offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

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  • Naja,

    es gab schon eine nationale ABE für 50km/h als Grundlage für die 21er Abnahme. Die Dinger wurden ja auch über Neckermann vorher in den Westen verkauft...

    Neckermann hat den Spatz verkauft und die S51 sowie sie Super 80 Paul Lange Co. KG Stuttgart.

    Der Nechermann Spatz hat gar nur eine 40km/h sowie die S51 bist 1986 auch, ab 1987 gab es ein "Update" auf 50km/h.

    US Fahrzeuge haben eine nationale ABE /DOT Bescheinigung.

    So ist es nicht, gerade bei den Oldtimer.


    Eine Simson zb. Ungarn Ausführung hat nur eine Ungarische BE.

    Die Ungarn Ausführung entspricht nicht einen DDR Modell.

    Die Ungarn Ausführung entstrechen nicht unseren Vorschriften der StVZO/FZV ( auch nicht der DDR) diese müssen entsprechend umgerüstet werden um per Einzeiabnahme ind Deutschland eine BE zu erlangen.

    Ja und je nach Ausführung sind auf 40 oder 50km/h gedrosselt so., also entsprechen nicht mal die Motoren, den DDR Modell.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nachtrag:


    Es gibt Zulassungsstellen, die wollen bei Verlust von ABEs von Kleinkrafträdern vorher gefragt werden ob sie eine 21er zulassen. Liegt dieser Nachweis beim Abstempeln des 21er Gutachten nicht vor, war's das.

    Das wird dann oft gleich abgelehnt mit der Begründung, dass dafür der Hersteller oder das KBA zuständig ist, weil das FZ ja einen genehmigten Typ entspricht, was ja auch stimmt. Alternativ muss eine Ablehnung des Herstellers vorliegen, dann geht's auch ohne den Nachweis und 21er Gutachten.


    Das deckt sich mit dem Vorgehen der Ämter die eine Ablehnung der KBA ABE wollen. Nur hier ist das für alle KKR, egal welcher Hersteller....


    Kannte ich so auch nicht, aber ist imho rechtlich okay, weil offiziell wenn genehmigten Typ entspricht, keine 21er "erlaubt" ist.

  • Lässt sich das KBA denn auch Ablehnungen anderer Fahrzeuge honorieren, die in ihrer Verwaltung liegen? Da kein Hersteller mehr existiert und die Neubeantragungen der BEs an das KBA übergingen, bleibt ja nur dieser Kontakt, für einen Ablehnungsbescheid. Fragt man die Rechteinhaber anderer nicht mehr existierender Marken, so kostet das Ablehnungsschreiben ja idR. nichts, nur das Ausstellen der neuen Betriebserlaubnis.


    Nur mal aus Interesse. Aufgrund der Gleichstellung, müssten dann ja auch alle anderen der KBA-Verwaltung zugeordneter Fahrzeuge, dem Ablehnugnsentgeld unterliegen.

  • Bearbeitungsgebühr heißt das doch, oder?

    Die wäre quasi ergebnisoffen.

    Folglich müsste diese bei allen (Fahrzeug?)Anfragen anfallen(?). Ich mein.. ich gönns allen, die da honorarfrei rausgehen und wills bestimmt nicht ändern..

  • Naja, das ist eine Behörde. Die mache daraus einen Verwaltungsakt. Dieser muss nicht positiv abgeschlossen werden. Das ist ja eine Verwaltungsgebühr.

    Die HU ist auch nicht für umme, wenn negativ abgeschlossen.


    MfG


    Tobias

  • Ja gut.. aber die HU ist doch auch kein Verwaltungsakt einer Behörde, sondern eine Dienstleistung, die unabhängig vom Bestehen voll ausgeführt wurde.

    Vielleicht ists so wie Frosch sagt und es wird da nochmal zw. zul.pfl.FZ unterschieden und welche die es nicht sind. Wäre interessant zu erfahren, wenn schon jmd Erfahrungen mit einem anderen FZ-Typ gemacht haben sollte.

    Ansonsten besteht eben ein Entgeld bei Ablehnung beim KBA und bei (den mir bekannten) unbehördlichen, BE-verwaltendenden Firmen bei keiner einzigen eines.. Ist dann eben so. Kann man eh nichts dran drehen.


    ..Denn ob Behörde, oder Klerus, da gilt es nichts infrage zu stellen. ;):ironie:

  • Bearbeitungsgebühr heißt das doch, oder?

    Die wäre quasi ergebnisoffen.

    Genau,

    die fallen auch an wenn keine Zweischrift erstellt werden kann.

    Das Ablehnungsschreiben kommt per Nachnahme.......

    Vllt. gibt’s noch Unterschiede bei BEn für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge.

    Na ja, beim Zulassungspflichtgen geht's meist nicht nur um die reine BE auch um den Kfz Brief.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Nö, eine HU ist ein Verwaltungsakt einer Behörde. Der Staat kann, wenn er es nicht kann oder will quasi Aufträge an Privatunternehmen geben. Das hat er bei der HU getan. Nennt sich Beleihung, siehe auch:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

    Schornsteinfeger ist ähnliches Konstrukt.

    Der Prüfer macht damit in dem Fall als Privatunternehmen einen Verwaltungsakt. Daher auch die Prüfung vor der Behörde mit allen Rechten und Pflichten analog zum KfSachVG.

    Passiert bei der HU ein Schäden haftet dafür sogar das entsprechende Bundesland, das aber wiederum freigestellt ist und das an direkt Orga weiterreicht. Ist man mit der Regulierung nicht zufrieden und möchte dagegen vorgehen hat man das Land zu verklagen, weil Verwaltungsakt.


    Ist komisch, aber ist so.


    MfG



    Tobias

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