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  • Schau mal an der Deichsel nach hinterm zugmaul, da wo der erste knick/bogen richtung kasten ist.

    Wie ich schon geschrieben hatte, da konnte noch nie eine entdecken. Jetzt bin ich gespannt ob TE da die FIN entdeckt

    So sieht das aus beim KBA und ohne Eintrag in der Zeile geht es nicht weiter.

    Ja und ?

    Schreib da die FIN rein vom Typenschild.

    Der Anhänger ist Blechkasten mit paar Profilblechen, ein Rahmen in dem Sinn hat er nicht wenn man es genau nimmt.



    Zitat von kleingartencamper

    Das mit der Zugvorrichtung na ja da würde ich mir einfach vom Fachmann eine passende Kugel in die normale AHZV einbauen lassen. Kleine Kugel raus große rein fertig.


    Zitat

    Danke aber ich wollte schon eine BE haben ,ich wohne ja nicht bei den sieben Zwergen.

    Dir ist aber schon bekannt das ein AHZV auch eine "Zulassung" benötigt oder ?

    Die aus DDR Zeiten mit einer KTA-Nummer sind zugelassen, die Nachbauten nicht.

    Und von den AHZV mit 25mm Kugelkopf für den MWH/RB gibt es nicht mal Nachbau.

    Wenn eine AHZV mit KTA-Zulassung verändert wird, ist diese erloschen.

    Abgesehen davon die S51 AHZV für diesen MWH/RB Anhänger ist anders weil die Deichsel was höher ist, als beim MWH/Mx

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Die Fin vom Typenschild unterscheidet sich aber schon mit der Rahmenidentifizierungsnummer, zumindest beim mkh m x

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Beim MKH/Mx ist ja auch die FIN selber im Hänger eingeschlagen.

    Da ist bei einigen M und/oder das Baujahr auf Typenschild bei der FIN weggelassen worden.

    Wie schon geschrieben beim MWH/RB meines Wissens nicht und an der Deichsel bin ich bis jetzt auch bei keinen fündig geworden.


    MWH/RB hat eine FIN mit 5-Stellen wenn ich nicht irre und das ging beim KBA damit so durch.

  • Eine FIN auf einem Mopedhänger macht in meinen Augen auch wenig Sinn. Versicherungstechnisch und steuerlich keine Relevanz. Die ABE wird ja auf die Bauart des Hängers vergeben, was mit dem Typenschild und der Nummer drauf zu belegen wäre.


    vlt. sagt hallo-stege was dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann ()

  • Eine FIN auf einem Mopedhänger macht in meinen Augen auch wenig Sinn. Versicherungstechnisch und steuerlich keine Relevanz. Die ABE wird ja auf die Bauart des Hängers vergeben, was mit dem Typenschild und der Nummer drauf zu belegen wäre.

    Du schreibst das eine FIN, in den Augen wenig Sinn macht, aber erklärst im Grunde warum der eine hat :pinch: wegen der Betriebserlaubnis.

    • Hilfreichste Antwort

    Also ich habe 2 MWH/RB Anhänger und einen MKH/M3 Anhänger. Nur am M3 ist die Fahrgestellnummer mit Modell und Baujahr auf dem Strebenblech am vorderen Kotflügel eingeschlagen. Bei RB Anhänger sind die erforderlichen Daten von der Plakette abzulesen. Ich habe für alle 3 Anhänger, Papiere beim KBA beantragt und auch anstandslos bekommen.

  • nee, ABEs werden auch auf andre Dinge erteilt die keine FIN haben.

    Dann haben diese Dinge in der Regel die ABE-Nr. auf sich stehen und sind keine Fahrzeuge/Anhänger für die selber als solches eine BE erforderlich ist.

    Selbst ein E-Roller mit BE hat eine FIN.

    Wir weichen so langsam vom Thema ab.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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