Rahmen verbogen?

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  • Wenn man fiktive Auszahlung macht ohne Mehrwertsteuer, dann hast eben nur Summe X und machst die Reparatur selber oder holst dir neues Mopped.

    Entweder Kohle oder Werkstatt, beides geht nicht.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Ich habe bei der Dekra in der nächsten Stadt angerufen, der Prüfer sagte von der Zulassungstelle brauch ich nichts. (vielleicht durch Unwissenheit?) Der wollte nur das Gutachten zum Rahmen sehen und hat mir die Nummer eingeschlagen.(Die hätte ich auch schon einschlagen können sagte er) Den alten Rahmen musste ich mitbringen, da hat er mit der Flex die Nummer rausgeschnitten. Er sagte aber auch, dass da im Jahr vielleicht mal eine Person kommt, der die Nummer umgeschlagen haben will..

    Na, dann nix wie zur Zulassungsstelle und den Rahmentausch auch eintragen lassen ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wenn man fiktive Auszahlung macht ohne Mehrwertsteuer, dann hast eben nur Summe X und machst die Reparatur selber oder holst dir neues Mopped.

    Entweder Kohle oder Werkstatt, beides geht nicht.

    Jein.


    Schema F bei nicht selbst verschuldeten Unfällen:

    - 1. Polizeianzeige - damit Vorgang amtlich erfasst ist.

    (Anm. Polizei will nicht kommen, da nur Sachschaden -> Nackenschmerzen, Halt tut weh - Personenschaden, Polizei muss kommen)

    - 2. Kennzeichen Verursacher feststellen, Name des Fahrers erfassen

    - 3. gegebenenfalls Gutachter suchen und beauftragen

    - 4. Anwalt aufsuchen

    - 4.1. Anwalt ermittelt über Zentralruf 08002502600 die Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer des Verursachers

    - 4.2. Anwalt vermittelt Sachverständigen oder nutzt bereits vorhandenes Schadengutachten

    - 4.3. Anwalt stellt Anspruch gegen Verursacherversicherung auf

    - 4.3.1. Anwalt fordert:

    *30.- EUR Unkostenpauschale

    *Nettobetrag des Gutachtens (fiktive Abrechnung), bei Totalschaden (=Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert) Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert

    *ggf. Abmeldekosten bei Totalschaden

    - 4.3.2. Forderungen sind eingegangen, bei Totalschaden Verkauf an Restwertaufkäufer oder Ruine behalten

    - 5. Geld nutzen, um zu reparieren, dabei Beachtung, das Gutachtenberechnung nicht überschritten wird

    - 5.1. bei wirtschaftlichem Totalschaden beachten, dass Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes gemacht werden kann

    - 6. zum Gutachter und fachgerechte Reparatur bestätigen lassen

    - 7. zum Anwalt und Bestätigung abgeben

    - 7.1. Anwalt fordert Restkosten von Verursacherversicherung + Nutzungsausfall für Reparaturdauer

    - 7.2. Geld kommt

    - 7.3. Anwalt rechnet seine Kosten gegenüber Verursacherversicherung ab

    Ende

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Na, dann nix wie zur Zulassungsstelle und den Rahmentausch auch eintragen lassen ...

    naja wo eintragen lassen, ich hab keine papiere dafür :biglaugh:

    Ich will damit ein TÜV (bzw. DEKRA :biglaugh: ) Moped aufbauen, er sagte ich soll dann wenn ich fertig bin noch mal zu ihm kommen.

  • Weiterfahren und gut...

    Der Hauptständer müßte dann aber verlängert werden oder ein paar Sprünge machen so das die Gabel durchschlägt, dann wird der Rahmen wieder gerichtet.

    Wenn nur der Bodenkantakt des Ständers bemängelt wird scheint es ja keine Probleme mit dem Lenkkopfwinkel und der Fahrdynamik zugeben. Nach einem Unfall sollte auf jeden Fall mal die Gabel kontrolliert werden, wenn der Rahmen schon verbogen ist werden es die Gabelrohre wohl auch sein.

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