Rahmen verbogen?

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  • Ok also gehe ich zum tüv ohne alles oder mit Papiere Rahmen (neu) oder mit dem kompletten Moped und die wissen dann auch das es legal ist Rahmen auszutauschen?

  • geh oder fahr mit der Simson und den Papieren zum Tüv und erkläre die Lage.

    Die Prüfer werden dir dann den weiteren Werdegang sagen.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Der "weitere Werdegang" ist in § 59 StVZO genau beschrieben ... weisungsbefugt ist die örtlich für dich zuständige Zulassungsstelle

    Die TÜV´s, Dekras etc haben dazu erstmal garnichts zu sagen.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    ...


    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.


    Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
    2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
    3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.


    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hallo Leute!


    Zum Thema Rahmentausch:


    Ich hab' da irgendwo im Hinterkopf noch die Info abgespeichert, daß es da bei der Übertragung der Rahmennummer eines beschädigten Rahmens auf einen neu produzierten MZA-Ersatzrahmen vor einigen Jahren massive Probleme gab.

    Ob die Probleme von den Zulassungsstellen oder von den Prüforganisationen gekommen sind, weiß ich nicht mehr.

    Die damaligen Nachbaurahmen von MZA waren zwar maßgenau und in guter Fertigungsqualität hergestellt worden, es fehlte aber ein Material- oder Festigkeitsgutachten....


    Kann da jemand eine Aussage treffen, ob sich da etwas zum Positiven verändert hat?

    Wäre ja doof, ca. 200 Euro für einen Ersatzrahmen auszugeben, auf den man dann die Nummer nicht legal umgeschlagen bekommt...

  • Weiterfahren und gut...

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • "mir wurde die Vorfahrt genommen habe zwar das Geld bekommen"

    Der Satz wirft einige Fragen auf. Auf welcher Grundlage hast du Geld erhalten? Wenn du Geschädigter im Haftpflichtfall bist, hast du Anspruch, von der gegnerischen Versicherung alle Aufwendungen ersetzt zu bekommen, damit du so gestellt wirst, als wenn der Unfall nicht geschehen wäre.

    Das heißt als erstes Erstellung einens Schadengutachtens. Der Sachverständige hätte dir damit alle jetzt hier gestellten Fragen beantworten können. Für offene Fragen oder Streitpunkte zur Regulierung wäre ein Anwalt zuständig, auch den bezahlt die gegnerische Versicherung.

    Und die Frage nach dem verbogenen Rahmen läßt sich am einfachsten beantworten, wenn man sich mal die Mühe macht, einfach den Tank abzunehmen.

  • Ich habe bei der Dekra in der nächsten Stadt angerufen, der Prüfer sagte von der Zulassungstelle brauch ich nichts. (vielleicht durch Unwissenheit?) Der wollte nur das Gutachten zum Rahmen sehen und hat mir die Nummer eingeschlagen.(Die hätte ich auch schon einschlagen können sagte er) Den alten Rahmen musste ich mitbringen, da hat er mit der Flex die Nummer rausgeschnitten. Er sagte aber auch, dass da im Jahr vielleicht mal eine Person kommt, der die Nummer umgeschlagen haben will..

  • Alter Rahmen da war der Fuß teilweise nicht mehr brauchbar und Schweißerkumpel hatte keine Zeit und Ersatzteile waren nicht verfügbar.

    Da sie schnell fertig werden sollte habe ich einen neuer Rahmen gekauft -> Nummer eingeschlagen und bei dem alten die Nummer ausgeschliffen

    Jetzt habe ich noch einen Reserverahmen wenn er wieder fertig ist.


    würde an deiner Stelle gleich einen Enduro Rahmen nehmen


    Aber wenn du den Unfall nicht verursacht hast kann das doch eine Werkstatt machen wo die gegnerische Versicherung zahlen muß, oder hast du dich mit ein paar Euro abspeißen lassen

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