simi - Fahrerinnen ? und besitze seit Juli eine S50. Alles soweit schick. Sie hat schon viele neue Teile bekommen, da wir sie neu aufbauen. Verzweifeln tu ich ich aber gerade an der Kommunikation mit dem KBA bzw dem Bekommen der Papiere. Ich habe kein Exportmodell, aber bekomme hier gerade Probleme mit dem Baujahr und der Fin. Das KBA argumentiert das meine FIN eigentlich eine S51 sein müsste und ich verstehe das nicht? Das Typenschild ist orginal und stimmt mit dem Rahmen überein. Meine FIN ist 48074XX auf dem Typschild steht S50B. Die Listen, welche ich im Netz finde, sagen auch, daß 1980 die letzten S50, sowie erste S51 gebaut wurden. Die Nummerlisten sind da teilweise vermischt. Ich bekomme nun die Papiere nicht, weil das KBA der Meinung (kein Reimportproblem) ist, es müsste eine S51 sein, haben also Zweifel an der Echtheit des Schildes und somit keine Papiere. Ich werde also wohl zur Dekra müssen. Aber ich wollte mir hier trotzdem mal Meinungen einholen. Kennt das jemand, ist da was dran, dass es doch ne S51 ist, dann wäre mein ganzes Typenschild ja falsch, was ja keinen Sinn macht, da es mit der Rahmennummer stimmt. Auf der anderen Seite finde ich in den Internetlisten meine Nummer bei 1980 bei S50. :dash: Kennt jemand so ein Problem? Noch ne andere Frage. Ich habe ein Versicherungskennzeichen, darf ich dann auch ohne Fahrzeugpapiere auf der Simi zur Dekra zur 21 Abnahme fahren? Danke schön mal für eure Hilfe und LG Conny

  • Zeig mal ein Foto, von dem Typenschild und kleb die letzten zwei Zahlen ab. Da müsste dann auch was von 230 Kg zulässiger Gesamtmasse stehen, bei der S51 sind es schon 260 Kg. Der Fußbremshebel auch ist ein anderer bei der S51!

    :sleep: LT S70 SPEZIAL; Ruhe in frieden :sleep:

  • Nicht nur von Typenschild auch mal Bild von der FIN auf Rahmen

    auf dem Typschild steht S50B.

    S50B ist aber nur bis 1976 gebaut wurden.

    Zitat von Dwl24

    Ich habe ein Versicherungskennzeichen, darf ich dann auch ohne Fahrzeugpapiere

    Ohne BE darf man im Öffentlichen Straßenverkehr nicht fahren, außerdem hast du ohne gültige BE keinen Versicherungsschutz, steht in den Versicherungsbedingungen drin.

    Zitat von Dwl24

    Dekra zur 21 Abnahme

    Dann kommt dann dies hier

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/

    auf der Zulassungsstelle zu, was auch auf eine 50km/h BE dann hinausläuft

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Zitat ---> Bitte keine Anfragen über die Pinwand, nur über Mail ! Danke !

    kreidler minus museum at t minus online punkt de

    Und etwas Zeit geben im Moment ...


    FIN Überprüfungen nur mit Bild von Typenschild, vollständiger Fahrgestellnummer, Fahrzeug (so dass ich auch erkennen kann, ob es ein 3 oder 4 Gang Motor ist) und Motornummer. Und das ganze am besten per Mail ans kreidler-museum, mein Postfach hier ist schon länger geplatzt.

    Danke und Gruß von Frank ( hallo-stege ) <----- Zitat Ende

    :sleep: LT S70 SPEZIAL; Ruhe in frieden :sleep:

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